RS OGH 2000/1/18 4Ob325/99v, 4Ob137/00a, 4Ob28/06f, 4Ob38/06a, 17Ob13/08y

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Veröffentlicht am 18.01.2000
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Norm

MSchG idF MSchGNov 1999 §4 Abs2

Rechtssatz

Die Verkehrsgeltung muss sowohl personenbezogen als auch produktbezogen sein: Sie begründet die Eintragungsfähigkeit nur für denjenigen, zu dessen Gunsten die Verkehrsgeltung erworben wird, und sie muss für die Waren oder Dienstleistungen bestehen, für die die Eintragung der Marke beantragt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113084

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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