Entscheidungen zu § 962 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 1997/6/26 1Ob31/97h

Norm: ABGB §865ABGB §962
Rechtssatz: Die in § 865 ABGB genannte angemessene Frist wird unter sinngemäßer Heranziehung des § 862 ABGB bestimmt, wonach dann, wenn keine ausdrückliche Frist gesetzt wurde, die bei vernünftiger Einschätzung zu erwartende Zeitspanne zugrundezulegen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 31/97h Entscheidungstext OGH 26.06.1997 1 Ob 31/97h ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1997

RS OGH 1974/5/30 7Ob103/74 (7Ob104/74)

Norm: ABGB §962
Rechtssatz: Verlangt der Hinterleger bei entgeltlicher Verwahrung der Sache vorzeitig heraus, so hat er auch Anspruch auf teilweise (aliquote) Rückerstattung des im vorhinein Geleisteten. Dem Verwahrer steht dagegen allenfalls ein Schadenersatzanspruch wegen der begehrten vorzeitigen Rückstellung der verwahrten Sache zu. Entscheidungstexte 7 Ob 103/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1974

RS OGH 1950/9/6 2Ob353/50

Norm: ABGB §962ABGB §1295 IIf7a
Rechtssatz: Der Verwahrer wird von der Rückstellungspflicht, welche ihm dann obliegt, wenn ihn die Ereignisse außerstande setzen, den Verwahrungsgegenstand mit Sicherheit bei sich zu behalten, entlastet, wenn der Hinterleger auf andere Weise als durch Mitteilung durch den Verwahrer von der Gefahr Kenntnis erhält. Entscheidungstexte 2 Ob 353/50 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1950

RS OGH 1932/6/14 2Ob621/32

Norm: ABGB §962
Rechtssatz: Der Verwahrer hat die Pflicht, vom Eintritt der im § 962 ABGB (letzter Satz) erwähnten Umstände dem Hinterleger ohne Verzug Nachricht zu geben. Entscheidungstexte 2 Ob 621/32 Entscheidungstext OGH 14.06.1932 2 Ob 621/32 Veröff: SZ 14/126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1932

Entscheidungen 1-4 von 4