Norm: ABGB §1158 IABGB §1162 IIAngG §20 Abs1 I2
Rechtssatz: Erhält der Arbeitgeber ein von einem Dritten gefälschtes Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, muß sich dieser die gefälschte Kündigungserklärung nicht nach der Vertrauenstheorie zurechnen lassen; soweit der Arbeitgeber im Vertrauen auf dieses Schreiben gehandelt hat, kann er allfällige Schäden nur vom Dritten ersetzt verlangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1.11.1989 als Außendienstmitarbeiterin beschäftigt. Gemäß Punkt IV. des Dienstvertrages vom 3.10.1989 (Beilage A) wurde das Dienstverhältnis zunächst auf die Dauer von drei Monaten abgeschlossen. Der letzte Satz dieses Vertragspunktes lautet: "Falls die Anstalt nicht spätestens 8 Tage vor Ablauf der dreimonatigen Dauer die Auflösung des Dienstverhältnisses schriftlich erklärt, gilt dieses auf unbestimmte Zeit verlänger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Auch in Arbeitsrechtssachen können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden (RZ 1989/16). Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführunge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 6. Dezember 1988 als angelernte Arbeiterin beschäftigt. Sie erfuhr am 11. Juni 1990 von ihrer Schwangerschaft und gab dies der Beklagten unverzüglich bekannt. Mit Schreiben vom 31. Juli 1990 wurde sie an diesem Tag entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie insgesamt S 86.725,62 brutto sA an fälligem Entgelt, Urlaubsentschädigung und Kündigungsentschädigung. Die Entlassung sei ungerechtfertigt sowie verspätet erfolgt und d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisions- und Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Jelinek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Sylvia Krieger und Margarethe Heidinger in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** W*****, Spengler, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, wider die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1.September 1978 bei der beklagten Partei beschäftigt. Am Freitag, dem 28.Juli 1989, nahm der Kläger Urlaub und fuhr mit seinem PKW nach Riccione. Er wollte am 30.Juli 1987 nach Kapfenberg zurückkehren, um am 31.Juli 1989 um 14 Uhr zur Nachmittagsschicht wieder den Dienst anzutreten. Am 27.Juli 1989 erkrankte der Kläger. Er fühlte sich deswegen am 30. und 31.Juli 1989 außerstande, nach Kapfenberg zurückzukehren und suchte am 1. August 1989 in R... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war beim beklagten Bauunternehmen seit 28.3.1988 als Arbeiter beschäftigt. Ab 12.10.1988 war er wegen Arbeitsunfähigkeit im Krankenstand. Während seines Krankenstandes herrschte bei einer Arbeitspartie, zu der auch der Vater des Klägers, Friedrich D***, gehörte, Unzufriedenheit. Die Angehörigen dieser Arbeitspartie gaben gegenüber dem Prokuristen der Beklagten, Helmut E***, am Donnerstag, den 20.10.1988 zu erkennen, daß sie nicht mehr arbeiten wollten. Die G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile vereinbarten mündlich, daß der Kläger vom 12.Mai bis 11.Juni 1988 in der Diskothek des Beklagten ab 21.00 Uhr als Discjockey arbeiten und hiefür mit täglich netto S 1.000 zuzüglich freier Kost und Logis entlohnt werden sollte. Eine Probezeit wurde nicht vereinbart. Der Kläger begann seine Tätigkeit am 12.Mai 1988. Bereits am 13. Mai 1988 trat er seinen Dienst alkoholisiert an. Der Beklagte ermahnte ihn mit den Worten, das tue man nicht, die Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. April 1978 als Angestellter beschäftigt und mit der Konstruktion von Werkzeugmaschinen befaßt. Für dieses Werkzeugmaschinenprogramm sollten neue Märkte aufgebaut werden. Erhebungen auf dem amerikanischen Markt, die im Jahre 1985 durchgeführt wurden, ließen eine große Nachfrage nach diesen Maschinen erwarten, so daß sich die Beklagte entschloß, ein Team zusammenzustellen und in die USA zu entsenden. Der technische Angest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Mit den Ausführungen zu diesen Revisionsgründen bekämpft der Revisionswerber die vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes und wendet sich daher in unzulässiger Weise gegen die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, ist auf die zutreffende
Begründung: des Berufungsurtei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren im Moorbadebetrieb der Beklagten beschäftigt und wurden beide am 23. Juli 1987 zum 31. Juli 1987 gekündigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Erstklägerin eine Kündigungsentschädigung von 1.527,27 S, eine Urlaubsentschädigung für 30 Werktage von 6.461,53 S sowie eine Abfertigung in Höhe von vier Monatsentgelten im Betrag von 22.400 S. Die Zweitklägerin verlangt von der Beklagten eine Kündigungsentschädigung von 2.863,63 S, eine Urlaubsentschä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Juli 1985 als Redakteur im Ressort Fernsehen bei der beklagten Partei tätig. Nach dem Inhalt des Dienstvertrages galten für das Dienstverhältnis die §§ 40 und 41 des Kollektivvertrages für die bei den österreichischen Wochenzeitschriften angestellten Redakteure. Ab 23. September 1986 war Franz P*** als einziger Geschäftsführer der beklagten Partei im Handelsregister eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluß vom 25. November 1986 wurde Fran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit unter diesen Revisionsgründen die Auffassung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, die Erklärungen des Klägers vom 15. Jänner 1986 seien dem Beklagten zugegangen, wendet sich der Revisionswerber nicht gegen vom Berufungsgericht getroffene Feststellungen, sondern gegen die Lösung einer Rechtsfrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVAngG §20 Abs1 IVIPRG §44
Rechtssatz: Schließen die Parteien des Arbeitsvertrages zusätzlich eine Entsendungsvereinbarung, können sie eine Kündigungsmöglichkeit hinsichtlich der Entsendung wirksam vereinbaren; eine solche Kündigung hat die vorzeitige Beendigung des die Entsendung betreffenden Teiles des Vertrages zur Folge und ist als Teilkündigung zu betrachten, durch die der Sondereinsatz beendet wird, wogegen das Dienstverhä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs3 IIIAngG §20 Abs1 II
Rechtssatz: Wird anläßlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein bestimmter Termin nicht genannt und kann der Erklärungsempfänger weder dem Wortlaut noch dem Geschäftszweck der Erklärung entnehmen, daß ausnahmsweise eine Kündigung nicht zum nächsten zulässigen, sondern zu einem späteren Termin beabsichtigt ist, dann wird durch die Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum nächsten zuläss... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt gegenüber der Beklagten die Feststellung, daß das mit den befristeten Dienstverträgen vom 21. Dezember 1983 und 10. April 1985 bzw. 2. Mai 1985 (Entsendungsvereinbarungen) begründete Dienstverhältnis bis 14. Mai 1987 und das zwischen den Streitteilen mit unbefristetem Dienstvertrag vom 21. Dezember 1983 begründete Dienstverhältnis für die Zeit vom 15. Mai 1987 bis 30. November 1987 aufrecht bestanden habe und ihm alle aus diesem Dienstverhältnis sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in seinem klageabweisenden Teil als Teilurteil; bezüglich des stattgebenden Teiles und der Entscheidung über die Aufrechnungseinrede der Beklagten faßte es einen Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt. Ferner sprach das Berufungsgericht aus, daß der Wert des von der Bestätigung betroffenen Streitgegenstandes 30.000 S übersteige. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers gegen den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der Behauptung, sein Arbeitsverhältnis habe nach Einrechnung von Vordienstzeiten einvernehmlich durch Zeitablauf am 26. Dezember 1983 geendet, begehrt der Kläger S 84.175 brutto sA an Abfertigung und S 12.950 brutto sA an restlicher Urlaubsentschädigung. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Der Kläger habe das auf sechs Monate zur Probe abgeschlossene Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Ihm stehe ein Abfertigungsanspruch im übrigen auch wegen der... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo5ABGB §1151 IDABGB §1158 IAngG §19 Abs1 I3aAngG §20 Abs1VBO Wien 1995 §2 Abs5
Rechtssatz: Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche
Gründe: gerechtfertigt ist. Für die Annahme eines besonderen - in der Person des Arbeitnehmers gelegenen - sozialen Rechtfertigungsgrundes reich... mehr lesen...