Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Ein nur auf „Unterlassung der Verwendung“ gerichtetes Begehren reicht für eine auf den zweiten Tatbestand des § 28 Abs 1 KSchG („Empfehlen“) gestützte Verbandsklage nicht aus (so schon 6 Ob 56/19g). Entscheidungstexte 1 Ob 193/19t Entscheidungstext OGH 16.12.2019 1 Ob 193/19t European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Der Empfehler unwirksamer AGB kann nur verhalten werden, die Empfehlung zu unterlassen. Entscheidungstexte 6 Ob 56/19g Entscheidungstext OGH 24.10.2019 6 Ob 56/19g Beisatz: Aus einer Empfehlung kann die Passivlegitimation für den Anspruch auf Unterlassung der Verwendung und des Sich-Berufens auf die AGB aber nicht abgeleitet werden. (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der beklagte Sozialhilfeverband betreibt Alten- und Pflegeheime und hat ein sogenanntes Einweisungsrecht hinsichtlich eines vierten Heims. In diesen Heimen werden derzeit ca 300 Personen betreut, davon beziehen 70 % eine Unterstützung aus dem Sozialhilf... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Verbandsklage ist auf individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Versicherer und einem Versicherungsnehmer geschlossen wurden, keine Rücksicht zu nehmen. Auch wenn eine an sich intransparente Klausel auf Grund zusätzlicher Darlegungen des Versicherers ausreichend verständlich gemacht wurde, hat dies keinen Einfluss auf die gerichtliche Beurteilung der Klausel auf Grund einer Verbandsklage. ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Verwendern von dem KSchG widersprechenden AGB oder Vertragsformblättern kann mit Unterlassungsurteil im Sinn des § 28 Abs 1 KSchG nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden, die sie tatsächlich verwendeten oder zu verwenden beabsichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 133/06i Entscheidungstext OGH 30.11.2006 3 Ob 133/06i Veröff: SZ 2006/178 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Für das begehrte Verbot des Sich-Berufens auf die Geschäftsbedingungen bedarf es weder einer eigenen Wiederholungsgefahr noch einer Erstbegehungsgefahr. Das Verbot, gesetzwidrige oder sittenwidrige Geschäftsbedingungen zu verwenden (§ 28 Abs 1 Satz 1 KSchG), schließt auch das Verbot mit ein, sich auf solche Bedingungen zu berufen (§ 28 Abs 1 Satz 2 KSchG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: In jedem Tagesauszug betreffend eines der noch nicht geschlossenen Kreditkonten, den eine Bank unter Berücksichtigung der beanstandeten Klausel verfasst, liegt eine aktive Berufung auf jene Klausel im Sinne des § 28 Abs1 KSchG. Entscheidungstexte 4 Ob 265/02b Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 265/02b Veröff: SZ 2002/173 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Durch den § 28 Abs 1 KSchG angefügten 2. Satz wird klargestellt, dass der Unternehmer, der die Verwendung bestimmter Klauseln zu unterlassen hat, sich auch im Einzelfall nicht auf unzulässige Klauseln berufen darf. Mit der Einschränkung "soweit sie unzulässigerweise vereinbart worden ist" wird dem Umstand Rechnung getragen, dass im Verbandsprozess keine geltungserhaltende Reduktion einer Klausel vorzunehmen ist ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1KSchG §28 Abs2
Rechtssatz: Der Beklagte ist nicht nur verpflichtet, die bisher gewählte Formulierung einer Vertragsbedingung zu unterlassen, sondern auch die Verwendung solcher Vertragsbedingungen, die, bei anderer Formulierung, denselben verpönten Zweck anstreben. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/4... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1
Rechtssatz: Die geltungserhaltende Reduktion kann bei Beurteilung der Vereinbarung der Klausel im konkreten Einzelfall zu deren Unbedenklichkeit führen. Sie wurde dann nicht "unzulässigerweise" vereinbart. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/42 2 Ob 131/12x E... mehr lesen...