Norm: EheG §81 Abs1EheG §97 Abs1
Rechtssatz: Zur Berücksichtigung einer Vereinbarung der Ehegatten zur Zahlung einer Morgengabe (auch " Brautgabe " oder " Mahr ") im nachehelichen Aufteilungsverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 213/18g Entscheidungstext OGH 21.11.2018 1 Ob 213/18g Beisatz: Hier: Eine nach iranischem Recht von einem iranischen Gericht bereits titulierte Morgengabe v... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1EheG §83EheG §94 Abs1
Rechtssatz: Vom Verkehrswert einer Sache zur Zeit der Entscheidung sind in der Regel die konnexen Schulden im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft abzuziehen. Das Ergebnis dieser Differenz ist entsprechend dem Aufteilungsschlüssel zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Der sich daraus errechnenden Ausgleichszahlung ist jener Betrag hinzuzurechnen, mit dem der Ehepartner, der die Sache ni... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Zum ehelichen Lebensaufwand gehören auch Anschaffungen, die ausschließlich einem gemeinsamen Kind zugutekommen, mögen sie wertmäßig auch erheblich über die gesetzliche Unterhaltspflicht hinausgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 242/17w Entscheidungstext OGH 30.04.2018 1 Ob 242/17w Beisatz: Hier: Kredite für die Anschaffung von Pferden für di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Gustav ***** L*****, vertreten durch Friedl & Holler Rechtsanwalt-Partnerschaft in Gamlitz, gegen die Antragsgegnerin Ingrid L*****, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in G... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Frage, ob und in welcher Höhe der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung gebührt, nachdem die Entscheidung des Erstgerichts über die Zuweisung bestimmter Vermögenswerte an die Streitteile bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Letztlich unstrittig - die Revisionsrekursgegnerin behauptet zwar einen Rechenfehler, der sich mit rund 7.600 EUR zu ihren Lasten auswirke, zeigt diesen aber nicht einmal ansatzweise auf - is... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Das einem Ehepartner - wenn auch während aufrechter Ehe - vom anderen Ehepartner zur Abgeltung vorehelicher Leistungen eingeräumte Fruchtgenußrecht an dem im Eigentum dieses Ehepartners stehenden und als Ehewohnung dienenden Haus ist weder eine Wertanlage noch dient es dem Gebrauch beider Ehegatten. Entscheidungstexte 4 Ob 185/99f Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Abs1 AaEheG §81 Abs1
Rechtssatz: Eine Berücksichtigung der Vereinbarung über die Schad- und Klagloshaltung betreffend den Kindesunterhalt kommt im Aufteilungsverfahren mangels besonderer Vereinbarung nicht in Betracht. Regelungen, die die Eltern über die Höhe und die Modalitäten der Unterhaltszahlungen bezüglich der Kinder treffen, berühren den Aufteilungsanspruch geschiedener Ehepartner grundsätzlich nicht. ... mehr lesen...