Norm: StGB §5 FStGB §302
Rechtssatz: Das zu schädigende Recht des § 302 Abs 1 StGB stellt ein normatives Tatbildmerkmal dar, auf welches sich der (überschießende) Vorsatz des Täters, wenn auch ohne Fachkenntnisse, so doch im Sinne einer sogenannten Parallelwertung in der Laiensphäre, erstrecken muss. Entscheidungstexte 14 Os 128/00 Entscheidungstext OGH 14.11.2000 14 Os 128/00 ... mehr lesen...
Norm: DSG §1StGB §302
Rechtssatz: Eine, wenn auch unbefugte, Datenabfrage aus dem elektronischen kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS) erfüllt nur dann den Tatbestand des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, wenn diese mit dem Willen (§ 5 Abs 1 StGB) geschieht, einen anderen, sei es eine der dort genannten Personen des öffentlichen Rechtes, sei es eine andere (juristische oder natürliche) Person, an seinen... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Das Recht auf gesetzmäßige Verwaltungsrechtspflege in einem unvoreingenommen geführten Verfahren ist ein unverzichtbares Recht (Rechtsgut der Allgemeinheit), über das weder ein Bürgermeister noch der Gemeinderat disponieren kann. Entscheidungstexte 11 Os 125/99 Entscheidungstext OGH 14.03.2000 11 Os 125/99 12... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall2 BbStGB §15 FStGB §105 Abs1 A2StGB §105 Abs1 A3StGB §105 Abs1 EStGB §269 Abs1StGB §302
Rechtssatz: Wird mit den Begehungsmitteln einer Nötigung versucht, einen Gendarmeriebeamten von der Erstattung einer Anzeige abzuhalten, dann treffen das Vergehen der versuchten Nötigung und das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt in echter Idealkonkurrenz zusammen. Eine Beurteilung als versuchter Widerstand g... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302
Rechtssatz: Durch das Fernmeldegesetz 1993, BGBl Nr. 908, wurde die betriebliche Tätigkeit der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung im Fernmeldebereich aus der Hoheitsverwaltung in die Privatwirschaftsverwaltung übertragen, die Beamteneigenschaft (§ 74 Z 4 StGB) der Postbediensteten aber nicht tangiert. Dagegen sind die Bediensteten der Post und Telekom Austria AG, eines durch das Poststrukturgesetz (Art 95 des ... mehr lesen...
Norm: StGB §302PostG §1PostG §2PostG §7
Rechtssatz: Die mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretene Novelle zum Postgesetz, BGBl 1996/765, stellt zur Trennung der hoheitlichen von den betrieblichen Funktionen klar, dass die Post und Telekom Austria AG die betrieblichen Angelegenheiten des Postwesens zu besorgen hat. Ihre Rechtsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen sind privatrechtlicher Natur (§ 1 Post... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302
Rechtssatz: Die Post und Telekom Austria AG ist als Unternehmen ein von der übrigen staatlichen Verwaltung getrennter selbständiger Wirtschaftskörper. Die Bediensteten dieser Aktiengesellschaft und die ihr gemäß § 17 PTSG zur Dienstleistung zugewiesenen Personen (Beamte, die bei der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung beschäftigt waren) sind daher nicht generell mit Aufgaben der staatlichen Verwaltung im engeren ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302
Rechtssatz: Einzelne gesetzlich der Post übertragene Aufgabenbereiche sind (nach wie vor) der Hoheitsverwaltung zuzurechnen, sodaß diesbezüglich eine Vornahme von Amtsgeschäften in Vollziehung der Gesetze mit entsprechend strafrechtlicher Konsequenz für die damit solcherart als Beamte im Sinne des § 74 Z 4 StGB befaßten Bediensteten vorliegt. Dies gilt insbesondere für die dem Bereich der hoheitlichen Vollziehung ange... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61StGB §302
Rechtssatz: Wäre § 302 StGB in der Zeit zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung geändert worden, so hätte nach §§ 1, 61 StGB ein Günstigkeitsvergleich stattfinden müssen (vgl Friedrich, Zum Legalitätsprinzip im StGB und seinem Niederschlag in der Rechtsprechung; ÖJZ 1980, 57 ff). Die mit dem (am 1.Mai 1996 in Kraft getretenen) Poststrukturgesetz erfolgte Übertragung der früher von der Postverwaltung und Telegraphe... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein. Entscheidungstexte 11 Os 147/96 Entscheidungstext OGH 01.10.1996 11 Os 147/96 12 Os 140/00 Entscheidungstext OGH 18.01.2001 12 Os 140/00 Auch 12 Os 23/12t Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Die Tätigkeit der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung im Fernmeldebereich ist seit 1.4.1994 dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen. Entscheidungstexte 11 Os 147/96 Entscheidungstext OGH 01.10.1996 11 Os 147/96 11 Os 6/98 Entscheidungstext OGH 21.04.1998 11 Os 6/98 Beis... mehr lesen...
Norm: StGB §302FG §36FG §37FG §44ff
Rechtssatz: Durch das am 1.April 1994 in Kraft getretene Fernmeldegesetz 1993 (BGBl 1993/908) wurden auf dem Gebiet der Telekommunikation die hoheitlichen von den betrieblichen Funktionen getrennt. Als Fernmeldebehörde, somit in Ausübung der Hoheitsverwaltung, sind die Fernmeldebüros und das Zulassungsbüro sowie der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr als oberste Fernmeldebehörde tätig (§§ 3... mehr lesen...