Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 22. August 1962 wurde H. S. gemäß § 32 Abs. 2 lit. c des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die Bewilligung erteilt, die Abwässer aus auf Grundstück Nr. 552/9, KG M. geplanten Einfamilienhäusern auf diesem Grundstück zur Versickerung zu bringen (Spruchabschnitt I). Diese Bewilligung wurde gemäß § 21 Abs. 1 WRG 1959 "mit Beschränkung auf jene Zeit, in der ein öffentlicher, für den Anschluß geeigneter Abwasserkanal in der Nähe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ist bereits vor Erlassung des angefochtenen Bescheides über einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG bei der Wasserrechtsbehörde erster Instanz ein Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Abwasserbeseitigungsanlage eingebracht worden, dann stellt sich die Frage der Angemes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gemäß § 32 WRG 1959 immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachhaltigen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist. Es entspricht dem natürlichen Lauf der Dinge, daß bei der Einbringung von nur durch eine mechanische Kläranlage vo... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §33g;
Rechtssatz: Der im konkreten Fall erteilte wasserpolizeiliche Auftrag beinhaltet das dauerhafte und wasserdichte Verschließen der Überlaufleitung, welche von der dritten Kammer der Dreikammer-Faulanlage zum Vorflutkanal führt. Darauf bezieht sich die dem Adressaten des wasserpolizeilichen Auftrages... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Das Gutachten eines wasserbautechnischen Amtssachverständigen ist für den VwGH dann nicht schlüssig, wenn dieser eine verstärkte Gefährdung des Grundwassers durch die geplante Erweiterung einer schon bestehender Naßbaggerung prognostiziert, obwohl mangels entsprechender Erhebungen der tatsächlic... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Jänner 1991 wies der Landeshauptmann von Burgenland (LH) das Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Naßbaggerung auf den Grundstücken Nr. 1520/168 und 1520/169, je KG A., gemäß §§ 32 Abs. 2 lit. c, 99 Abs. 1 lit. d, 105 und 107 WRG 1959 ab (Spruchpunkt I.) und trug dem Beschwerdeführer gleichzeitig gemäß § 138 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 auf, bis längstens 1. Dezember 1991 den auf den G... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug dazu verpflichtet, auf einem bestimmt bezeichneten Grundstück nördlich eines näher bezeichneten Stationsgebäudes binnen gesetzter Frist die Überlaufleitung von der Faulgrube zum B.-Weg - Kanal auf eine Länge von 1 m, gemessen ab Grubenaußenwand, zu beseitigen und die verbleibende Ablauföffnung wasserdicht zu verschließen. Begründend verwies die belangte Behörde auf die Gutachten der Amtssachverständigen beider... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: B-VG Art18 Abs2;Richtlinien für Naßbaggerungen BMLF 1975;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0074 2 Stammrechtssatz Der Erlaß des Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft vom 23.7.1975, 15270/10-I5/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Im konkreten Fall läßt sich aus den Sachverhaltsfeststellungen des erstinstanzlichen Bescheides eindeutig entnehmen, daß sich ein durch eine konsenslose Naßbaggerung errichteter Grundwasserweiher auf zwei bestimmten Grundstüc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz93 Eisenbahn
Norm: EisenbahnG 1957 §34 Abs1;WRG 1959 §127 Abs1 lita;WRG 1959 §127 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs5;WRG 1959 §99 Abs1;
Rechtssatz: Ist die vorgefundene Abwasserentsorgung (Einleitung von bloß mechanisch gereinigten Abwässern aus einem Eisenbahnstationsgebäude in einen Bach) nach § 32 Abs 2 lit a WRG bewilligungspflichtig, so si... mehr lesen...
Mit Spruchabschnitt I. ihres Bescheides vom 16. September 1988 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) auf Grund von am 6., 9. und 14. September 1988 durchgeführten, jeweils mit einem Lokalaugenschein verbundenen mündlichen Verhandlungen der Beschwerdeführerin den auf die §§ 30, 31, 31 Abs. 3 und 98 WRG 1959 gestützten Auftrag, im Bereich des Parkplatzes der Siedlung N, KG A, bis längstens ein Monat nach Rechtskraft des Bescheides nachstehende Maßnahmen zu setzen bzw. durch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem er die Ableitung vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem sie die Ableitung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0153 1 Stammrechtssatz Für ein Einschreiten gem § 32 (Abs 2 lit c) und § 138 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, sondern daß die Bewilligungspflicht (schon) dann besteht, wenn nach dem natürlichen Lauf ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 5 Stammrechtssatz Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §6;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0150 2 Stammrechtssatz Weist der Anlagenhersteller (hier: Prokurist der um Bewilligung ansuchenden GmbH) selbst in der Bewilligungsverhandlung darauf hin, daß die Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung der Abwässer von vornherein nicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §6;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0150 2 Stammrechtssatz Weist der Anlagenhersteller (hier: Prokurist der um Bewilligung ansuchenden GmbH) selbst in der Bewilligungsverhandlung darauf hin, daß die Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung der Abwässer von vornherein nicht... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist ein aus den Gemeinden eines politischen Bezirkes gebildeter Abfallwirtschaftsverband im Sinne des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 5/1991, der von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, für die Verwertung und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen sowie hausmüllähnlicher Abfälle zu sorgen (§ 6 Abs. 2 des genannten Gesetzes). Im Ergeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §31b;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Das einer Gemeinde im § 13 Abs 3 WRG eingeräumte Recht bezieht sich nach dem Wortlauf der
Norm: auf zur Bewilligung anstehende Wasserbenutzungsanlagen. Nun en... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vom 7. Oktober 1986 wurde dem Beschwerdeführer über dessen Antrag gemäß den §§ 40, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Entwässerungsanlage in Form eines offenen Gerinnes aus Rasenverbundsteinen, Länge ca. 100 lfm und anschließendem Rohrkanal, Länge ca. 60 lfm, Durchmesser 40 cm zwischen Kilometer 4,47 und Kilometer 4,62 der L 47 - Ossiacher Tauernstraße - im Ortsbereich K. (... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Im Falle der Errichtung von Anlagen oder sonstigen Vorrichtungen zur Ableitung der Oberflächenwässer vom Straßenkörper ist, soweit hiedurch Rechte Dritter berührt werden, für die genannte Errichtung und für die der Sammlung und Ableitung dienenden Anlagen unbeschadet der straßenbehördlichen Zuständigkeiten auch eine wasserrechtliche Bewillig... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Durch die Novellierung des Wasserrechtsgesetzes durch BGBl 1990/252 ist hinsichtlich der Zuständigkeit zur Bewilligung der Oberflächenentwässerung einer öffentlichen Straße keine Verlagerung zwischen Bezirksverwaltungsbehörde und Landeshauptmann erfolgt, sodaß die Zuständigkeit des L... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Die Einwirkung durch anfallende Straßenoberflächenwässer einer Landstraße, die naturgemäß immer einen gewissen Grad der Verunreinigung aufweisen, auf Gewässer (hier Fischteich), stellt keine solche dar, die allein von Haushaltungen, landwirtschaftlichen Hausbetrieben und Hofbetrieben... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 11. August 1992 wurde dem Beschwerdeführer, gestützt auf §§ 98 und 138 Abs. 1 lit. a und c WRG 1959 der Auftrag erteilt, zum einen bis zum 30. September 1992 vor der Sickergrube seines Hauses einen Sandfilterschacht in bestimmt bezeichneter Beschaffenheit anzuordnen und zum anderen "geeignete Maßnahme... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Oktober 1991 erteilte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz der mitbeteiligten Partei (mP) gemäß den §§ 12, 12a, 32 Abs. 2 lit. a, 99, 107 und 111 WRG 1959 "die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlage H. im Bauabschnitt F. 10, bestehend aus einem Transportkanal sowie der Ortskanalisation in den Bereichen ... gemäß dem vorgelegten Projekt der Zivilingenieurgemeinschaft E.-J. ...... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. August 1991, verpflichtete der Landeshauptmann von Niederösterreich gemäß §§ 138 Abs. 1 lit. a und 99 WRG 1959 die Beschwerdeführerin, jene Bereiche der Parzellen Nr. 476 (neu), 505, 565, 566, 567, 568, 570, 575, 576, 577, 639, 642 und 725/1, alle KG B., die unter der Kote 476,0 m ü.A. abgebaut wurden, mit sanitär einwandfreiem und bodenständigem Material ohne grundwasserbeeinträchtigende Anteile auf ein Niveau von 1,0 m über den höchsten Grundwasserspiegel (HGW = ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Daß die Versickerung ungereinigter häuslicher Abwässer in das Erdreich einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ergibt sich aus § 32 Abs 2 lit c WRG 1959, wonach der Bewilligung jedenfalls solche Maßnahmen bedürfen, die zur Folge haben, daß durch Eindringen (Versickern) von Stoffen in den Boden das Grundwasser verunreinigt wird. Zu solche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 92/07/0097 5 Stammrechtssatz Weder gewerbebehördliche Genehmigungsbescheide noch ein nach § 31a Abs 6 WRG idF BGBl 1969/207 ergangener Bewilligungsbescheid können eine nach § 32 Abs 2 lit c WRG erforderliche wasserrechtliche Bewilligung für die Vornahme von Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §105;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion
(AVG §42 Abs1) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992070025.X01 ... mehr lesen...