Begründung: Der Beklagte führt gegen die klagende Partei aufgrund des Notariatsaktes des Notars Dr.Winfried L***** vom 25.3.1993, GZ 2298/93, zu 71 E 2017/94p des Erstgerichtes Exekution zur Hereinbringung von restl. S 812.497,99 sA, laut Vorbringen in der Tagsatzung vom 8.3.1995 eingeschränkt auf S 792.788,07. Die klagende Partei brachte die Klage am 22.8.1994 ein und nannte als deren Gegenstand im Rubrum "Unzulässigkeit der Exekution"; sie brachte vor, der Beklagte sei Gesel... mehr lesen...
Begründung: Strafantrag ON 2: Die verpflichtete Partei wendet sich gegen die Ansicht des Rekursgerichts, sie sei "ein potentes Unternehmen", lägen doch dazu keine Verfahrensergebnisse vor. Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß der Verpflichtete im Rekurs gegen einen Strafbeschluß gemäß § 355 EO, wenn er nicht schon vorher gehört wurde, Neuerungen, die für die Strafhöhe von Bedeutung sind, vorbringen darf (SZ 68/151). Wäre also die verpflichtete Par... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluß vom 26.9.1996 (ON 3) bewilligte das Erstgericht der betreibendeen Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 3.9.1996, 38 Cg 60/96a, zur Durchsetzung ihres Anspruches auf Unterlassung, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes periodische Druckschriften, insbesondere die periodische Druckschrift "G*****", zu verlegen und/oder zu vertreiben und/oder zu ... mehr lesen...
Norm: EO §36 AbEO §36 AcEO §349 BABGB §914 IIIhABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIa
Rechtssatz: Wird ungeachtet der Vereinbarung eines Exekutionsverzichtes (einer Exekutionsstundung) über Antrag des betreibenden Gläubigers eine zwangsweise Räumung vollzogen, ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Vertragsverletzung und Schäden durch Verlust (Beschädigung) von Gegenständen anläßlich der Räumung zu bejahen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §36 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 36 EO A Einwendungen a) Nichteintritt der für die Fälligkeit oder Vollstreckbarkeit maßgebenden Tatsachen b) Exekutionsverzicht (insbesondere: erschlichenes Versäumungsurteil) c) Exekutionsstundung d) Sonstige - meist unzulässige - Einwendungen B Zeitpunkt des Eintrittes der maßgeblichen Tatsachen C Einwendungen gegen Außerstreittitel, Verwaltungstitel usw D Zulässigkeit der Klage,... mehr lesen...
Norm: EO §36 FEO §355 VIIaEO §359
Rechtssatz: Substrat der Exekutionsbewilligung nach § 355 EO oder eines darauf folgenden Strafbeschlusses ist nur das vom betreibenden Gläubiger behauptete Verhalten. Nur dieses Verhalten kann dann aber Gegenstand eines vom Verpflichteten eingeleiteten Impugnationsverfahrens sein. Dem beklagten betreibenden Gläubiger ist es verwehrt, die Berechtigung der Exekutionsbewilligung oder des Strafantrages im Verfahren... mehr lesen...
Norm: EO §36 AdEO §355 VIIIbEO §359
Rechtssatz: Umstände, die nur für die Strafhöhe von Bedeutung sind, können nicht zum Gegenstand einer Impugnationsklage gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 185/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 185/94 Veröff: SZ 68/151 3 Ob 135/97t Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 135/97t ... mehr lesen...
Norm: EO §36 DEO §355 II
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann (somit) auch bei einer aufgrund eines Vergleiches als Exekutionstitels geführten Unterlassungsexekution mit Impugnationsklage nach § 36 EO das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen für den Bewilligungsbeschluß geltend machen. Entscheidungstexte 3 Ob 78/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 78/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 DEO §355 II
Rechtssatz: Auch dann, wenn ein Vergleich den Exekutionstitel bildet, führt die Änderung der von den Parteien dem Vergleich zugrundegelegten Rechtslage dazu, daß gegen ein nunmehr gesetzlich erlaubtes Verhalten nicht mehr mit Unterlassungsexekution nach § 355 EO vorgegangen werden kann. Demzufolge ist es dem Verpflichteten nicht verwehrt, geltend zu machen, sein im Exekutionsantrag konkret behauptetes Verhalten sei nach... mehr lesen...
Norm: EO §36 E
Rechtssatz: Bilden nur die Strafbeschlüsse des Exekutionsgerichtes und nicht auch die Exekutionsbewilligung den Gegenstand der Klage nach § 36 EO, so ist das Exekutionsgericht zur Entscheidung zuständig. Entscheidungstexte 3 Ob 19/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 19/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §9 EEO §36 FEO §354 IAEO §354 VBEO §361
Rechtssatz: Die Androhung und Vollziehung der Beugehaft gegen den Komplementär einer Handelsgesellschaft als natürliche Person in einem nur gegen die Gesellschaft geführten Exekutionsverfahren auf Erwirkung unvertretbarer Handlungen begegnet weder verfassungsrechtlichen noch einfachgesetzlichen Bedenken. Entscheidungstexte 3 Ob 42/95 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §36 FEO §355 VIIa
Rechtssatz: Unterläuft der betreibenden Partei bei einem weiteren Strafantrag in der Angabe des Datums des Verstoßes ein für die verpflichtete Partei erkennbarer Fehler, kann im Impugnationsprozeß der Tag des Zuwiderhandelns richtig gestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 178/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 178/93 ... mehr lesen...