Norm: AußStrG §18AEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung eines einstweiligen Unterhalts nach § 382 Abs 1 Z 8 EO steht zumindest dann, wenn der Antragsteller bei neuerlicher Antragstellung mit neuen und für den nunmehr maßgebenden Zeitraum aktuellen Bescheinigungsmitteln, die im vorangehenden Verfahren noch gar nicht entstanden waren, eine maßgebende Änderung im Anspruchssachverhalt darzulegen vermag, e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18AEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung eines einstweiligen Unterhalts nach § 382 Abs 1 Z 8 EO steht zumindest dann, wenn der Antragsteller bei neuerlicher Antragstellung mit neuen und für den nunmehr maßgebenden Zeitraum aktuellen Bescheinigungsmitteln, die im vorangehenden Verfahren noch gar nicht entstanden waren, eine maßgebende Änderung im Anspruchssachverhalt darzulegen vermag, e... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita III F
Rechtssatz: Im über Antrag des minderjährigen Kindes eingeleiteten außerstreitigen Unterhaltsfestsetzungsverfahren kann die Berechtigung des Kindes, für sich einstweiligen Unterhalt zu begehren (§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO), nicht fraglich sein. Entscheidungstexte 9 Ob 80/01g Entscheidungstext OGH 23.01.2002 9 Ob 80/01g ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita III F
Rechtssatz: Im über Antrag des minderjährigen Kindes eingeleiteten außerstreitigen Unterhaltsfestsetzungsverfahren kann die Berechtigung des Kindes, für sich einstweiligen Unterhalt zu begehren (§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO), nicht fraglich sein. Entscheidungstexte 9 Ob 80/01g Entscheidungstext OGH 23.01.2002 9 Ob 80/01g ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita IIIDEO §382 Abs1 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Die Regelungsverfügung des einstweiligen Unterhalts ist nur für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch möglich, nicht aber für einen vertraglichen, außer dieser konkretisiert nur den gesetzlichen Anspruch. Entscheidungstexte 6 Ob 228/01z Entscheidungstext OGH 08.11.2001 6 Ob 228/01z ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita IIIDEO §382 Abs1 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Die Regelungsverfügung des einstweiligen Unterhalts ist nur für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch möglich, nicht aber für einen vertraglichen, außer dieser konkretisiert nur den gesetzlichen Anspruch. Entscheidungstexte 6 Ob 228/01z Entscheidungstext OGH 08.11.2001 6 Ob 228/01z ... mehr lesen...