RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0255

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Zu den einzelnen Elementen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gehört auch die Schätzung der produktiven Stunden der einzelnen Arbeitnehmer. Von produktiven Stunden des Hilfsarbeiters im Ausmaß von 80 Prozent und eines Lehrlings im ersten Lehrjahr im Ausmaß von 20 Prozent der Arbeitszeit auszugehen, ist nicht unschlüssig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130255.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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