Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz R*****, vertreten durch Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Rudolf W*****, vertreten durch Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG, G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren Vertragspartner des Nutzungsvertrags vom 18. 9. 2001 sowie der Nutzungsscheine vom 1. 10. 2001 und vom 1. 12. 2002. Gegenstand des Vertragsverhältnisses war die Erbringung von Internetdienstleistungen durch die Klägerin an die Beklagte. Im Punkt 25 des Nutzungsvertrags wurden Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit sowie Kündigung geregelt. Danach wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und konnte nach Ablauf von zwölf entgeltpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 8. 1. 2001 beim Beklagten beschäftigt, der das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (eingeschränkt auf Kraftfahrer im Güterbeförderungsgewerbe) ausübt. Der Beklagte überließ den Kläger auf Grund eines mit dieser geschlossenen Überlassungsvertrages einer GmbH (in der Folge: Beschäftiger). Der Kläger wurde angewiesen, beim der Beschäftiger als Kraftfahrer zu arbeiten. Am 12. 2. 2002 gegen Mitternacht übernahm der Kläger als Lenker eines Lastzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Ersatz restlicher Kosten des Learjet-Typerating und des Fluges Wien-Mailand-Wien habe, zutreffend verneint. Auf die
Begründung: der Berufungsentscheidung wird hingewiesen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Ersatz restliche... mehr lesen...
Begründung: Während das Erstgericht davon ausging, dass die beklagte Partei auf die Auflösung des Vertrags aus dem Grunde des Nichterreichens des Verkaufsziels in den Jahren 1991 und 1992 schlüssig verzichtet habe (S 9 des Ersturteils), hielt das Berufungsgericht diese Frage für irrelevant, weil andere
Gründe: zum gleichen Ergebnis führten (S 14 f des Berufungsurteils). Abgesehen davon, dass die Revisionswerberin diesen Teil der
Begründung: des Gerichts zweiter Instanz nicht bekäm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, dem Kläger gebühre kein Insolvenz-Ausfallgeld für Entgelt, das mehr als sechs Monate vor der Eröffnung des Konkursverfahrens über seinen Arbeitgeber fällig geworden sei, weil er es unterlassen habe, dieses gerichtlich geltend zu machen (§ 3a Abs 1 IESG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, dem Kläger gebühre ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 4. 1989 bei der Gemeinschuldnerin mit einem monatlichen Bruttoentgelt von S 13.130 beschäftigt. Am 6. 4. 1998 wurde zu 29 Sa 37/98a des Landesgerichtes Korneuburg über das Vermögen des Dienstgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet. Dieses wurde am 20. 5. 1998 eingestellt und gleichzeitig zu 29 S 53/98d der Anschlußkonkurs eröffnet. Das Gehalt des Klägers für März 1998 war bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens unbeglichen. Mit Schreibe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß am 24. 1. 1995 mit der Firma F***** einen schriftlichen Handelsvertretungsvertrag auf ein Jahr ab, der sich mangels einer - mindestens drei Monate vor Ablauf möglichen - Kündigung jeweils um ein weiteres (Kalender-) Jahr verlängerte. Der Vertrag sah je nach Preislage eine vom Netto-Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer zu berechnende Provision von 12 %, 9 % oder 6 % vor. Der Beklagte war bis Ende 1992 Inhaber der Firma F***** gewesen und ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.3.1995 im Friseursalon der Beklagten als (angelernter) Friseur beschäftigt. Mit einem dem Kläger am 2.9.1995 zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 9.9.1995 auf. Mit einem weiteren am 7.9.1995 zugegangenen Schreiben vom 6.9.1995 erklärte die Beklagte, den Kläger per 5.9.1995 fristlos zu entlassen. Am 2.9.1995 war der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Er hatte morgens angerufen und mitgeteilt, daß er w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Walter Darmstädter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** F*****, vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, wider d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Nach ständiger Rechtsprechung kann nur einmal - und zwar in der nächst höheren Instanz - überprüft werden, ob ein Verfahrensmangel vorliegt. Da die im § 25 Abs.1 Z 3 ArbGG vorgesehene Neudurchführung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in das ASGG nicht übernommen wurde, sodaß nunmehr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat im Frühjahr 1985 bei der klagenden Partei im Dispatch zu arbeiten begonnen. Zu diesem Zeitpunkt gehörte er dem Verwaltungspersonal und nicht dem fliegenden Personal an. Am 5. März 1986 schlossen die Streitteile einen Anstellungsvertrag. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger als fertiger Linienpilot die Berechtigung für die Type Cessna 310, Gewichtsklasse C, für ein- und mehrmotorige Flugzeuge. Der Dienstvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Abs1 Z1 III1aAngG §26 Abs1 Z4
Rechtssatz: Daß einzelne beleidigende Angriffe des Arbeitgebers für sich allein gesehen den Tatbestand des § 26 Abs 1 Z4 AngG erfüllt hätten, steht der Annahme des Austrittsgrundes nach § 26 Abs 1 Z1 AngG nicht entgegen, wenn durch eine Summe von Vorfällen dieser Art, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, letztlich eine psychische Beeinträchtigung in einem Maß eintritt, daß die Fortsetzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs 1 Z 3 ZPO bekämpften Feststellungen sind durch die vorliegenden Beweisergebnisse gedeckt. Die dazu erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; es wird vielmehr damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft. Ein Eingehen hierauf ist dem Revisionsgericht verwehrt. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 6.10.1970 bis 9.3.1981 als Handlungsreisender mit einem Fixum von zuletzt S 12.900,-- brutto monatlich und Provisionsbezügen angestellt. Grundlage der Provisionsvereinbarungen der Streitteile war ab 24.2.1975 eine zwischen dem Angestelltenbetriebsrat der beklagten Partei und dieser abgeschlossene Betriebsvereinbarung, die am 31.3.1980 abgeändert wurde. Am 9.3.1981 trat der Kläger vorzeitig wegen behaupteter Vorenthaltu... mehr lesen...