Norm: StGB §15StGB §144StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Opfer auch ohne erpresserische Nötigung zur verlangten Leistung bereit ist, fehlt es an der Kausalität zwischen Täterverhalten und Taterfolg, weshalb von einer im Versuchsstadium gebliebenen Tat auszugehen ist. Entscheidungstexte 15 Os 50/06a Entscheidungstext OGH 09.11.2006 15 Os 50/06a ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1StGB §15 C2
Rechtssatz: Das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch Verrechnung eines überhöhten Honorars ist mit Legung der Honorarnote bereits vollendet. Auf die nachträgliche Gewährung eines Honorarnachlasses kommt es nicht an. Entscheidungstexte 6 Bkd 1/05 Entscheidungstext OGH 27.06.2005 6 Bkd 1/05 ... mehr lesen...