Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 78

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/30 2003/15/0062

Strittig ist, ob die Entgelte für die partielle Überlassung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes für die Errichtung und Betreibung eines Handymastes Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) oder aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) darstellen. Die Mitbeteiligten, ein Ehepaar, betreiben eine Landwirtschaft. Sie sind Hälfteeigentümer der Liegenschaften EZ 12, darunter das Grundstück Nr. 50 mit einer Fläche von 888 m2. Das Grundstück wird teils als Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die landwirtschaftliche Nutzung der überlassenen Grundstücksfläche - wie bisher als Weide - auf Dauer unmöglich (Betonfläche). Die anderweitige - auf Dauer angelegte - Nutzung dieser Teilfläche durch Dritte steht mit der Landwirtschaft der Abgabepflichtigen in keinem Zusa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Nutzungsüberlassung von Teilen eines zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstückes erfolgt im Rahmen dieses land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, wenn es sich entweder um eine bloß vorübergehende Maßnahme handelt oder wenn der Nutzungsüberlasser auf der überlassenen Fläch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die landwirtschaftliche Nutzung der überlassenen Grundstücksfläche - wie bisher als Weide - auf Dauer unmöglich (Betonfläche). Die anderweitige - auf Dauer angelegte - Nutzung dieser Teilfläche durch Dritte steht mit der Landwirtschaft der Abgabepflichtigen in keinem Zusa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Nutzungsüberlassung von Teilen eines zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstückes erfolgt im Rahmen dieses land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, wenn es sich entweder um eine bloß vorübergehende Maßnahme handelt oder wenn der Nutzungsüberlasser auf der überlassenen Fläch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/14 2003/08/0119

Mit Bescheid vom 31. Oktober 2002 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als persönlich haftenden Gesellschafter einer näher bezeichneten Kommanditerwerbsgesellschaft, die auf dem Beitragskonto dieser Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von EUR 72.316,90 zuzüglich Zinsen binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieses Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen zu bezahlen. In der Begründung: dieses Beschei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/14 2003/08/0119

Mit Bescheid vom 31. Oktober 2002 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als persönlich haftenden Gesellschafter einer näher bezeichneten Kommanditerwerbsgesellschaft, die auf dem Beitragskonto dieser Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von EUR 72.316,90 zuzüglich Zinsen binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieses Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen zu bezahlen. In der Begründung: dieses Beschei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.2005

RS Vwgh 2005/9/14 2003/08/0119

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Dem Gesellschafter einer Personengesellschaft werden als Mitunternehmer deren Gewinne unmittelbar zugerechnet (im Gegensatz zur GesmbH, Hinweis E 29. Juni 1966, 2231/65, VwSlg 6963 A/1966), wobei Grundlage der Gewinnverteilung der Gesellschaftsvertrag, bei Fehlen eines solchen das Gesetz ist (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.2005

RS Vwgh 2005/9/14 2003/08/0119

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Dem Gesellschafter einer Personengesellschaft werden als Mitunternehmer deren Gewinne unmittelbar zugerechnet (im Gegensatz zur GesmbH, Hinweis E 29. Juni 1966, 2231/65, VwSlg 6963 A/1966), wobei Grundlage der Gewinnverteilung der Gesellschaftsvertrag, bei Fehlen eines solchen das Gesetz ist (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/16 99/14/0228

Der Mitbeteiligte erklärte als pauschalierter Landwirt in den Streitjahren 1994 bis 1996 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von jeweils 0 S und Umsätze gemäß § 22 Abs. 2 UStG 1972 (1994) von 103.827,27 S (1994), 227.753,63 S bzw. berichtigt auf 200.244,26 S (1995) und 193.694,26 S (1996). Dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung der Jahre 1994 bis 1996 ist zu entnehmen, dass der Mitbeteiligte seinen "Veredelungs- und Verarbeitungsbetrieb" bisher als landwirtsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/16 99/14/0228

Der Mitbeteiligte erklärte als pauschalierter Landwirt in den Streitjahren 1994 bis 1996 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von jeweils 0 S und Umsätze gemäß § 22 Abs. 2 UStG 1972 (1994) von 103.827,27 S (1994), 227.753,63 S bzw. berichtigt auf 200.244,26 S (1995) und 193.694,26 S (1996). Dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung der Jahre 1994 bis 1996 ist zu entnehmen, dass der Mitbeteiligte seinen "Veredelungs- und Verarbeitungsbetrieb" bisher als landwirtsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1994 §22 Abs4;
Rechtssatz: Das Kriterium der Unterordnung des Nebenbetriebes findet beim Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb im entscheidenden Überwiegen des Anteiles der eigenen Urproduktion am Umsatz des Nebenbetriebes seinen Ausdruck (Hinweis E 4. März 1986, 85/14/0146, VwSlg 6083 F/1986).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22;UStG 1994 §22;
Rechtssatz: Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft umfasst nur Tätigkeiten, die auf die planmäßige Nutzung der Naturkräfte gerichtet sind und Urproduktion darstellen (Hinweis E 27. November 2001, 97/14/0135). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1994 §22 Abs4;
Rechtssatz: Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (im Sinne des § 21 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 bzw. § 22 Abs. 4 UStG 1972 und 1994) ist ein Gewerbebetrieb, der auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung und seiner wirtschaftlichen Bedeutung dem Betrieb der Land- und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22;UStG 1994 §22;
Rechtssatz: Ein Verarbeitungsbetrieb liegt vor, wenn die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen Erzeugnisse in der Form verarbeitet werden, dass ein Gegenstand neuer Marktgängigkeit entsteht. Ob noch Urproduktion oder bereits eine Be- oder Verarbeitung vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1994 §22 Abs4;
Rechtssatz: Das Kriterium der Unterordnung des Nebenbetriebes findet beim Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb im entscheidenden Überwiegen des Anteiles der eigenen Urproduktion am Umsatz des Nebenbetriebes seinen Ausdruck (Hinweis E 4. März 1986, 85/14/0146, VwSlg 6083 F/1986).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22;UStG 1994 §22;
Rechtssatz: Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft umfasst nur Tätigkeiten, die auf die planmäßige Nutzung der Naturkräfte gerichtet sind und Urproduktion darstellen (Hinweis E 27. November 2001, 97/14/0135). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1994 §22 Abs4;
Rechtssatz: Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (im Sinne des § 21 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 bzw. § 22 Abs. 4 UStG 1972 und 1994) ist ein Gewerbebetrieb, der auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung und seiner wirtschaftlichen Bedeutung dem Betrieb der Land- und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22;UStG 1994 §22;
Rechtssatz: Ein Verarbeitungsbetrieb liegt vor, wenn die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen Erzeugnisse in der Form verarbeitet werden, dass ein Gegenstand neuer Marktgängigkeit entsteht. Ob noch Urproduktion oder bereits eine Be- oder Verarbeitung vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/21 93/14/0134

Der Mitbeteiligte erklärte ua für die Jahre 1988 bis 1990 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß in den erklärten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch Einnahmen aus der Vermietung von fünf Ferienwohnungen (Appartements) enthalten waren. Der Prüfer vertrat die Ansicht, daß die Appartementvermietung nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/21 93/14/0134

Der Mitbeteiligte erklärte ua für die Jahre 1988 bis 1990 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß in den erklärten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch Einnahmen aus der Vermietung von fünf Ferienwohnungen (Appartements) enthalten waren. Der Prüfer vertrat die Ansicht, daß die Appartementvermietung nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1998

RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0134

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1998

RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0134

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/24 92/15/0009

Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Grünlandwirtschaft- Milchkuhhaltung). Auf den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden, als Grundvermögen bewerteten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1988, Zl. 86/15/0141, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird) Flächen haben sie vier Fußballplätze samt den dazugehörenden Anlagen eingerichtet, die sie an Sportvereine vermieten. Im Zuge ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0009

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23UStG 1972 §22 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 92/14/0019 1 Stammrechtssatz Die Abgrenzungsmerkmale zwischen Gewerbebetrieb und landwirtschaftlichem Nebenbetrieb sind auf den Gebieten der Einkommensteuer und Gewerbesteuer einerseits und der Umsatzsteuer andererseits die gleichen.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0009

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2
Rechtssatz: Die Vermietung von Sportplätzen kommt schon deshalb als Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes nicht in Betracht, weil ein solcher Betrieb nach seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung (im Hinblick auf das Vorliegen eines eigenständigen Tätigkeitszweckes) zur Landwirtschaft nicht i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/15 92/14/0189

Dem Vorbringen in der Beschwerde und dem mit dieser vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer eine Land- und Forstwirtschaft betreibt und in den Streitjahren auch Einnahmen aus Holzschlägerungsarbeiten für eine Gutsverwaltung hatte. Der Beschwerdeführer behandelte diese Arbeiten in seinen Steuererklärungen als Nebentätigkeit zu seiner land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit. Das Finanzamt hingegen wertete die Holzakkordante... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 92/14/0189

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine Nebentätigkeit liegt nur dann vor, wenn die Tätigkeit wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit UND wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht. Die Merkmale des Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit sind daher gesondert von dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 92/14/0189

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Ist aus den Umsatzzahlen und Gewinnzahlen sowie aus den sich aus ihnen ergebenden Relationen zu ersehen, daß weder unter dem Gesichtspunkt der absoluten Zahlen noch unter dem Gesichtspunkt der Anteile der Gewinne aus den Holzschlägerungen diese noch von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind, so kommt d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 92/14/0189

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewO 1973 §2 Abs4 Z3;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1972 §22 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH ist nicht der Meinung, daß grundsätzlich die Unnotwendigkeit einer Gewerbeberechtigung für eine Tätigkeit deren Nebenerwerbseigenschaft kennzeichne. Ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist aussc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

Entscheidungen 31-60 von 78

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