Norm
KSchG §28 Abs1Rechtssatz
Für das begehrte Verbot des Sich-Berufens auf die Geschäftsbedingungen bedarf es weder einer eigenen Wiederholungsgefahr noch einer Erstbegehungsgefahr. Das Verbot, gesetzwidrige oder sittenwidrige Geschäftsbedingungen zu verwenden (§ 28 Abs 1 Satz 1 KSchG), schließt auch das Verbot mit ein, sich auf solche Bedingungen zu berufen (§ 28 Abs 1 Satz 2 KSchG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119008Dokumentnummer
JJR_20040525_OGH0002_0040OB00098_04X0000_002