Begründung: Die Vorinstanzen stützten ihre der Impugnationsklage der klagenden Verlassenschaft stattgebenden Urteile einerseits auf mangelnde Rechtsnachfolge des Beklagten und andererseits auf einen Exekutionseinleitungsverzicht des ursprünglichen Gläubigers, der bereits über einen Exekutionstitel in Form eines prätorischen Vergleichs verfügte. Nur zum ersten Punkt führt der Beklagte in seiner außerordentlichen Revision
Gründe: iSd § 506 Abs 1 Z 5 ZPO an, aus denen sich ergeben kö... mehr lesen...
Norm: EO §8 AEO §35 AgEO §36 Ad
Rechtssatz: Hat der Betreibende zwecks Rückabwicklung eines gescheiterten Vertrags nach dem eine Geldforderung enthaltenden Exekutionstitel Zug-um-Zug eine bestimmte Sache zurückzustellen, kann der Verpflichtete der titulierten Geldforderung Mängel- und Wertverlust der zurückzustellenden Sache nicht wirksam entgegenhalten. Aus der vom Betreibenden zu verantwortenden Verschlechterung der Zug-um-Zug zurückzustellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte der Beklagten mit Kaufvertrag vom 18. Juli 1998 (unter anderem) einen näher spezifizierten LKW samt Kühlanlage verkauft. Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 20. Juni 2002 (bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 11. April 2003) wurde der Kläger Zug-um-Zug gegen Rückstellung des LKWs und weiterer Gegenstände zur Zahlung von 29.287,15 EUR sA verhalten. Aufgrund dieses Exekutionstitels bewilligte das Erstgericht der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Mit den bis auf das Datum und die Monatsangabe bei der Vereinszeitung der verpflichteten Partei wortgleichen Strafanträgen vom 12. und 14. November 2003 (ON 28 und 29) begehrte die betreibende Partei die Verhängung einer neuerlichen „Beugestrafe" zur Erwirkung der bereits „in Exekution gezogenen" Gebote bzw Verbote. Als Verstöße machte sie einerseits Angebote von tierärztlichen Leistungen in der Vereinszeitung und andererseits Angaben und bildliche Darstellungen „im Ra... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffenen wurde bereits am 22. 9. 1992 ein Sachwalter ua zur Vertretung vor Gericht bestellt. Sie leidet an "massiver" Paranoia querulans und ist daher (wie sich aus dem im Verfahren 1 C 767/96h des Erstgerichtes eingeholten psychiatrischen Gutachten vom 4. 1. 2000 ergibt) nicht in der Lage, einem Unterlassungsgebot nachzukommen, egal wie hoch auch immer die Beugestrafe ausfallen mag. Durch die beachtliche Dauer des Konflikts und die schon erlittenen Niederlagen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Zahlung von 8.505,56 EUR sA sowie die Aufhebung zweier Exekutionsbewilligungen des Erstgerichts, Letzteres mit der
Begründung: , es fehle einerseits der beklagten Gemeinde die gesetzliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung auf Grund eines Rückstandsausweises, weil die Forderung privatrechtlicher Natur sei, andererseits weil ihr eine die betriebenen Forderung übersteigende Gegenforderung zustehe. In den Exekutionsverfahren wurden ursprünglich B... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Anerkenntnisurteils des Landesgerichts Salzburg vom 27. Mai 2002, schuldet die Klägerin im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Unterlassung, 1.) für den Dateneintrag in einem Verzeichnis, insbesondere einem Internet-Branchenverzeichnis unter der Domain "www.online-branchen-register-at" oder einem sonstigen Firmenverzeichnis bei Unternehmen, mit denen bisher keine Geschäftsbeziehung für derartige Datenveröffentlichungen und/oder Einträge be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht stRsp des Obersten Gerichtshofs, dass der Betreibende das Zuwiderhandeln, auf das er sein Exekutionsrecht stützt, konkret und schlüssig im Exekutionsantrag behaupten muss, zumal der Verpflichtete genau wissen muss, welches Zuwiderhandeln ihm vorgeworfen wird (3 Ob 130/77 = SZ 51/19 = ÖBl 1978, 106 uva, zuletzt 3 Ob 26/04a; RIS-Justiz RS0000709 und RS0004808). Er braucht aber dafür keinen Nachweis zu erbringen (... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gerade betreffend die Produkte der erstklagenden Partei hat der Oberste Gerichtshof jüngst zu AZ 4 Ob 234/03w klargestellt, unter welchen Umständen der Gebrauch der Marke "Wiener Werkstätten" keine Irreführung bedeutet. Der hier im Impugnationsverfahren zur Entscheidung berufene Senat sieht keinen Grund, davon abzuweichen. Soweit in der Revision - auch unter Verletzung des Neuerungsverbots des § 482 ZPO, weil entsprechendes... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vor dem Handelsgericht Wien am 7. Dezember 2001 zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs hat es die verpflichtete Partei zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ab 1. Jänner 2002 Lebensmittel feilzuhalten und in Verkehr zu setzen, sofern die Verpackungen die von § 4 LMKV vorgesehenen Kennzeichnungen nicht in deutscher oder einer für die Verbraucher verständlichen Sprache enthalten. Aufgrund des vor dem Handelsgericht Wie... mehr lesen...
Norm: EO §36 AaEO §291c As1
Rechtssatz: Eine Exekution wegen wiederkehrender Leistungen nach § 291c Abs 1 EO ist nur zu bewilligen, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Exekutionsantrag ein bereits fälliger Anspruch im Sinne § 291c Abs 1 Z 1 oder 2 EO noch ungetilgt aushaftet. Entscheidungstexte 3 Ob 229/03b Entscheidungstext OGH 25.02.2004 3 Ob 229/03b Veröff: SZ 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe des Klägers mit der Mutter der beklagten Kinder wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Hernals vom 24. April 2001 rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Kläger, ab 1. Mai 2001 jeweils zum Ersten eines jeden Monats im Vorhinein Unterhaltsbeiträge von 6.000 S für die Erstbeklagte und von 5.000 S für den Zweitbeklagten zu zahlen. Eine Zahlungsweise, etwa Barzahlung oder Überweisung, wurde nicht vereinbart. Die Mutte... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 17. Mai 2002 verbot das Handelsgericht Wien der klagenden Partei ua die Verbreitung der Äußerung, die Beklagte wäre eine Egomanin, die Mitarbeiter knechte und diplomatisches Parkett in rhythmischen Abständen in qualmende Trümmerhaufen verwandle, und/oder sinngleicher Äußerungen. Das Erstgericht bewilligte der beklagten Partei mit Beschluss vom 28. Mai 2002 die Unterlassungsexekution (§ 355 EO) wegen Zuwiderhandelns am 23. und 24... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. Dezember 2002, 3 Ob 215/02t, 321/02f, stellte der Oberste Gerichtshof den erstgerichtlichen Strafbeschluss vom 3. Mai 2002, 64 E 4868/02s-4, in der Form wieder her, dass er den Beklagten die Exekution nach § 355 EO bewilligte, weil die nun klagende Partei gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 22. April 2002, 30 Cg 41/02k, dadurch verstoßen habe, dass sie am 30. April 2002 das Buch "U*****" eines bes... mehr lesen...
Begründung: Mit Strafbeschluss des BG Steyr vom 11. Februar 2002 wurde über die klagende Partei wegen eines Zuwiderhandelns gegen einen Unterlassungstitel am 8. Dezember 2001 eine Geldstrafe von 25.000 EUR verhängt. Dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluss wurde nicht Folge gegeben. Die gegen den Strafbeschluss nunmehr erhobene Impugnationsklage wies das Erstgericht zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Rev... mehr lesen...
Begründung: Der Zweit- und der vormalige Drittkläger sind Geschäftsführer der erstklagenden Partei. Mit Beschluss vom 15. Mai 2001, GZ 16 Fr 2473/00i-4, verhängte ein Firmenbuchgericht über die Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von je 20.000 S. Zur Einbringung dieser Beträge erließ der Kostenbeamte dieses Gerichts am 27. Februar 2002 einen Zahlungsauftrag, auf Grund dessen das Erstgericht der Republik Österreich zur Hereinbringung der Zwangsstrafe von 1.453,46 EUR sA wider den Zwe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei - der Sozialversicherungsanstalt der Bauern - aufgrund des Rückstandsausweises vom 18. Juni 2003 über die für den Zeitraum vom 1. Juni 1997 bis 31. März 2003 vorgeschriebenen "Beiträge zur Kranken-, Betriebshilfe-, Pensions- und Unfallversicherung der Bauern" sowie für die "gemäß § 80 Abs 5 BSVG vorgeschriebenen Behandlungsbeiträge für Krankenscheine" aus demselben Zeitraum die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbeg... mehr lesen...
Begründung: Der E***** GmbH, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die verpflichtete Partei ist, wurde mit einstweiliger Verfügung des Obersten Gerichtshofs vom 9. April 2002, 4 Ob 47/02v (= ÖBl 2002, 245 [Herzig]), geboten, es zu unterlassen, gebrauchsfertige sterile pyrogenfreie Anthracyclinglycosid-Injektionslösungen, insbesondere die Präparate Doxorubicin 'EBEWE' 10 mg und/oder Epirubicin 'EBEWE' 50 mg, herzustellen und/oder zu vertreiben, wenn diese Lösungen in einem Verfahren herge... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsurteil im Impugnationsprozess wurde den klagenden Parteien am 11. Juli 2002 zugestellt; ihre außerordentliche Revision jedoch erst am 16. September 2002 zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Die Revisionsfrist beträgt vier Wochen (§ 502 Abs 2 ZPO). Da gemäß § 224 Abs 1 Z 5 ZPO die in den §§ 35 bis 37 EO bezeichneten Streitigkeiten Ferialsachen sind und gemäß § 225 Abs 2 ZPO die Gerichtsferien (hier vom 15. Juli bis 25. August) auf... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Tiroler Gemeinde beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Steuer- und Abgabenrückständen im Gesamtbetrag von 2,648.012,40 S (= 192.438,57 EUR) aufgrund von fünf Rückstandsausweisen. Die dem Exekutionsantrag angeschlossenen Rückstandsausweise sind jeweils datiert, tragen jedoch keine AZ. Sie enthalten den Vermerk "Dieser Rückstand ist vollstreckbar. Es wird hiermit die Rechtskraft, Exekutionsfähigkeit und Berechtigung zur Ein... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete verpflichtete sich mit dem vor dem Oberlandesgericht Linz am 9. 8. 1999 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich gegenüber der betreibenden oö Ärztekammer, "es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Leistungen, die Ärzten vorbehalten sind, vorzunehmen". Die betreibende Partei brachte in ihre, Exekutionsantrag vor, der Verpflichtete habe in der Zeit vom 6. 12. 2000 bis 15. 1. 2001 Tätigkeiten vorgenommen, die Ärzten vorbehalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Eigentümer der Nachbarliegenschaft mit Wohnhaus, in dem die Klägerin wohnt, ist deren Sohn. Die Klägerin wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Voitsberg vom 23. 1. 1998 gegenüber den Beklagten u. a. schuldig erkannt, es zu unterlassen, Dritten zu gestatten oder Dritte aufzufordern, ihre Fahrzeuge auf dem zwischen den beiden Liegenschaften verlaufenden Zufahrtsweg abzustellen. Aufgrund... mehr lesen...
Begründung: Die in § 30 Abs 2 Z 6 MRG angeführte Abwesenheit aus beruflichen Gründen stellt nur insoweit eine Ausnahme vom Kündigungsgrund dar, als es sich um eine vorübergehende Nichtbenützung der Wohnung handelt. Die Kläger als Vermieter bzw ihre Rechtsvorgänger haben einer nicht regelmäßigen Nutzung der Wohnung aus beruflichen Gründen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Erstbeklagte die Wohnung nach seiner Pensionierung zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses wieder re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin einer mit einem Haus bebauten Liegenschaft, auf der zugunsten der beklagten Partei jeweils im Vorrang vor dem für den Ehemann der Klägerin eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsgverbot Höchstbetragshypotheken von zusammen mehr als S 20,000.000 einverleibt sind. Die Klägerin wurde mit Urteil unter anderem schuldig erkannt, der beklagten Partei bei sonstiger Exekution in diese Liegenschaft S 1,000.000 zu zahlen. Zur Einbringung... mehr lesen...
Norm: EO §36 EZPO §502 Abs3 LZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Wird mit der Impugnationsklage die Unzulässigerklärung einer Räumungsexekution begehrt, hat das Berufungsgericht den Entscheidungsgegenstand zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 269/00f Entscheidungstext OGH 23.05.2001 3 Ob 269/00f European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte von der Beklagten eine Wohnung gemietet. Mit Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 4. 8. 1997 wurde er schuldig erkannt, der beklagten Partei S 14.635,42 sA als Mietzinsrückstand zu bezahlen und diese Wohnung zu räumen. Mit Beschluss vom 19. 9. 1997 bewilligte das Erstgericht der beklagten Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandgegenstandes. Mit seiner Klage begehrt der Kläger in erster Linie, diese Exekution für unzulässig zu ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde führt gegen die Klägerin auf Grund eines Rückstandsausweises über Getränkesteuer in Höhe von S 146.997,-- und Mahngebühren in Höhe von S 200,-- Fahrnisexekution. Die Klägerin begehrt das Urteil, es werde festgestellt, dass dieser Rückstandsausweis "infolge Richtlinienverstoß dieser Abgabe gegenüber der Verbrauchssteuerrichtlinie 92/12 EWG vom 25. 2. 1992 rechtsunwirksam ist". Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Recht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gemeinde erließ gegen den Kläger, der einen Gastronomiebetrieb führt, einen vollstreckbaren Rückstandsausweis, der Getränkeabgabenschulden von insgesamt S 66.417,-- und Nebenansprüche von S 3.228,--, insgesamt daher S 69.645,-- als offen auswies. Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung dieser Forderung über Antrag der hier beklagten Partei gegen den Kläger die Fahrnisexekution. Mit seiner Klage begehrte der Kläger einerseits die Feststellung, der... mehr lesen...