Norm: EO §36 AdEO §36 DEO §36 EEO §65 EEO §355 II
Rechtssatz: Bestreitet der Verpflichtete, dass der behauptete Sachverhalt rechtlich ein Zuwiderhandeln gegen das titelmäßige Duldungs- oder Unterlassungsgebot darstellt, steht ihm dafür nur der Rekurs, nicht auch die Impugnationsklage zur Verfügung. Bestreitet er hingegen, den als Zuwiderhandlung behaupteten Sachverhalt verwirklicht zu haben, kann er sowohl gegen die Exekutionsbewilligung als au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zum besseren Verständnis der im Revisionsverfahren wesentlichen Themen ist die österreichische Rechtslage kurz dahin zu skizzieren, dass der Gesetzgeber mit dem ursprünglich auf fünf Jahre befristeten Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern (BGBl I 2000/45, im Folgenden nur BPrBG), das nunmehr unbefristet Geltung hat (Neufassung des § 8 durch das BGBl I 2004/113), den freien Warenverkehr im Buchhandel beschränkte. Verleger und Importeure von Büchern sind... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte nach Rechtskraft des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren dem Ersteher (= nun Beklagter) die zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft. Die Räumung wurde am 8. August 2007 vollzogen. Mit ihrer am 3. August 2007 eingebrachten Exszindierungsklage (§ 37 EO) hatten die klagenden Parteien begehrt, diese Exekution für unzulässig zu erklären bzw. einzustellen. Mit ihrer am 3. August 2007 eingebrachten Exszindierungsklage (Paragraph 37, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist nach dem Exekutionstitel verpflichtet, der beklagten Partei 100.000 EUR sA Zug-um-Zug gegen Rückstellung der mit Egon Schiele bezeichneten, eine Frau im Profil mit Hut und Schleier darstellenden Zeichnung zu zahlen. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren, die zur Hereinbringung der genannten Geldforderung zugunsten der beklagten Partei bewilligte Exekution für unzulässig zu erklären, mit der
Begründung: ab, die vom Kläger in Ansehung der Zug-um-Zug zu er... mehr lesen...
Begründung: Der (am 10. Mai 2000 verstorbene) Ehegatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger schloss 1971 mit der beklagten Partei einen mündlichen Kaufvertrag über zwei Waldgrundstücke ab. Er bezahlte nur einen Teil des Kaufpreises, weil er den Standpunkt vertrat, die Grundstücksgrenzen seien unrichtig. In einem Rechtsstreit über den Restkaufpreis stellte sich heraus, dass der Vertrag wegen der Geschäftsunfähigkeit des Ehegatten der Erstklägerin nichtig war. Dieser... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zu AZ 15 C 4/05m des Erstgerichts gegen den beklagten Schutzverband eine Impugnationsklage ein. Diese Rechtssache wurde zunächst mit der zwischen denselben Parteien anhängigen weiteren Impugnationsklage AZ 15 C 5/05h verbunden und danach mit einer vom Kläger zu AZ 13 C 2/05b erhobenen (dritten) Impugnationsklage, die gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben wurde. Führend blieb das erstgerichtliche Verfahren AZ 15 C 4/05m. Alle drei Im... mehr lesen...
Begründung: Mit der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung vom 7. November 2005, GZ 17 Cg 31/05y-13, trug das Handelsgericht Wien dem Verpflichteten (und zwei weiteren beklagten Parteien, deren Geschäftsführer der Verpflichtete war) zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen und Kennzeichenverletzungen es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen auf, 1) gegenüber der erstbetreibenden Partei das Zeichen M*****, in welche... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 29. 11. 2004 begehrte die Klägerin, den Beklagten, ihren Vater, ab 1. 10. 2004 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von EUR 350 an sie zu verpflichten. Sie studiere an der Fachhochschule Joanneum Informationsdesign. Im Jahr 2003 habe sie mit dem Beklagten, der seit jeher seiner Unterhaltsverpflichtung nur unzureichend nachgekommen sei, monatliche Unterhaltsleistungen in der begehrten Höhe außergerichtlich vereinbart. Zwischen den Streitteilen sei weiters vere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftiger einstweiliger Verfügung (EV) vom 5. März 2004 verbot ein Landesgericht der hier impugnationsklagenden Partei (im Folgenden nur klagende Partei) u.a. (lit. c) zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs der hier impugnationsbeklagten Partei (im Folgenden nur beklagte Partei), Flüssiggastanks, welche dem Kunden mietweise zur Verfügung gestellt wurden, ohne deren Zustimmung zu befüllen. Nach der
Begründung: des Obersten Gerichtshofs, der zu AZ 4 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Sabine C*****, vertreten durch Dr. Dietrich Clementschitsch und andere Rechtsanwälte in Villach gegen die beklagte Partei Josef R*****, vertreten durch Dr. Kleinszig/Dr. Pusw... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist aufgrund rechtskräftigen Urteils - unter anderem, soweit in dritter Instanz noch relevant - schuldig, es zu unterlassen, die Bezeichnung „Manpower", in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter dieser Bezeichnung anzubieten. Das Erstgericht bewilligte der hier beklagten Partei gegen die hier klagende als verpflichtete Partei die Exekution gemäß § 355 EO, weil die verpflichtete Partei gegen den Exeku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die verpflichtete Partei H***** GmbH, *****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Nikolaus Topic-Matutin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nun klagenden Parteien sind auf Grund des im Verfahren AZ 8 Cg 44/02a des Landesgerichts Feldkirch ergangenen teilweise abändernden Urteils des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 26. Juni 2003 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 30. September 2003, AZ 2 R 97/03m, schuldig, ab sofort in einem näher bestimmten Einkaufszentrum in Vorarlberg im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel - bzw. die Überlassung von Verkaufsf... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §36 E
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime rechtfertigt aber jedenfalls nicht die Zurückweisung der Klage, vielmehr ist bei der Sachentscheidung auf präkludiertes Vorbringen nicht Bedacht zu nehmen (3 Ob 3/91, 3 Ob 318/04t; iglS auch 3 Ob 30/04i = JBl 2004, 731). Entscheidungstexte 3 Ob 53/06z Entscheidungstext OGH 26.07.2006 3 Ob 53/06z ... mehr lesen...
Begründung: In Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof zu AZ 3 Ob 2387/96t am 20. November 1996 der nunmehr beklagten Bank wider den nunmehrigen Kläger aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsakts die Zwangsversteigerung von Liegenschaften bewilligt. Der Kläger und seine am 11. März 1999 verstorbene Mutter hatten sich mit vollstreckbarem Notariatsakt eines öffentlichen Notars vom 16. Oktober 1990, GZ 1223, verpflichtet, der beklagten Bank 1... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte gegen die verpflichtete Partei eine einstweilige Verfügung (EV), mit der dieser zur Sicherung ihres näher bezeichneten Unterlassungsanspruchs verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Deklarationen über von ihr vertriebene Produkte, „hier" S***** N***** Surfinienerde, S***** N***** Blumenerde 40 l und S***** T***** Magma Geranienerde 70 l dadurch zu machen, dass diese Blumenerden über eine gewisse [i... mehr lesen...
Norm: EO §36 DEO §40EO §291c
Rechtssatz: Der verpflichtete Unterhaltsschuldner kann den Wegfall der Vollstreckbarkeit des einer Exekution gemäß §291c Abs1 EO zur Hereinbringung laufenden Unterhalts zugrunde liegenden Titels jedenfalls dann mit Impugnationsklage (§36 EO) geltend machen, wenn er das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für eine Einstellung nach §291c Abs 2 EO behauptet, jedoch die dafür maßgebenden Tatsachen (Zahlung der fäl... mehr lesen...
Norm: EO §36 FEO §42 FEO §42 I5GEG 1962 §6 Abs1GEG 1962 §11 Abs1
Rechtssatz: Die wegen einer Impugnationsklage (§36 EO) gegen eine rechtskräftige Exekutionsbewilligung und den damit verbundenen Strafbeschluss erwirkte Aufschiebung der Exekution nach §355 EO bildet die Grundlage für einen Aufschiebungsantrag in jenem Exekutionsverfahren, das aufgrund eines Zahlungsauftrags nach §6 Abs 1 GEG 1962 zur Hereinbringung der Geldstrafe gemäß §11 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Oktober 2003 anerkannte die Pensionsversicherungsanstalt - die nunmehrige Oppositionsklägerin (im Folgenden nur klagenden Partei) - den Anspruch der nunmehrigen Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) auf Ausgleichszulage ab dem 27. Februar 1996. Für die Zeit vom 27. Februar 1996 bis 31. Oktober 2003 ergab sich daraus eine Nachzahlung von 46.910,57 Euro, wovon zunächst 44.167,61 Euro zur Verrechnung mit dem Sozialamt der Stadt Innsbruck als... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei (früher M***** Gesellschaft mbH, später MP Temporärpersonal GmbH bzw H***** GmbH) wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des LGZ Graz vom 28. September 2003 u.a. zur Unterlassung verpflichtet, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgendeinen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden sowie die Bezeichnung „M*****", in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vater der Beklagten aufgrund der vollstreckbaren Beschlüsse des Bezirksgerichts St. Pölten vom 12. April 2000, GZ 2 P 30/00i-7 (1.Titel), und vom 30. Dezember 2000, GZ 2 P 30/00i-24 (2.Titel), sowie des vollstreckbaren Beschlusses des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 7. März 2001, AZ 37 R 26/01a (2 P 30/00i-40; 3.Titel), verpflichtet, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, und zwar bis einschließlich November 2004 (Schluss der V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad 1.): Die Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei entspricht der im Firmenbuch eingetragenen Änderung der Firmenbezeichnung (FN 179699 p). Ad 2.) Die nunmehrige Impugnationsklägerin verpflichtete sich im Vergleich vom 9. Juni 2004, das von ihr gemietete Geschäftslokal den vier Eigentümern, Vermietern und nunmehrigen Impugnationsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) bis längstens 30. September 2004 geräumt zu übergeben. Die Beklagten verpflichteten si... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des im
Spruch: bezeichneten oberstgerichtlichen Urteils hat es die verpflichtete Partei im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Patienten gegen Entgelt an einen namentlich genannten Zahnarzt zu vermitteln. Zur Erwirkung dieser Unterlassung beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO und die Verhängung einer Geldstrafe mit der Behauptung, die verpflichtete Partei vermittle trotz dieses Unterlassungs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß § 393 Abs 4 EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß Paragraph 393, Absatz 4, EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. I. De... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichteten sind auf Grund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in einem bestimmten Einkaufszentrum im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel bzw. die Überlassung von Verkaufsflächen zum Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, insb. mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch- und Putzmitteln, Drogerie- und Haushaltswaren, auf einer größeren Verkaufsfläche als 400 m2 zu unterlassen. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 b... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §42 HEO §355 VIIIeZPO §500 Abs2 EZPO §526 Abs3 A
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand bei der Unterlassungsexekution besteht nicht in einem Geldbetrag. Im Fall der gemeinsamen Entscheidung über mehrere Strafanträge hat das Gericht zweiter Instanz nach § 355 EO den Entscheidungsgegenstand für jede einzelne gesondert zu bewerten. Denn bei Bestätigung der Entscheidung über einen Strafantrag ist der Revisionsrekurs jedenfalls un... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 (richtig 2003) bewilligte das Erstgericht dem Beklagten zur Erwirkung einer Unterlassung die Exekution nach § 355 EO gegen die Kläger. Im Exekutionsantrag hatte der Beklagte behauptet, mit dem Abbrennen des 8. Kohlenmeilers im Jahr 2002 ab 29. November 2002 hätten die Kläger dem Exekutionstitel zuwider gehandelt, nach dem sie Immissionen von Rauch und Gas mit einem bestimmten Jahresmittelwert an Benzolgehalt und von Gestank durch geeig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ABGB §1396EO §36 Ab
Rechtssatz: Hat der Rechtsvorgänger des betreibenden Gläubigers diesem seine Forderung gegen den Verpflichteten zediert, so steht ein Exekutionsverzicht des Zedenten dem des betreibenden Gläubigers selbst gleich und bildet daher den Impugnationsgrund des § 36 Abs 1 Z 3 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 80/05v Entscheidungstext OGH 27.04.2005 3 Ob 8... mehr lesen...