Norm: ABGB §1118ABGB §1295MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei wirksam befristetem Mietvertrag berechtigt auch die vorzeitige Vertragsaufhebung durch den Vermieter, hier wegen Mietzinsrückstandes, zur Forderung des Nichterfüllungsschadens in Höhe des Mietzinses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mieter frühestens den Vertrag beenden hätte können. Die frühere Wiedervermietungsmöglichkeit ist im Rahemn der Schadensminderungspflicht zu prüfen. ... mehr lesen...
Norm: KO §23ZPO §560 Abs1 Z2 litd BMRG idFd WRN 1997 §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Kündigt ein Masseverwalter gemäß § 23 KO den Mietvertrag über eine Wohnung, auf den § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG idFd WRN 1997 anzuwenden ist, so gilt (wenn der Zins in längstens monatlichen Abständen zu zahlen ist) die einmonatige Kündigungsfrist des § 560 Abs 1 Z 2 lit d ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 67/03d ... mehr lesen...
Norm: MRG idF vor der WRN 2000 §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Im § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG idF vor der WRN 2000 war ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Mieters nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 5 Ob 247/01m Entscheidungstext OGH 13.11.2001 5 Ob 247/01m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116023 ... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1
Rechtssatz: § 29 MRG steht einer einverständlichen Auflösung des Mietverhältnisses nur entgegen, wenn der Mieter unter Druck steht; so ist ein Räumungsvergleich vor oder gleichzeitig mit dem Abschluss des Mietvertrages unwirksam. Im Übrigen ist aber die Vertragsfreiheit nicht aufgehoben, eine Einigung über die Auflösung des Mietverhältnisses und die Räumung ist während des Mietverhältnisses wirksam, auch wenn sie erst zu ein... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das gesetzliche Erfordernis der Schriftform für ein befristetes Mietverhältnis muss auch bei der Zusage, einen solchen Vertrag abzuschließen, eingehalten werden; eine bloß mündliche Zusage, reicht nicht aus, weil ansonsten der Zweck dieses Formgebots unterlaufen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 43/99s Entscheidungstext OGH 22.03.2000 3 Ob 43/99s ... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das gesetzliche Erfordernis der Schriftform für ein befristetes Mietverhältnis muss auch bei der Zusage, einen solchen Vertrag abzuschließen, eingehalten werden; eine bloß mündliche Zusage, reicht nicht aus, weil ansonsten der Zweck dieses Formgebots unterlaufen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 43/99s Entscheidungstext OGH 22.03.2000 3 Ob 43/99s ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z5MRG §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung bei einem Mietvertrag ist die Einhaltung der Schriftform; dies bedeutet, dass eine die Vereinbarung des unbedingten, durch Datum oder Fristablauf von vornherein bestimmten Endtermines dokumentierende Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt sein muss oder unterfertigte Anbot- und Annahmeerklärungen derartigen Inhaltes vorliegen müssen. ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z5MRG §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung bei einem Mietvertrag ist die Einhaltung der Schriftform; dies bedeutet, dass eine die Vereinbarung des unbedingten, durch Datum oder Fristablauf von vornherein bestimmten Endtermines dokumentierende Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt sein muss oder unterfertigte Anbot- und Annahmeerklärungen derartigen Inhaltes vorliegen müssen. ... mehr lesen...