RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
UStG 1972 §22 Abs4;
UStG 1994 §22 Abs4;

Rechtssatz

Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (im Sinne des § 21 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 bzw. § 22 Abs. 4 UStG 1972 und 1994) ist ein Gewerbebetrieb, der auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung und seiner wirtschaftlichen Bedeutung dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne eines Hilfsbetriebes untergeordnet ist. Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles, wobei Umsatz und Gewinn Anhaltspunkte sein können, ob ein Nebenbetrieb oder ein selbständiger Gewerbebetrieb vorliegt (Hinweis Doralt, EStG4, Tz. 71 zu § 21).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140228.X04

Im RIS seit

09.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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