Entscheidungsgründe: Der nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach den §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Erstbeklagte betreibt hauptsächlich in Kärnten Finanzierungsleasinggeschäfte mit Verbrauchern. Sie verwendet dafür Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem die im vorliegenden Verfahren strittigen Klauseln enthalten. Die Zweitbeklagte ist die „Muttergesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Passivlegitimation ist im Revisionsver... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1VersVG §43 ff
Rechtssatz: Die klare gesetzliche Regelung des § 10 Abs 1 KSchG, wonach „besondere gesetzliche Regelungen über den Umfang der Vollmacht" unberührt bleiben, ist dahin zu verstehen, dass im Fall sonstiger gesetzlicher Vollmachtsumschreibungen - wie etwa der §§43ff VersVG - § 10 Abs 1 KSchG unanwendbar ist. Auch gegenüber Verbrauchern richtet sich daher der gesetzlich vermutete Vollmachtungsumfang von Versicherung... mehr lesen...
Norm: BWG §5 Abs1 Z12KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Das im § 5 Abs 1 Z 12 BWG verankerte "Vier-Augen-Prinzip" stellt eine besondere, den Umfang der Vollmacht im Unternehmensbereich eines Kreditinstituts beschränkende gesetzliche Regel im Sinne des § 10 Abs 1 KSchG dar, die auch für Filialleiter von Kreditinstituten gilt. Entscheidungstexte 1 Ob 164/00z Entscheidungstext OGH 25.07.2000 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §979ABGB §1027ABGB §1029 A1ABGB §1033HGB §54KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: War ein Angestellter zum Abschluß eines Leihvertrages (hier: KFZ) autorisiert, so gilt dies auch für das Versprechen einer Haftungsbeschränkung für den Entlehner, weil eine solche Haftungsbeschränkung - gerade bei der unentgeltlichen Überlassung von Vorführwagen und Leihwagen an Kunden im Kfz-Handel - keineswegs ungewöhnlich ist. Als Beurteilungsmaßs... mehr lesen...
Norm: ABGB §964ABGB §965ABGB §979ABGB 1029 A1HGB §54KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Wurde einem Entleiher mitgeteilt, daß für den geliehenen Pkw eine Vollkaskoversicherung besteht und der Selbstbehalt zweitausend Schilling bis zweitausendfünfhundert Schilling beträgt, so durfte er siede Mitteilung sowohl nach ihrem buchstäblichen Sinn als auch nach der Übung des redlichen Verkehrs so verstehen, daß damit sein Risiko, für die Beschädigung des Pkws ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A1KSchG §10 Abs1ZPO §502 HI2
Rechtssatz: Die für die Auslegung des Vollmachtsumfanges maßgebliche Vorschrift des § 1029 ABGB besagt, dass der Umfang einer mündlich erteilten Vollmacht aus dem Gegenstand und der Natur des Geschäftes zu beurteilen ist. Eine Entscheidung über die Auslegungsfrage hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist daher vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen. Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In Verwahrung der Beklagten befinden sich insgesamt vier auf Überbringer lautende und mit Losungsworten gesicherte eigene Sparbücher, und zwar die ersten drei mit den Nummern 605 1700, 605 1718 und 605 1726 mit einem darin ausgewiesenen Einlagenstand von je 2,000.000 S und das vierte mit der Nummer 605 1890 mit einem darin ausgewiesenen Einlagenstand von 3,000.000 S. Der Kläger ist im Besitz der dazugehörigen, jeweils namens der Beklagten von deren damaligen b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drei minderjährigen Klägerinnen sind zu je 1/3 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 373 KG Thurnberg, die sie durch Kauf von ihren Eltern Gerhard und Maria Christine B***, die je zu einem Viertel Anteilseigentümer waren, und ihrer väterlichen Großmutter Therese B***, die Eigentümerin der zweiten Hälfte war, im August 1986 erworben haben. Die Einverleibung des Eigentumsrechtes wurde vom Bezirksgericht Hallein am 26.Jänner 1987 im Rang der Anmerkung der Rangord... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Diese Vorschrift ist auf die Vertretungsmacht von Organen einer juristischen Person unanwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 207/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 207/88 Veröff: SZ 62/121 = RdW 1989,361 = ÖBA 1990,53 1 Ob 164/00z Entscheidungstext OGH 25.07.2000 1 Ob 164/00z Auch ... mehr lesen...
Norm: BWG §5 Abs1 Z12KSchG §10 Abs1KWG 1979 §4 Abs3
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 3 KWG geregelte Vertretungsmacht der Geschäftsleiter ist eine gesetzliche; § 10 Abs 1 KSchG ist nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 207/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 207/88 Veröff: SZ 62/121 = ÖBA 1990,53 6 Ob 570/91 Entscheidungs... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als Abfe... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Mit der Umschreibung des Umfanges der Vertretungsmacht durch die Worte "Rechtshandlungen, die derartige Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen" wollte der Gesetzgeber ungefähr das sagen, was nach den Bestimmungen der §§ 1029 ABGB und 54 ff HGB nachgiebiges Recht ist, wobei auf die objektive Erforderlichkeit abgestellt ist und nicht auf eine dahinter zurückbleibende Übung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Festsetzung der Fälligkeit einer vom Kunden zu leistenden Zahlung ist eine Handlung, die ein Geschäft gewöhnlich mit sich bringt. Entscheidungstexte 6 Ob 847/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 847/81 Veröff: EvBl 1982/85 S 298 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Entgegennahme des Kaufpreises vom Kunden durch einen Bevollmächtigten, der zur Vornahme von Geschäften an Orten verwendet wird, an denen sich eine Niederlassung des Geschäftsinhabers nicht befindet, ist eine Handlung, die ein Geschäft gewöhnlich mit sich bringt. Dies gilt auch für die Entgegennahme einer im Kaufvertrag vorgesehenen Kaution. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1KSchG §10 Abs2
Rechtssatz: "Kennenmüssen" der Beschränkung der Vollmacht ist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 6 Ob 847/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 847/81 Veröff: EvBl 1982/85 S 298 7 Ob 243/00m Entscheidungstext OGH 08.11.2000 7 Ob 243/00m Beisatz: Bloße Zweifel an der Bevollmäch... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Wenn zumindest ein "Minimum" an bestehender Vertretungsmacht vorhanden ist, dann ist ihr Umfang durch § 10 Abs 1 KSchG bestimmt, sofern der Konsument die Beschränkung der Vollmacht nicht tatsächlich kennt. Entscheidungstexte 6 Ob 847/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 847/81 Veröff: EvBl 1982/85 S 298 ... mehr lesen...