RS OGH 1974/5/30 7Ob103/74 (7Ob104/74)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1974
beobachten
merken

Norm

ABGB §962

Rechtssatz

Verlangt der Hinterleger bei entgeltlicher Verwahrung der Sache vorzeitig heraus, so hat er auch Anspruch auf teilweise (aliquote) Rückerstattung des im vorhinein Geleisteten. Dem Verwahrer steht dagegen allenfalls ein Schadenersatzanspruch wegen der begehrten vorzeitigen Rückstellung der verwahrten Sache zu.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 103/74
    Entscheidungstext OGH 30.05.1974 7 Ob 103/74
    Veröff: JBl 1974,622

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018986

Dokumentnummer

JJR_19740530_OGH0002_0070OB00103_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten