Norm: MSchG §33a Abs1MSchG §33a Abs5MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens ist keine markenmäßige Benutzung für Waren oder Dienstleistungen. Entscheidungstexte 133 R 112/18w Entscheidungstext OLG Wien 12.12.2018 133 R 112/18w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Ein Eventualbegehren, das einen Antrag auf Eintragung des Zeichens mit einem anderen, nämlich späteren Verkehrsgeltungsnachweis enthält, wäre von einer außerhalb des zu behandelnden Antrags gelegenen Bedingung abhängig. Ein solcher Antrag ist unzulässig. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orang... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Abstrakten Farbmarken fehlt die erforderliche originäre Unterscheidungskraft im Allgemeinen, weil Farben generell eine geringe Kennzeichnungseignung zukommt. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orange) European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Ob ein Zeichen Verkehrsgeltung (im Sinn der sekundärrechtlichen Terminologie auch: erworbene Unterscheidungskraft) besitzt, ist Rechtsfrage, die auf Grund der tatsächlichen Grundlagen zu lösen ist. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orange) Europea... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Marke muss einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sein, wobei allerdings keine festen Prozentsätze und zwar auch nicht im Sinn einer absoluten Untergrenze maßgeblich sind. An den Nachweis der durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft sind allerdings umso höhere Anforderungen zu stellen, je höher das Freihaltebedürfnis ist. Entscheidungstexte 133 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Benutzungshandlungen von Lizenznehmern mit Fremdbenutzungswillen sind der Markeninhaberin zuzurechnen. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orange) 133 R 47/17k Entscheidungstext OLG Wien 22.11.2017 133 R 47/17k Dichtungsbänder aus Polyurethan m... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Üblichkeit oder Unüblichkeit einer Farbe hängt auch davon ab, ob der Farbton für die konkreten Waren und/oder Dienstleistungen häufig von Wettbewerbern verwendet wird. Diese Frage ist auch im Hinblick auf das Freihaltebedürfnis von Bedeutung, weil sich das allgemeine Freihaltebedürfnis erhöht, wenn eine Farbe im einzelfallbezogen relevanten Verkehr häufig verwendet wird. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Um ein Gutachten beurteilen zu können, mit dem die Verkehrsbekanntheit nachgewiesen werden soll, bedarf es konkreter Feststellungen zu den gestellten Fragen, zum befragten Personenkreis und zu den Antworten sowie zur darauf bezogenen prozentuellen Auswertung. Die darauf aufbauende Beurteilung nach § 4 Abs 2 MSchG ist hingegen der Rechtsanwendung zuzurechnen. Dabei kommt es auch darauf an, ob die Fragestellung daz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft nach US-amerikanischem Recht mit Sitz in Kalifornien, USA. Sie verleiht seit 1929 jährlich in Los Angeles in mehreren Kategorien die Auszeichnungen „Academy Awards”, symbolisiert durch als „Oscar” bekannte Statuetten, für herausragende Leistungen in der Filmbranche. Die Verleihungszeremonie in Form einer Galaveranstaltung wird weltweit - in Österreich seit 1969 - übertragen. Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marke: Österreich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu CTM 1 698 885 mit Schutzdauerbeginn 8. Juni 2000 geschützten dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke, die einen sitzenden goldfarbenen Schokoladehasen mit roter Schleife und Schelle sowie der Aufschrift „Lindt Goldhase" samt Firmenemblem zeigt. Die Marke ist für die Klasse 30 (Schokolade und Schokoladewaren) eingetragen; die Farben sind mit Gold, Rot und Braun angegeben, wobei die Aufschrift und die Zeichnung der verschiedenen Merkmale, w... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3, MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Zahl der Farben, die das allgemeine Publikum unterscheiden kann, ist niedrig, da sich ihm selten die Gelegenheit zum unmittelbaren Vergleich von Waren mit unterschiedlichen Farbtönen bietet. Die geringe Zahl der für das Publikum unterscheidbaren Farben führt zu einer Verringerung der tatsächlich verfügbaren Farben mit der Folge, dass mit wenigen Eintragungen als Marken für bestimmte Dienstle... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z1MSchG §4 Abs1 Z2MSchG §4 Abs1 Z5MSchG §4 Abs1 Z6MSchG §4 Abs1 Z7MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Liegen die Eintragungshindernisse des § 4 Abs 1 Z 1 (Hoheitszeichen), Z 2 (nicht eintragungsfähige Zeichen), Z 6 (ua aufgrund der Art der Ware bedingte Zeichen) und Z 7 MSchG (gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßende Zeichen) vor, kann eine Eintragung solcher Zeichen als Marke auch nicht unter Berufung auf eine ... mehr lesen...
Norm: MSchG idF MSchGNov 1999 §4 Abs2MSchG §10a
Rechtssatz: Hat der Eintragungswerber das Zeichen nicht selbst verwendet, sondern einem Lizenznehmer überlassen, so kann die Marke nur dann für ihn eingetragen werden, wenn die Verkehrsgeltung ihm zugeordnet wird. Der Markenerwerb setzt nicht voraus, dass der Lizenzgeber ein Unternehmen betreibt. Entscheidungstexte 4 Ob 325/99v Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MSchG idF MSchGNov 1999 §4 Abs2
Rechtssatz: Die Verkehrsgeltung muss sowohl personenbezogen als auch produktbezogen sein: Sie begründet die Eintragungsfähigkeit nur für denjenigen, zu dessen Gunsten die Verkehrsgeltung erworben wird, und sie muss für die Waren oder Dienstleistungen bestehen, für die die Eintragung der Marke beantragt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 325/99v Entsch... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art3 Abs3MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Art 3 Abs 3 der Markenrichtlinie läßt den Verkehrsgeltungsnachweis auch bei Gattungsbezeichnungen zu, und zwar auch dann, wenn die Verkehrsgeltung erst nach der Registrierung entstand. § 4 Abs 2 des Markenschutzgesetzes ist somit insoweit richtlinienwidrig, als es den Verkehrsgeltungsnachweis bei Gattungsbezeichnungen nicht zuläßt. Insoweit wurde die Markenri... mehr lesen...