Norm: KBGG idF BGBl I 2009/116 §5 Abs2KBGG §5 Abs2
Rechtssatz: Die Verlängerung der Anspruchsdauer für das pauschale Kinderbetreuungsgeld in der Variante 30+6 über die Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes hinaus setzt nicht voraus, dass der Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den zweiten Elternteil unmittelbar an den Zeitraum des tatsächlichen Bezugs durch den anderen Elternteil anschließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KBGG §5 Abs2KBGG §5 Abs2 idF BGBl I 2009/116 KBGG §5a Abs3
Rechtssatz: Nicht schon der theoretische Leistungsanspruch, sondern nur der tatsächliche Leistungsbezug bewirkt die Einhaltung der Mindestbezugsdauer sowie die gleichzeitige Verlängerung des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes. Ruhenszeiten des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe, wenn also keine Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes gebührt, sind daher für die Einhaltung der Mind... mehr lesen...
Norm: KBGG §5 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Wechsel zwischen leiblicher Mutter und Pflegevater führt noch zu keiner Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes im Sinn des § 5 Abs 2 KBGG bis zur Vollendung des 36.Lebensmonates des Kindes. Gegen dieses Ergebnis bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 99/06s Entscheidungstext OGH 27.06.... mehr lesen...