Entscheidungen zu § 78 SchOG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/13 97/12/0184

Die Beschwerdeführerin steht seit 1. April 1994 als Direktorin im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Zuletzt leitete sie die Höhere Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik, die Bundesfachschule für wirtschaftliche Frauenberufe (eine einjährige Haushaltungsschule), die vierjährige Bundesfachschule für Bekleidungsgewerbe sowie die zweijährige Hauswirtschaftsschule in Krems. Mit Bescheid des Bundesrechenamtes vom 8. April 1994 wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 97/12/0184

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;AVG §66 Abs4;GehG 1956 §57 Abs1;GehG 1956 §59 Abs1;SchOG 1962 §78; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/12/0342 E 13. September 2001
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass in Zusammenhang mit der Frage, ob der Beschwerdeführerin für die Leitung von Schulen eine weitere D... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/22 94/11/0266

Mit Eingabe an die belangte Behörde vom 14. Juli 1994 ersuchte der Beschwerdeführer unter Hinweis auf einen an ihn ergangenen Zuweisungsbescheid zur Leistung des Zivildienstes um einen Aufschub, um seine Berufsausbildung als Bautechniker beenden zu können. Er werde in der Zeit vom 15. November 1994 bis April 1995 das dritte Semester der "HTBLA Graz, Ortweingasse 4, für Bauhandwerker" besuchen. Angeschlossen war eine Schulbesuchsbestätigung der "Höheren Technischen Bundeslehranstalt Gr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.1994

RS Vwgh 1994/11/22 94/11/0266

Index: 44 Zivildienst70/02 Schulorganisation
Norm: SchOG 1962 §52;SchOG 1962 §64 Abs2;SchOG 1962 §72;SchOG 1962 §78;ZDG 1986 §14 Z1;
Rechtssatz: Wird eine Bauhandwerkerschule im Rahmen einer Höheren Technischen Bundeslehranstalt (das ist eine berufsbildende höhere Schule iSd § 72 und § 78 SchOG) geführt, so ändert dies nichts am Charakter der Bauhandwerkerschule als einer berufsbildenden mittleren Schule iSd § 52 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1994

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