RS OGH 2004/5/25 4Ob98/04x

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Veröffentlicht am 25.05.2004
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Norm

KSchG §28 Abs1

Rechtssatz

Für das begehrte Verbot des Sich-Berufens auf die Geschäftsbedingungen bedarf es weder einer eigenen Wiederholungsgefahr noch einer Erstbegehungsgefahr. Das Verbot, gesetzwidrige oder sittenwidrige Geschäftsbedingungen zu verwenden (§ 28 Abs 1 Satz 1 KSchG), schließt auch das Verbot mit ein, sich auf solche Bedingungen zu berufen (§ 28 Abs 1 Satz 2 KSchG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119008

Dokumentnummer

JJR_20040525_OGH0002_0040OB00098_04X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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