Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Wels vom 30. Jänner 2009, GZ 31 Hv 22/08h-11, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Angeklagten von einer ihm weiters zur Last gelegten, von der Anklagebehörde unter den Tatbestand des Vergehens einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB subsumierten Tat enthält, wurde Franz E***** - abweichend von dem auf das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB lautenden S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Alfred R***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Februar 2003 im Raum München mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Franz B***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorspiegelung, ein rückzahlungsfähiger und -williger Darlehensnehmer zu sein, zur Gewährung eines Darlehens von 50.000 Euro, somit zu einer Handlun... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Josef T***** unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Teils des Urteils des Landesgerichts Innsbruck vom 9. April 2009, GZ 28 Hv 3/09y-48, des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 2 und 3, 130 vierter Fall, 15 StGB sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem hier gegenständli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch den rechtskräftigen Schuldspruch eines anderen Angeklagten enthaltenden Urteil wurde Reginald D***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (I) sowie des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch den rechtskräftigen Schuldspruch eines anderen Angeklagten enthaltenden Urteil wurde Reginald D***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betrugs nach Paragraphen 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2 und Z 4, 130 dritter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 2 und Ziffer 4,, 130 dritter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Dan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Gerald B***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Gerald B***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraph 127,, 129 Ziffer eins und 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 28. Oktober 2006 in Wien mit... mehr lesen...
Gründe: Metin B***** wurde (richtig:) des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15 Abs 1, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Metin B***** wurde (richtig:) des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 15, Absatz eins,, 207 Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Juni 2003 in Schärding versucht, außer dem Fall des § 206 StGB von der am 3. August 1989 geborene Sabine S*****, sohin einer unmündig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günther W***** des Verbrechens der betrügerischen Krida als Beteiligter nach §§ 156 Abs 1 und 2 zweiter Fall, 12 zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günther W***** des Verbrechens der betrügerischen Krida als Beteiligter nach Paragraphen 156, Absatz eins und 2 zweiter Fall, 12 zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Zürich, Hersgiswil/Ni... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Wolfgang Elmar E***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall und 15 StGB (I.) sowie des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsene... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zijad S***** der Verbrechen (I) der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB, (II) der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB und (III) der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie (IV) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zijad S***** der Verbrechen (römisch eins) der versuchten Vergewa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch die nur im Strafpunkt bekämpfte Verurteilung des Mitangeklagten Dr. Reinhard S***** enthält - wurde Christian De M***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG, des Verbrechens (siehe oben) nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG und der Vergehen nach § 27 Abs 1 zweiter Fall SMG, der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB, der Urkundenunterdrückung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und § 33 Abs 2 lit a FinStrG (Schuldspruch 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (Schuldspruch 2./)... mehr lesen...
Gründe: Die Hauptverhandlung vom 3. Mai 2002 wurde auf den 8. Mai 2002 vertagt, wobei der anwesende Beschuldigte Anto G***** den Termin unter Ladungsverzicht zur Kenntnis nahm (S 115). Da er zur fortgesetzten Hauptverhandlung nicht erschien, beschloss der Richter deren Vertagung auf den 16. Mai 2002 zur Vorführung des Beschuldigten (S 133). Der dagegen erhobenen Beschwerde des Beschuldigten gab das Landesgericht Innsbruck mit der wesentlichen
Begründung: Folge, dass gemäß § 79 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 124 Hv 63/02x des Landesgerichtes für Strafsachen Wien legte die Staatsanwaltschaft Wien mit Strafantrag vom 10. Juni 2002 Thomas Richard B***** ua das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB zur Last (ON 16). Der Einzelrichter beraumte die Hauptverhandlung für den 24. Juli 2002 an (ON 17), ohne den Beschuldigten gemäß § 41 Abs 3 StPO aufzufordern, entweder einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Dr. Bernd Franz Sch*****, DDr. Dietrich Josef R*****, Dvw Helmut Jakob S*****, Georg Hans G*****, Dr. Hans Jürgen Go***** und Herbert Johannes N***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, Dr. Bernd Franz Sch***** als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, DDr. Dietrich Josef R*****, Dr. Hans Jürgen Go***** und Herbert Johannes N***** (auch) teilweise sowie Georg Hans G***** zur Gä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (I) sowie der Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB (II), des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (III) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die nigerianischen Staatsangehörigen Uchenna Alexander O***** und Ezekiel A***** sowie der liberianische Staatsangehörige Michael A***** der - von A***** und A***** teilweise als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB begangenen (Punkt B des Urteilssatzes) und hinsichtlich O***** und A***** zum Teil im Stadium des Versuches (§ 15 StGB) verbliebenen - Verbrechen nach § 28 Abs 2, Abs 3 zweiter Fall und Abs 4 Z 2 SMG, A***** auch nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Leopold H***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, am 7. Oktober 1998 in Steyr Herta H***** getötet zu haben, indem er sie würgte und gleichzeitig ertränkte. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Leopold H***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt, am 7. Oktober 1998 in Steyr Herta H***** getötet zu haben, indem er sie ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther Z***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (I 1 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I 2) und des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther Z***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absatz eins,, 106 Absatz eins, Ziffer eins... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §226StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Bei gesondert aufzuerlegenden Kosten gemäß § 221 Abs 1 StPO ist im Rahmen des Verschuldens (§ 389 Abs 3 StPO) auch zu prüfen, inwieweit der Hinderungsgrund nach § 226 StPO rechtzeitig geltend gemacht wurde. Entscheidungstexte 13 Os 100/98 Entscheidungstext OGH 29.07.1998 13 Os 100/98 ... mehr lesen...
Gründe: Im bezeichneten Strafverfahren (wegen eines Medienhaltsdelikts) erschien der Beschuldigte Dr.H***** nicht zur Hauptverhandlung, worauf diese gemäß § 221 Abs 1 StPO auf seine Kosten vertagt wurde (ON 20). Diese wurden in der Folge auch bestimmt. Im bezeichneten Strafverfahren (wegen eines Medienhaltsdelikts) erschien der Beschuldigte Dr.H***** nicht zur Hauptverhandlung, worauf diese gemäß Paragraph 221, Absatz eins, StPO auf seine Kosten vertagt wurde (ON 20). Diese wur... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Nur eine Verkürzung der Vorbereitungsfrist bewirkt Nichtigkeit, nicht aber die unvollständige Benennung der den Gegenstand der Hauptverhandlung bildenden strafgerichtlichen Vorwürfe in der Ladungsschrift. Entscheidungstexte 14 Os 34/98 Entscheidungstext OGH 12.05.1998 14 Os 34/98 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) Klaus G***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (Par... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob am 26.August 1996 gegen den türkischen Staatsangehörigen Attila B***** Strafantrag wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (ON 3). In dem daraufhin zum AZ 5 c E Vr 9802/96 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingeleiteten Strafverfahren beraumte der Einzelrichter die Hauptverhandlung für den 13.November 1996 an (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden) Urteil wurde Johann N***** (des, richtig: Mayerhofer/Rieder, StGB4, § 159 E 14 a) der Vergehen der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen (auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden) Urteil wurde Johann N***** (des, richtig: Mayerhofer/Rieder, StGB4, Paragraph 159, E 14 a) der Vergehen der fahrlässigen Krida nach den Pa... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: War der Angeklagte im Vorverfahren und in der Hauptverhandlung umfassend geständig und wird auch in der Beschwerde die Notwendigkeit einer besonderen Vorbereitung der Verteidigung nicht dargetan, so ist unzweifelhaft erkennbar, daß die Verkürzung der Vorbereitungsfrist auf die Entscheidung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß üben konnte. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §221 Abs1
Rechtssatz: Für Erhebungsakte in einem Vorverfahren ist dem Beschuldigten eine fixe Vorbereitungsfrist gesetzlich nicht eingeräumt. Entscheidungstexte 13 Os 70/95 Entscheidungstext OGH 28.06.1995 13 Os 70/95 13 Os 121/04 Entscheidungstext OGH 03.11.2004 13 Os 121/04 Auch ... mehr lesen...