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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §21 Abs2 Z1;Rechtssatz
Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (im Sinne des § 21 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 bzw. § 22 Abs. 4 UStG 1972 und 1994) ist ein Gewerbebetrieb, der auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung und seiner wirtschaftlichen Bedeutung dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne eines Hilfsbetriebes untergeordnet ist. Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles, wobei Umsatz und Gewinn Anhaltspunkte sein können, ob ein Nebenbetrieb oder ein selbständiger Gewerbebetrieb vorliegt (Hinweis Doralt, EStG4, Tz. 71 zu § 21).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140228.X04Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013