Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei minderjährige E***** F*****, vertreten durch die Mutter H***** F*****, diese vertreten durch Dr. Paul Fuchs, Rechtsanwalt in Thalheim bei Wels, gegen die beklagte Partei K***** als Träg... mehr lesen...
Begründung: Der 1967 geborene Kläger erlitt im Mai 2007 bei Arbeiten mit einer Flex ein Lärmtrauma. Daraus folgten eine Hochtoninnenohrschwerhörigkeit und Ohrengeräusche im linken Ohr. Er wandte sich deshalb an seinen Hausarzt, der ihn an einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten verwies. Über Anordnung dieses Facharztes führte er eine Infusionstherapie (10 Anwendungen mit gefäßerweiternden Medikamenten und Cortison) durch, die zu keiner Besserung des Tinnitus führte. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Haftung des beklagten Arztes und des Rechtsträgers des Krankenhauses für die aufgrund fehlerhafter Geburtshilfe beim am 26. Jänner 1997 geborenen Kläger verursachten Schädigungen und deren weiteren Folgen steht nach dem ergangenen rechtskräftigen Zwischenurteil (ON 110 iVm ON 124 und 137) dem Grunde nach fest. Die eingetretene Hirnschädigung führte ua dazu, dass der Kläger weder sitzen noch stehen kann. Er kann nicht sprechen und ist Tetraspastiker. Alle vi... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2BSVG §83 Abs2B-KUVG §62 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine notwendige Krankenbehandlung und damit eine Krankheit in diesem Sinne ist auch dann anzunehmen, wenn die Behandlung geeignet erscheint, eine Verschlechterung des Zustandsbildes hintanzuhalten (so schon 10 ObS 269/88 = SSV-NF 2/115). Entscheidungstexte 10 ObS 2303/96s Entscheidungstext OGH 12.09.1996 10 ObS 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2BSVG §83 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Nach § 133 Abs 2 erster Satz ASVG muss die Krankenbehandlung "ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". Die verba legalia "ausreichend, zweckmäßig, notwendig" sind dabei als Instrument gegen extrem zweckwidrige Leistungsgewährung, also eine Art Missbrauchskontrolle zu verstehen, also als Leistungsschranke. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1 Z1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Transsexualität ist dann als einen Anspruch auf Krankenbehandlung gemäß § 133 ASVG auslösende Krankheit zu werten, wenn die innere Spannung zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, daß nur durch die Beseitigun... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine notwendige Krankenbehandlung und damit eine Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn ist auch dann anzunehmen, wenn die Behandlung geeignet erscheint, eine Verschlechterung des Zustandsbildes hintanzuhalten (so schon 10 ObS 269/88 = SSV-NF 2/115 = SZ 61/226). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2BSVG §83 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Die Kosten einer von der Wissenschaft noch nicht anerkannten Behandlungsmethode (Außenseitermethode - hier Ukrain) sind zu ersetzen, wenn zunächst eine - kostengünstigere - zumutbare Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln versucht wurde und die Außenseitermethode beim Versicherten erfolgreich war oder doch nach den bisherigen Erfahrungen (prognostisch) ein Er... mehr lesen...