Entscheidungen zu § 137 Abs. 4 WRG 1959

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Entscheidungen 1-16 von 16

TE UVS Niederösterreich 2001/04/06 Senat-KO-00-022

Mit Straferkenntnis vom *.*.2*** hat die Bezirkshauptmannschaft X über Herrn G***** G***** wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes in zwei Fällen jeweils eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe je 60 Stunden) verhängt und überdies gemäß § 64 Abs 2 VStG die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 400,-- ausgesprochen.   Angelastet wurde Herrn G*****, dass er vom 15. September 1*** bis zumindest 19. Oktober 1*** dem Bescheid der Bezirkshauptmanns... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.04.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/04/06 Senat-KO-00-022

Rechtssatz: Der Eigentümer von Altfahrzeugen und Autowracks ist während des Konkursverfahrens nicht berechtigt, diese zu entfernen und entsorgen zu lassen. Einerseits würde er damit eine unzulässige Verfügung über sein Vermögen treffen, andererseits würden dadurch auch Kosten entstehen, wodurch der Sinn des Insolvenzverfahrens unterlaufen würde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.04.2001

RS UVS Salzburg 1998/06/24 9/103/1-1998nu

Rechtssatz: Beseitigungsaufträge aufgrund des § 138 Abs 1 WRG sind ausreichend zu konkretisieren. Fehlt nämlich jede Konkretisierung der zu entsorgenden Fahrzeuge (zB nach Fahrgestellnummern) und damit ein Auftrag zur Entsorgung bestimmter Fahrzeuge, was für die Kontrolle der Befolgung des Entsorgungsauftrages sowie des Entsorgungsnachweises unerläßlich ist, scheidet eine Bestrafung daher in diesem Punkt aus. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Verharren des Beschuldigten im strafbaren Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 24.06.1998

RS UVS Kärnten 1998/06/24 KUVS-1320/3/97

Rechtssatz: Kommt der Beschuldigte dem behördlich erteilten Auftrag, den konsenslosen Betrieb der Kiesgrube auf Parzelle A, KG B, unverzüglich einzustellen und die in der Kiesgrube befindlichen zwei Radlader aus der Grube zu entfernen, nicht fristgerecht nach, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.06.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/05/29 VwSen-260221/3/Wei/Bk

Rechtssatz: Ein Auflagenverstoß kann nicht stets als ein strafbares Verhalten ?entgegen einer Bewilligung? gedeutet werden; das ist nur schlüssig, wenn die sogenannte Auflage im engen sachlichen Konnex zur Bewilligung bzw. zum Hauptinhalt des Bescheides steht. § 134 WRG 1959 regelt die Verpflichtung zur Überprüfung von Wasseranlagen und zur Befundvorlage, wobei insofern besondere Strafbestimmungen (§ 137 Abs2 litw und Abs4 lith) vorgesehen sind. Diese Regelungen sind abschließend (systemat... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.05.1998

RS UVS Kärnten 1998/01/26 KUVS-1689/1/97

Rechtssatz: Befolgt der Beschuldigte als Betreiber einer sich auf dem Grundstück 368/2, KG A, Gemeinde A, Bezirk B, befindlichen Drei-Kammer-Faulanlage (Nutzinhalt von ca 25 m³) den ihm auferlegten Bescheidauftrag - die Überlaufleitung der eben genannten Drei-Kammer-Faulanlage in den Ortskanal wasserdicht und dauerhaft zu verschließen und in Hinkunft die Einleitung in den Ortskanal der Marktgemeinde A bzw in weiterer Folge in den See Seebach zu unterlassen - nicht fristgerecht, so ist er v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.01.1998

RS UVS Oberösterreich 1996/04/17 VwSen-260179/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Beim gegenständlichen Sachverhalt kommt von vornherein nur der Deliktsfall einer bewilligungspflichtigen Anlage nach dem § 31b WRG 1959 in Betracht. Die strafbehördliche Tatanlastung iSd § 31a WRG 1959 betreffend Lagerung, Leitung und Umschlag wassergefährdender Stoffe im Rechtshilfeersuchen war mangels einer einschlägigen Verordnung des BMfLW gemäß § 31a Abs.3 WRG 1959 von vornherein nicht zielführend. Einer solchen Verordnung kommt bezüglich der Bewilligungspflichten nach § 3... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.04.1996

RS UVS Kärnten 1996/02/16 KUVS-K1-238/8/95

Rechtssatz: Führt der Beschuldigte nach rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligung eine "Reparatur eines Steinkastenwehres" durch und wird die rechtskräftige wasserrechtliche Bewilligung danach für nichtig erklärt und in der Folge die Beseitigung der Anlage innerhalb einer bestimmten Frist angeordnet, so liegt beim Beschuldigten trotz bewilligungskonformen Abschlusses der Reparaturarbeiten vor dem Nichtigkeitsbescheid nach Rechtskraft des Beseitigungsbescheides "Eigenmacht" vor (Einstel... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.02.1996

RS UVS Kärnten 1996/02/16 KUVS-K1-238/8/95

Rechtssatz: Wird eine rechtskräftige wasserrechtliche Bewilligung einer "Reparatur eines Steinkastenwehres" nach Abschluß der "Reparaturarbeiten" für nichtig erklärt und rechtskräftig ein Beseitigungsauftrag hinsichtlich der Anlage innerhalb einer bestimmten Erfüllungsfrist ausgesprochen und kommt der Beschuldigte diesem Beseitigungsauftrag nicht nach, ist er objektiv verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Subjektiv ist der Beschuldigte dann exkulpiert, wenn im Rahmen des Nichtigkeitser... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.02.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/03/28 VwSen-260113/6/Wei/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs 4 lit.i WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit einer Geldstrafe bis zu S 250.000,-- zu bestrafen, wer einem ihm gemäß § 138 Abs.1 erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nicht nachkommt. Nach dem gegenständlich relevanten § 138 Abs.1 lit.a WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen des WRG 1959 übertreten hat, wenn das öffentliche Interesse es erfordert ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.03.1995

RS UVS Vorarlberg 1994/04/13 1-443/93

Rechtssatz: Entgegen der Auffassung des Berufungswerbers ist im gegenständlichen Fall keine Verfolgungsverjährung eingetreten, da es sich bei Anlagen gemäß §38 Abs1 Wasserrechtsgesetz um solche handelt, die als Wasseranlagen im Sinne des §137 Abs4 Wasserrechtsgesetz in der Fassung vor der Novelle 1990, BGBl. Nr. 252/1990, gelten. Weiters ist im gegenständlichen Fall keine Strafbarkeitsverjährung gemäß §31 Abs3 VStG eingetreten, da §137 Abs4 Wasserrechtsgesetz in der Fassung vor der Novelle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.04.1994

RS UVS Kärnten 1994/01/20 KUVS-K1-1604/2/93

Rechtssatz: Erfüllt der Beschuldigte einen auf § 138 Abs 1 WRG gestützten rechtskräftigen Bescheid nicht und wird er mit Strafverfügung wegen dieses Vergehens rechtskräftig bestraft, so kann der Beschuldigte trotz weiterer Nichtbefolgung des Bescheides, wegen des gleichen Vergehens, nicht neuerlich verwaltungsstrafrechtlich belangt werden. Hier steht der Behörde zur Sicherstellung der Auflagen - vorliegend eigenmächtig vorgenommene Neuerung der Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.1994

RS UVS Kärnten 1993/08/20 KUVS-1148/8/93

Rechtssatz: Liegt ein rechtskräftiger wasserpolizeilicher Auftragsbescheid vor - hier Auftrag die konsenslose Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse durch Beseitigung der künstlich geschaffenen Hindernisse zu beheben - so verantwortet der Beauftragte eine Verwaltungsübertretung, wenn er dem Bescheidauftrag nicht fristgerecht nachkommt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.08.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/08 VwSen-260047/9/Gf/Hm

Rechtssatz: Keine Strafbarkeit, nach § 137 Abs. 4 lit. i iVm § 32 Abs. 2 lit. a und § 138 Abs. 1 lit. a WRG, wenn gegen den wasserpolizeilichen Auftrag - indem die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung nicht ausgeschlossen wurde - rechtzeitig Berufung erhoben wurde und mit der Berufungsentscheidung des Landeshauptmannes ein neuer, nicht mehr vom Tatvorwurf des angefochtenen Straferkenntnisses erfaßter Zeitpunkt für die Verbindlichkeit dieses Auftrages festgelegt wird. Stattgabe.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1992/05/07 Senat-ME-91-014

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn Ing F B eine Geldstrafe von S 50.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) verhängt, da er es für die M reg Genossenschaft mbH, Werk P, gemäß §9 VStG zu verantworten habe, daß in der Zeit vom 9.7.1991 bis 15.7.1991 (richtig wohl: 9.7.1990 bis 15.7.1990) ohne wasserrechtliche Bewilligung Betriebsabwässer des Käsewerkes P in die Kanalisationsanlage der Marktgemeinde P eingeleitet wurden, wodurch die biologische... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.05.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/05/07 Senat-ME-91-014

Rechtssatz: Wenn eine Person zum Leiter eines Betriebes bestellt wurde (zuständig für technische und kaufmännische Belange), aber eine gesonderte ausdrückliche Bestellung zum strafrechtlich Verantwortlichen mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Sinne des §9 VStG nicht erfolgte, so sind im Falle der Nichteinhaltung von Verwaltungsvorschriften jene Personen, die zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berufen sind, strafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 07.05.1992

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