Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Inhaber eines Elektroinstallationsunternehmens. Der Zweitbeklagte und der Drittbeklagte sind seit vielen Jahren in diesem Unternehmen als Facharbeiter beschäftigt. Am 29. 3. 2006 ereignete sich bei Dekorationsarbeiten in der Innenstadt von Klagenfurt ein Arbeitsunfall, bei dem M***** K*****, der im Betrieb des Erstbeklagten als Helfer arbeitete, verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich dadurch, dass sich der Verletzte in einer Höhe von rund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 10. 7. 2006 als Arbeitnehmer der A***** GmbH einen Arbeitsunfall. Er stürzte auf der Baustelle M***** aus einer Höhe von etwa 5 m vom Gerüst und wurde schwer verletzt. Er erlitt eine Querschnittslähmung und bezieht aufgrund dieses Arbeitsunfalls seit 1. 5. 2008 eine 100%ige Dauerrente. Der Kläger war im Unfallszeitpunkt bereits etwa 30 Jahre lang als Bauarbeiter tätig. Auf der Baustelle M***** übte Franz F***** die Funktion des Poliers aus.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 19. 7. 2004 im Betrieb der Firma ***** K***** Holzindustrie (kurz: Firma K*****) von einem von Caslav J***** gelenkten 12-Tonnen-Hubstapler angefahren und verletzt. Er war damals Arbeitnehmer der E***** GmbH, eines zwischenzeitig nicht mehr existierenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens. Von diesem wurde er an die Firma Sch***** GmbH bzw deren Tochterunternehmen, die Firma S***** GmbH, (im Folgenden kurz: Firma Sch*****) verleast. Diese... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Berufungsgericht hat den Rekurs gegen seinen Aufhebungsbeschluss an den Obersten Gerichtshof mit der
Begründung: für zulässig erachtet, der Frage, wie die Arbeitnehmerschutzbestimmung des § 59 Abs 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) unt... mehr lesen...
Norm: ZPO §508aASVG §213a Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Verschuldensgrades sind jeweils die Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Kommt es darauf an, ob das Verhalten der Unternehmensführung beziehungsweise deren Vertreter unter den vor etwa 25 Jahren gegebenen, heute aber schon längst überholten rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen noch als leicht oder schon als grob fahrlässig zu beurteilen ist, so hat diese Rechtsfrage keine ü... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 lithASVG §203 Abs2ASVG §212 Abs3ASVG §213a Abs1
Rechtssatz: Beträge bei einem gemäß § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG in der Unfallversicherung teilversicherten Schüler die Minderung der Erwerbsfähigkeit lediglich vierzig von Hundert, so hat er wegen der Folgen seines Arbeitsunfalls (Schulunfalls) zwar einen Anspruch auf Versehrtengeld nach § 212 Abs 3 ASVG, aber keinen Anspruch auf Versehrtenrente nach § 203 Abs 1 ASVG, so daß er ... mehr lesen...