Entscheidungen zu § 51f Abs. 2 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-228 von 228

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/22 94/02/0115

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 18. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 11 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt. Er erhob dagegen Berufung. Diese langte am 3. Juni 1992 bei der belangten Behörde ein. Die belangte Behörde führte im Zuge des Berufungsverfahrens mehrere mündliche Verhandlungen durch. In ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1994

RS Vwgh 1994/4/22 94/02/0115

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0158 1 Stammrechtssatz Selbst wenn die Behauptung des bei der mündlichen Verhandlung anwesenden Beschuldigten zuträfe, er wäre bei Verkündung des Bescheides nicht mehr anwesend gewesen, hätte die Verkündung des Bescheides die Wirkung seiner Erlassung gehabt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/23 93/09/0311

Auf Grund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. März 1991 wurde der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 12. Juli 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er am 25. März 1991 in Wien 8, X-Gasse 50, sechs namentlich genannte ausländische Staatsangehörige (zwei "Jugoslawen", einen Rumänen und drei "Tschechoslowaken") mit näher umschriebenen Tätigkeiten beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine Beschäftigungsbewi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1994

RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0311

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e Abs4;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Besch es trotz ordnungsgemäßer Ladung unterlassen hat, persönlich zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, wobei er dabei auch zu den Aussagen der dort einvernommenen Zeugen hätte Stellung nehmen können, so hat er dies selbst zu verantworten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/21 93/10/0092

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer u.a. einer Übertretung des Artikels IX Abs. 1 Z. 1 ("Ordnungsstörung") und des Art. IX Abs. 1 Z. 2 ("ungestümes Benehmen") EGVG schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurde jeweils eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einem Tag) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verlet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1994

RS Vwgh 1994/2/21 93/10/0092

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs1;VStG §51e Abs1;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Auch eine in Abwesenheit des Beschuldigten erfolgte Verkündung des Berufungsbescheides hat in Ansehung der Wahrung der Frist nach § 51 Abs 7 VStG die Wirkung der Erlassung dieses Bescheides (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0071). Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/4 93/02/0132

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. Der Verwaltung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.02.1994

RS Vwgh 1994/2/4 93/02/0132

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §67f Abs3;AVG §8;VStG §51 Abs7;VStG §51d;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020132.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/10 93/02/0085

Mit dem angefochtenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 5 KFG 1967 schuldig erkannt und über ihn deshalb gemäß § 134 leg. cit. eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1993

RS Vwgh 1993/12/10 93/02/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs7;VStG §51d;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Auch die Zustellung der Berufungsentscheidung an die Erstbehörde hat ihren aktenmäßigen Niederschlag zu finden und ist daher sehr wohl jederzeit - auch durch den Besch, allenfalls im Wege der Akteneinsicht - überprüfbar. Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1993

RS Vwgh 1993/12/10 93/02/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67d Abs1;AVG §67f Abs3;VStG §51e Abs1;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Wird die Vertagung einer Verhandlung und der neue Verhandlungstermin lediglich in einer Verhandlung bekanntgegeben, an der die Parteien des Verwaltungsverfahrens nicht teilgenommen haben und werden die Parteien in der Folge von dem neuen Termin nicht verständigt, so entspricht dies nicht den Erfordernisse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1993

RS Vwgh 1993/12/10 93/02/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §67f Abs3;AVG §8;VStG §51 Abs7;VStG §51d;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Nach der ausdrücklichen Regelung des § 51d VStG ist die Verwaltungsbehörde, die den (vor dem unabhängigen Verwaltungssenat) angefochtenen Bescheid erlassen hat, ohne Einschränkung Partei im Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat. Das Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat ist d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 93/02/0071

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen begangen zu haben. Hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegenstand dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind lediglich die im Spruch: des angefochtenen Bescheides mit den Ziffern 1) bis 3) bezeichneten Übertretungen (nac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 93/02/0071

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0158 1 Stammrechtssatz Selbst wenn die Behauptung des bei der mündlichen Verhandlung anwesenden Beschuldigten zuträfe, er wäre bei Verkündung des Bescheides nicht mehr anwesend gewesen, hätte die Verkündung des Bescheides die Wirkung seiner Erlassung gehabt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/29 93/02/0158

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Beschwerdeführer einer Übertretung der StVO 1960 für schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe (Ersatzfreiheitstrafe) verurteilt wurde. Der Bescheid wurde am 21. Mai 1993 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung mündlich verkündet. Eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides wurde dem Beschwerdeführe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0158

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Selbst wenn die Behauptung des bei der mündlichen Verhandlung anwesenden Beschuldigten zuträfe, er wäre bei Verkündung des Bescheides nicht mehr anwesend gewesen, hätte die Verkündung des Bescheides die Wirkung seiner Erlassung gehabt. Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/20 92/02/0231

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, sei an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang beteiligt gewesen und habe "es unterlassen, hievon ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen". Hiedurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.1993

RS Vwgh 1993/1/20 92/02/0231

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e Abs1;VStG §51f Abs2;VStG §51h Abs1;
Rechtssatz: Die Nichtteilnahme des Beschuldigten an der mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat kann für sich noch keinen Rechtsnachteil für den Beschuldigten bewirken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020231.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1993

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