Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin, einer Wirtschaftstreuhandkanzlei, durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde die Ansicht vertreten, daß eine einem Arbeitnehmer im Jahr 1988 gewährte Prämie für Verbesserungsvorschläge im Ausmaß von S 100.000,-- mangels gegenständlich vorliegender lohngestaltender Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 2 lit a bis c EStG 1972 nicht im Sinne des § 67 Abs 7 EStG 1972 steuerbegünstigt behandelt werden könne. Das Finanzamt folgte dieser Ansicht und erließ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs7;EStG 1972 §68 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Eine lohngestaltende Vorschrift iSd § 68 Abs 2 Z 3 lit a bis c muß Regelungen enthalten, welche die Höhe einer Prämie für Verbesserungsvorschläge zumindest bestimmbar festlegt (Hinweis E 15.1.1971, 817/69) und sie nicht von einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (allenfalls unter Beiziehung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist an einer höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt als Lehrer beschäftigt und leistete im angeschlossenen Internat Erzieherdienst. Mit Antrag vom 15. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer die Erstattung von zuviel einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 BAO ab dem Jahre 1988. Einerseits erbringe er Dauermehrdienstleistungen gemäß Stunden- und Erzieherdienstplan und andererseits fallweise Mehrleistungen (z.B. Wochenendbetreuung von Internatsschülern oder Su... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 1 Stammrechtssatz Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Streitjahr 1989 als Fachlehrer an einer Höheren Bundeslehranstalt tätig gewesen. In einem auf § 240 BAO gestützten Erstattungsantrag wurde ausgeführt, daß ihm Überstunden (Mehrdienstleistungen gemäß § 61 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956) als Erzieher im Internatsbereich angeordnet worden seien. Diese Mehrdienstleistungen würden in beträchtlichem Ausmaß als Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsüberstunden angeordnet. Weiters beziehe der Beschwerdeführer eine Erzieherzula... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung - deren zeitliches Ausmaß bei Bundeslehrern im BLVG geregelt ist - ... mehr lesen...
Das Finanzamt für Körperschaften setzte die Steuermeßbeträge nach der Lohnsumme mit Lohnsummensteuermeßbescheiden für die Gemeinde S über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 1,923.785,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 2,184.346,--, für das Jahr 1991 in der Höhe von S 2,346.060,-- und für das Jahr 1992 in der Höhe von S 2,661.663,-- sowie für die Gemeinde W über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 649.005,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 656.494... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs7;GewStG §26 Abs1;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0410
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 2 GewStG idF BGBl 1988/403 angeführten Bezüge iSd § 68 Abs 1, § ... mehr lesen...
Mit HAFTUNGSBESCHEID vom 6. Juli 1992 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum betreffende lohnabhängige Abgaben in Anspruch; und zwar gemäß § 82 EStG als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der von Arbeitslöhnen zu entrichtenden LOHNSTEUER in Höhe von S 1,072.285,--, nämlich für Abfuhrdifferenzen von S 14.037,-- und für Fehlberechnungen von S 1,058.248,-- (letztere betreffend Trennungs- und Nächtigungsgelder von S 912.173,--, Fahrtkosten von S 139.663,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0097 3 Stammrechtssatz Bedenken betreffend den Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch die Regelung der Übernahme lohngestaltender Vorschri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Aus dem bloßen Vorhandensein einer lohngestaltenden Vorschrift iSd § 68 Abs 5 Z 1 bis Z 6 EStG 1988 kann nicht auf die Steuerfreiheit von Trennungsgeldern und Nächtigungsgeldern geschlossen werden. European Case ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übt in der Rechtsform einer GmbH die Gewerbe des Werbeberaters und Werbungsmittlers aus, wobei sie im Streitzeitraum fünf Arbeitnehmer beschäftigte. Im Zug einer die Streitjahre umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer ua fest, aus den vorgelegten Lohnkonten ergebe sich, der zu 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer WM habe an fast allen Sonn- und Feiertagen Überstunden geleistet. Auch an Wochentagen seien von WM Übe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 1 Stammrechtssatz Die Steuerbegünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeit... mehr lesen...
Anläßlich einer den Zeitraum Jänner 1987 bis Dezember 1989 umfassenden Lohnsteuerprüfung ergab sich nach Ansicht des Prüfers eine Nachforderung von lohnabhängigen Abgaben u.a. deswegen, weil die von Bautechnikern und Bauleitern geleisteten Arbeiten nicht überwiegend unter Umständen verrichtet worden seien, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellten. Die diesen Arbeitnehmern von der Beschwerdeführerin jeweils gewährte Bau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/10 93/15/0172 1 Stammrechtssatz Die Behörde ist nicht gehalten, von sich aus Ermittlungen anzustellen, wenn es der Abgabenpflichtige verabsäumt, die nach der Rechtsprechung des VwGH erforderlichen überprüfbaren Nachweise zu erbringen, um welche Arbeiten es sich im einzelnen geh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 91/14/0057 2 Stammrechtssatz Es muß der Behörde nachgewiesen werden, um welche Arbeiten es sich im einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150156.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit der Verkaufsleitung eines Unternehmens betraut und bezieht nach dem Inhalt seines Angestelltenvertrages ein umsatzabhängiges Arbeitsentgelt in Form von Provisionen, aus denen ihm sein Arbeitgeber gleichzeitig ein monatliches Mindesteinkommen, eine Weihnachtsremuneration und einen Urlaubszuschuß garantiert. In einem "2. Anhang" zum Angestelltenvertrag vom 12. August 1975 wurde zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Arbeitgeber vereinbart, daß im festgeleg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages können mit ihren Arbeitszeitregelungen die Vereinbarung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Gesamtstundenanzahl in einem Überstundenpauschalübereinkommen deswe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 1 Stammrechtssatz Die Steuerbegünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 2 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit Überstundenpauschalvergütungen hat der VwGH zu § 68 EStG 1972 ausgesprochen, daß eine solche für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0220 1 Stammrechtssatz In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehmers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstunden... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt u.a. eine Bäckerei. Anläßlich der für den Zeitraum 1988 bis 1990 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, in den an bestimmte Dienstnehmer (Bäcker) der Beschwerdeführerin gezahlten Urlaubsentgelten seien Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden im Sinne des § 68 EStG enthalten und als steuerfrei behandelt worden. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß derartige Zuschläge, soweit sie in Urlaubsentgelten enthalten seien, nicht unter die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs4;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs7;EStGNov 1974;
Rechtssatz: § 68 Abs 7 EStG 1988 und § 68 Abs 4 EStG 1972 enthalten Ausnahmen von dem Grundgedanken des § 68, daß nur solche Lohnbestandteile, die für tatsächlich und unter bestimmten Voraussetzungen erbrachte Arbeitsleistungen ausgezahlt werden, begünsti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bundesbeamter, bekleidete seit 1. Jänner 1987 die Funktion eines Leiters einer Dienststelle. Mit Bescheid vom 25. März 1987 wurde ihm eine Verwendungszulage gemäß § 30a Abs 1 Z 3 Gehaltsgesetz zuerkannt. Diese wurde für die Dauer seiner Funktion und der dabei geleisteten Überstunden im durchschnittlichen Ausmaß von etwa 34 Stunden monatlich ab 1. Jänner 1987 mit 2 1/2 Vorrückungsbeträgen der Dienstklasse VIII eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung bemessen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit Überstundenpauschalvergütungen hat der VwGH zu § 68 EStG 1972 ausgesprochen, daß eine solche für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden kann, wenn sie in wirtschaftlich fundierter Weise, aufbauend auf dem t... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;
Rechtssatz: Die Steuerbegünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten... mehr lesen...
Anläßlich einer über den Zeitraum vom 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1987 in der Landesstelle Salzburg der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung ergab sich nach Ansicht des Prüfers eine Nachforderung an Lohnsteuer in Höhe von insgesamt von S 219.618,--, weil Erschwerniszulagen für bestimmte Arbeiter und Arbeiterinnen zu Unrecht steuerfrei belassen worden waren. Das Finanzamt erließ in der Folge einen entsprechenden Nachforderungsbescheid, gegen den die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Es muß der Behörde nachgewiesen werden, um welche Arbeiten es sich im einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991140057.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Minderqualifizierte Tätigkeiten müssen keineswegs eine (außerordentliche) Erschwernis bedeuten, sondern können auch eine Erleichterung im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen darstellen. Es kommt darauf an, ob bestimmten Arbeiten der Charakter außerordentlicher Erschwernis zugeordnet werden kann. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0102 1 Stammrechtssatz Es kommt nicht nur darauf an, ob die Arbeiten, für welche eine Schmutzzulage gewährt wird, überwiegend mit einer erheblichen Verschmutzung verbunden sind, sondern ob die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichen Maße eine Ve... mehr lesen...