Norm: ZPO §529 AEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 529 ZPO über die Nichtigkeitsklage ist im Sicherungsverfahren über die Bestimmung eines einstweiligen Unterhalts analog anzuwenden. Entscheidungstexte 9 Ob 46/08t Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 Ob 46/08t Bem: Zur analogen Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Wiederaufnahmsklage siehe RS0011766. ... mehr lesen...