Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 93/14/0173 1 Stammrechtssatz Eine Schätzung mit Hilfe eines Sicherheitszuschlages ist eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen, von denen anzunehmen ist, daß sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184 Abs1;BAO §289 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 7 Stammrechtssatz Wenn die belangte Behörde die im erstinstanzlichen Bescheid angeführte Schätzungsmethode verwirft und eine neue anwendet, hat sie dem Abgabepflichtigen Gelegenheit zur Wahrung seiner Rechte und rechtlichen Interessen zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 5 Stammrechtssatz Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört an sich zu den Elementen der Schätzung; denn es kann - ohne gegen die Denkgesetze zu verstoßen - angenommen werden, daß bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht verbuchten Vorgänge, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0128 E 10. November 1989 VwSlg 6452 F/1989 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer behördlichen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um eine Ermessensmaßnahme, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 3 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht zwar nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren - und auch die Anwendung eines Sicherheitszuschlages erfo... mehr lesen...
Zu Vorgeschichte und Verfahrensgang des Beschwerdefalles wird auf dessen eingehende Darstellung im hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1993, 90/13/0155 (im folgenden kurz: Vorerkenntnis), verwiesen. Der mit diesem Erkenntnis überprüfte Bescheid hatte Abgabenvorschreibungen zum Gegenstand, die im Ergebnis der steuerrechtlichen Beurteilung folgender Themen ergangen waren: 1. Zurechnung von Konten: Dem Beschwerdeführer wurden folgende anonyme Wertpapierkassakonten (WKK), anonyme Gutschriftsko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0197 E 3. November 1986 RS 12 Stammrechtssatz Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinlichsten verdient wurde (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (2), FJ 1980/4,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 4 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde kann die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg ermitteln, weil ein ungeklärter Vermögenszuwachs eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften rechtfertigt (Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0235). ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist vor dem Hintergrund des im Jahr 1985 aufgedeckten sogenannten Weinskandals zu sehen. Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum den Handel mit und die Erzeugung von Wein. Weiters bewirtschaftete er Weingärten im Ausmaß von rund 15 ha, wobei der Weinbau in den Handels- und Erzeugungsbetrieb integriert war. Mit Urteil des Kreisgerichtes Krems vom 20. März 1986 (in der Folge: Ersturteil) wurde der Beschwerdeführer wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es entspricht der Erfahrung, daß eine Verkürzung des Wareneinsatzes regelmäßig zu einer dementsprechenden Verkürzung des Umsatzes führt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb das Cafe A. in B. Im Zuge einer Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG betreffend den Zeitraum 1981 bis 1988 traf der Prüfer die Feststellung, Ermittlungen bei den Lieferanten des Beschwerdeführers hätten ergeben, daß er während des gesamten Prüfungszeitraumes erhebliche Teile des Wareneinsatzes in der Buchhaltung nicht erfaßt habe. Die Kassarollen der im Betrieb verwendeten Registrierkassen sowie die Küchenbons seien nicht aufbewahrt worden. Der Buchhalter des... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin, einer GmbH, ist der Handel mit Waren aller Art, der Automatenverleih und die Bausanierung. Die Beschwerdeführerin stellt auch Geldspielautomaten bei Gastwirten auf und ermöglicht so den Gästen des Spiel an den Automaten. Anläßlich einer den Zeitraum 1976 bis 1983 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung wurde u.a. festgestellt, daß die Kassenaufzeichnungen nicht zeitgerecht erfolgt seien und daß mehrfach Kassenfehlbeträge festgestel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/08 89/14/0014 8 Stammrechtssatz Wer zur Schätzung Anlaß gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muß die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Ziel der Schätzung ist es, die Besteuerungsgrundlagen, soweit sie sich nicht anhand der Unterlagen des Abgabepflichtigen aufgrund seiner Bücher und Aufzeichnungen sowie der Abgabenerkärungen zuverlässig ermitteln oder berechnen lassen, möglichst zutreffend festzustellen, und zwar so, daß das Ergebnis die größere Wahrscheinlichke... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Sind die zur Anwendung gebrachten Berechnungsverfahren nicht ohne weiteres nachvollziehbar, so darf die Behörde sich der Berechnung des Betriebsprüfers nur anschließen, wenn es ihr gelungen ist, die angestellten Rechenoperationen mit nachvollziehbaren Erwägungen als dazu geeignet darzustellen, dem Zweck, zu dem sie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Inhaber einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte. Anläßlich einer diese Jahre umfassenden Betriebsprüfung wurde vom Prüfer beanstandet, daß die "Reparaturarbeitskarten", in die von den einzelnen Arbeitnehmern Dauer und Art der Tätigkeit an einem Kraftfahrzeug eingetragen wurden und die zur Erstellung der Ausgangsrechnungen dienten, nicht aufbewahrt worden seien. Der Prüfer nahm eine Kalkulation auf der Grundlage der Arbeitszeit der einzelnen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Zu den einzelnen Elementen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gehört auch die Schätzung der produktiven Stunden der einzelnen Arbeitnehmer. Von produktiven Stunden des Hilfsarbeiters im Ausmaß von 80 Prozent und eines Lehrlings im ersten Lehrjahr im Ausmaß von 20 Prozent der Arbeitszeit auszugehen, ist nich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Kfz-Zubehörgroßhandel, für welchen er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anläßlich einer die Jahre 1986 bis 1988 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, Kassenbewegungen seien nicht chronologisch aufgezeichnet worden, Eintragungen in das Wareneingangsbuch seien zum Zeitpunkt des Rechnungseinganges bzw. der Barzahlung vorgenommen worden, die sachliche Richtigkeit der bilanzierten Warenvorräte habe nicht abgeleitet ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0230 E 27. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde hat den Denkvorgang darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat. Nur so wird der VwGH in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit des Schätzungvorganges hinsichtlich seiner Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe zu überprüfen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr in Wien als Rechtsanwaltsanwärter tätig. Im Jahresausgleich für 1990 machte er unter anderem den Betrag von S 4.100,-- für den Erwerb der Jahresnetzkarte der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe als Werbungskosten geltend. Mit dem Jahresausgleichsbescheid wurde diesem Betrag die einkommensmindernde Berücksichtigung versagt, weil er durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sei. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, der Verkehrsabsetzbet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: In gleicher Weise, wie die Anschaffungskosten eines PKW, der zum Teil für betriebliche (berufliche), zum Teil für private Fahrten eingesetzt wird, teilweise (uU im Wege des Kilometergeldes) zu Betriebsausgaben bzw Werbungskosten führen (Hinweis Doralt,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in K eine Glaserei und einen Gemischtwareneinzelhandel. Eine die Jahre 1982 bis 1984 betreffende abgabenbehördliche Prüfung führte hinsichtlich der Glaserei zu keinen Beanstandungen. Hinsichtlich des Gemischtwarenhandels wurden vereinzelte formelle Mängel hinsichtlich der datumsmäßigen Eintragung von Betriebsausgaben festgestellt; weiters ergab die auf der Grundlage der tatsächlichen Verkaufspreise unter Berücksichtigung von "Aktionen, Preisnachlässen, Per... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;FinStrG §114 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0222 E 7. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Zwar hindert die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen nicht die Annahme einer Abgabenhinterziehung (Hinweis E 23.4.1985, 84/14/0157, ÖStZB 1985, 369). Anders als im Abgabenverfahren, in dem der AbgPfl, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe nach seinem am 22. Juni 1992 verstorbenen Bruder MB. Nach einem mit 22. Mai 1984 datierten Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1979 bis 1983 war MB Inhaber eines Gewerbescheines für den Handel mit Waren aller Art. Seit Jahren seien in den abgegebenen Steuererklärungen Umsätze und Gewinne mit S 0,-- mit dem Hinweis erklärt worden, infolge Krankheit sei keine Tätigkeit ausgeübt worden. Es sei jedoch fest... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 94/13/0151 1 Stammrechtssatz Sind die Besteuerungsgrundlagen (teilweise) GESCHÄTZT worden, hat die Behörde in ihrem Bescheid nicht nur die Schätzungsberechtigung, sondern auch das Schätzungsergebnis zu begründen. Sie hat insbesondere den Denkprozeß darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebni... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Karten-Casino, in dem sie als Veranstalter Besuchern die Möglichkeit bietet, zusammen mit anderen Besuchern Kartenspiele mit Geldeinsätzen zu spielen. Die Beschwerdeführerin selbst beteiligt sich an diesen Spielen nicht und tritt auch nicht als Bankhalter auf. Sie verfügt für ihre Tätigkeit über eine Gewerbeberechtigung zur Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter. Konkret geht es vor allem um die Kartenspiele "Seven Card Stud Poker", "C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0211 1 Stammrechtssatz Entsprechend der amtswegigen Ermittlungspflicht iSd § 115 Abs 1 BAO ist es primär Aufgabe der Behörde, durch eine entsprechende Gestaltung des Ermittlungsverfahrens möglichst einwandfreie und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Taxiunternehmen in Leoben. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer einerseits die Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO - die täglichen Losungsaufzeichnungen (Schmierzettel - Urbelege) seien nicht aufbewahrt worden - und andererseits die Belegerteilungspflicht gemäß § 132a leg. cit. - für Fahrten über S 500,-- seien Belege nur auf Verlangen der Fahrgäs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0177 E 30. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt im Wesen einer Schätzung, daß dabei eine Beweisführung für ein bestimmtes Ergebnis nicht möglich ist. Der AbgBeh steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode im allgemeinen frei. Das gewählte Verfahren muß in sich schlüssig und stets auf das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/13/0214 1 Stammrechtssatz Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen er... mehr lesen...