Norm: ABGB §896ABGB §931ABGB §1295 Ia7ABGB §1302 BZPO §19 IAZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Die Prozesskosten des Vorprozesses sind daher im grundsätzlichen ebenso als typische Folge der unterlassenen Streithilfe zu qualifizieren und daher von der Interventionswirkung der Streitverkündung umfasst. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Regresskläger die Kosten des Vorprozesses unabhängig von Haftungsgründen, die in seine eigene Verantwortungssphä... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Die Interventionswirkung einer Streitverkündung bezieht sich jedenfalls dann nicht auf ein materielles Alternativverhältnis, wenn dieses zum Rechtsverhältnis des Vorprozesses, in dem der Streit verkündet wurde, in keinem Verhältnis "gegenseitig ausschließender Bedingtheit" steht. (Hier: Im Vorprozeß wurde der Kläger von seinem Grundnachbarn auf Grund eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs unter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ZPO §20 IZPO §21ZPO §411 BbDHG §3DHG §4
Rechtssatz: Die Wirkungen eines materiell rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteils erstrecken sich soweit auf den einfachen Nebenintervenienten und denjenigen, der sich am Verfahren trotz Streitverkündung nicht beteiligte, als diese Personen als Parteien eines als Regressprozess geführten Folgeprozesses keine rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Einreden erheben dürfen, die mit den no... mehr lesen...
Norm: ABGB §931DHG §3DHG §4ZPO §19 IAZPO §21
Rechtssatz: Derjenige, dem der Streit verkündet wurde, der aber dem Verfahren nicht als Nebenintervenient beitrat, kann in jedem (nicht nur im Regressprozess) denselben Ausgleich betreffenden Folgeprozess keine Einwendungen erheben, die er schon im Vorprozess hätte erheben können und die dort für die Entscheidung wesentlich wären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Rudolf S*****, 2) Klaus V*****, 3) Theresia V*****, 4) Karin R*****, 5) Josef W*****, 6) Katharina W*****, 7) Siegfried G*****, 8) Gabriele G*****, 9) Gert S*****, 10) Erwin F*****, 11) Helm... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ABGB §1361DHG §3 Abs4DHG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Grundgedanken der §§ 931, 1361 ABGB und der §§ 3 Abs 4, 4 Abs 4 DHG sind - über den Bereich von Solidarschuldverhältnissen hinaus - überall dort verallgemeinerungsfähig, wo zwischen Schädiger und Geschädigtem schon vor der Schädigung ein Schuldverhältnis bestand. Entscheidungstexte 9 ObA 145/90 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1977 errichtete die klagende Partei über Auftrag des Elektrodenwerkes S*** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden kurz Elektrodenwerk S***) die Stahlkonstruktion für eine 35 m lange und 9 m breite Lagerhalle ohne Seitenwände, welche am 7.1.1981 einstürzte. Der Beklagte (gegen den ursprünglich mitgeklagten Zweitbeklagten wurde das Verfahren nicht fortgesetzt) hatte der klagenden Partei für die Errichtung der Stahlkonstruktion eine statische Berechnung erstel... mehr lesen...
Der klagende Rechtsträger, die Republik Österreich, begehrt im Amtshaftungsverfahren die Feststellung, daß ihr der Beklagte im Regreßwege für alle Aufwendungen hafte, zu denen sie auf Grund des von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls vom 16. Feber 1977 herangezogen werde. Hiezu brachte die Klägerin in erster Instanz vor, daß die Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend gemacht hätten, eine Verurteilung der Klägerin oder auch ein Anerkenntnis von ihrer Seite aber noch nicht erfolgt se... mehr lesen...
Der Kläger ist als Rechtsnachfolger der Firma G. & Co. vom Bezirksgericht Innsbruck zu 12 C 225/55 verurteilt worden, einem gewissen Werner H. einen Schaden von 670 S zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hätte, daß er im Oktober 1954 zwei Herrenmäntel in grauer Farbe zum Auffärben übergeben hatte. Der Kläger hatte diese Arbeiten der beklagten Partei übertragen. Es ist festgestellt worden, daß die Mäntel auf tiefschwarz umgefärbt wurden, weshalb Werner H. die Übernahme ablehnte... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ZPO §21ZPO §411 Bb
Rechtssatz: Der Beklagte, dem im Vorprozeß der Streit verkündet wurde, kann den Bestand eines zwischen dem Kläger und dem Dritten festgestellten Rechtes nicht mehr bestreiten. Entscheidungstexte 1 Ob 668/57 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 1 Ob 668/57 Veröff: EvBl 1958/3/8 S 544 = RZ 1958,138 = SZ 31/77 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ABGB §1165ABGB §1313a IZPO §21
Rechtssatz: Wird im Prozeß zwischen dem Besteller und dem Unternehmer, der das Werk durch einen Dritten ausführen läßt, festgestellt, daß den Dritten ein Verschulden trifft, für das der Unternehmer gemäß § 1313 a ABGB zu haften habe, dann kann im Falle der vollzogenen Streitverkündung der Dritte, wenn er vom Unternehmer in Anspruch genommen wird, nicht einwenden, daß ihn kein Verschulden trifft. Das... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §931ABGB §932ZPO §41
Rechtssatz: Kosten eines Gewährleistungsprozesses, bzw Eviktionsprozesses sind vom Gewährleistungspflichtigen nur dann zu ersetzen, wenn ihm ein Verschulden bei der Veräußerung zur Last fällt. Die Nichtbeteiligung am Vorprozeß trotz Streitverkündung bewirkt nur, daß ihm das Recht benommen ist, geltend zu machen, daß der Kläger gewisse Einwendungen hätte erheben sollen und daß dann das Ergebnis der Vorpro... mehr lesen...
Nach den Feststellungen des Erstrichters wurde mit Bescheid der Landeshauptmannschaft Steiermark vom 29. Juni 1946 ein dem Josef N. gehöriger Personenkraftwagen gemäß § 15 des Reichsleistungsgesetzes für den Beklagten Willibald N. zur Verfügung in Anspruch genommen. Dieser überwies den Schätzbetrag von 800 S an Josef N., der ihn zu Gericht erlegte. Der Beklagte verkaufte den Kraftwagen um 16.000 S an den Kläger, dieser vertauschte ihn an Herbert N., der ihn dem Karl G. verkaufte. Na... mehr lesen...
Die Klägerin hat in der Klage zunächst nur die Bezahlung von Arbeiten begehrt. Die Beklagte hat eingewendet, daß die Forderung der Klägerin durch Hingabe einer Drehbank an Zahlungs Statt erloschen sei. Die Klägerin hat dies in einem bei der Verhandlung am 6. Juli 1949 vorgetragenen Schriftsatz zugegeben, jedoch weiter ausgeführt, daß die Drehbank bei ihr von der Kriminalpolizei beschlagnahmt und den X-Werken als Eigentum ausgefolgt wurde. Sie habe daraufhin von der Beklagten neuerlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §923ABGB §931
Rechtssatz: Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Rechtsmängel kommt es nicht darauf an, ob der Vormann des Erwerbers Eigentümer war, sondern ob er in der Lage war, dem Erwerber Material an die Hand zu geben, um den Herausgabeanspruch des Dritten erfolgreich zu bekämpfen. Entscheidungstexte 1 Ob 630/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 1 Ob 630/51 Veröf... mehr lesen...