Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der Beklagten zunächst mit Sondervertrag vom 16.4.1995 befristet bis 30.9.1995 als Hochbauamtsleiter angestellt; das Dienstverhältnis wurde zunächst um weitere 3 Monate bis 31.12.1995 und sodann um weitere 6 Monate bis 30.6.1996 verlängert. In einem an mehrere Personen gerichteten Schreiben vom 8.8.1995 beschuldigte der Kläger den Mitarbeiter des Hochbauamtes der Beklagten Ing. A*****, im Zuge der Untersuchung der Ursachen des Einsturze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Pächterin eines Gastgewerbetriebs in Linz. Verpächter und Liegenschaftseigentümer waren die Beklagte und ihr verstorbener Ehegatte. Als Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes ist die Beklagte nunmehr alleinige Vertragspartnerin der Stadt Linz. Das Pachtverhältnis wurde mit Bestandvertrag vom 18.April 1975 begründet und am 12.Dezember 1975 ergänzt. Diese Verträge bilden eine "Einheit". Die klagende Partei kaufte damals auch einen Großteil de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die stets an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung der Schlüssigkeit einer Klage stellt grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (7 Ob 523/95; 1 Ob 2063/96f u.a.). Daß den Vorinstanzen bei Verneinung der Schlüssigkeit des Klagebegehrens ein erheblicher Rechtsirrtum unterlaufen wäre, ist nicht ersichtlich: Für die Substantiierung eines Schadensersatzans... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Die Anwendung der zur Aufhebung von Dauerschuldverhältnissen entwickelten allgemeinen Rechtsfigur der außerordentlichen Kündigung wird vom Obersten Gerichtshof im Bereich des mietrechtlichen Kündigungsschutzes mangels gesetzlicher Grundlage abgelehnt. Entscheidungstexte 1 Ob 243/97k Entscheidungstext OGH 24.03.1998 1 Ob 243/97k Verö... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Rechtsmittelwerbern ist zuzugestehen, daß Klagegrund nur das tatsächliche Vorbringen und nicht die rechtliche Beurteilung dieses Vorbringens ist, es daher genügt, daß der Kläger die Tatsachen in solcher Weise anführt, daß sein Anspruch bei Berücksichtigung dieser Tatsachen substantiiert und begründet erscheint. Ein Tatsachenvorbringen, aus dem das Begehren der Kläger gerade auf Rückzahlung der Hälfte der zum Ankauf ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Hinweis in der Zulassungsbeschwerde, daß hier ein bei untentgeltlichen Rechtsgeschäften beachtlicher Motivirrtum vorliege, ist nicht zielführend: Nach JBl 1995, 48 ist es - im Anschluß an Kerschner (Irrtumsanfechtung 109 ff) - auch für eine Anfechtung eines unentgeltlichen Rechtsgeschäfts wegen Irrtums (auch wegen eines Motivirrtums) erforderlich, daß eine der Voraussetzungen des § 871 ABGB erfüllt ist (Apathy in Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1988 übersiedelte die 1916 geborene Klägerin in eine von ihr erworbene Eigentumswohnung in Schärding und traf dort den Erstbeklagten, der ihr früher einmal als Fahrlehrer behilflich gewesen war. Zwischen der Klägerin, dem Erstbeklagten und dessen Frau, der Zweitbeklagten, entwickelte sich eine Freundschaft. Im Jänner 1991 war die Klägerin in Spitalsbehandlung. Anläßlich eines Besuchs im Krankenhaus schlug die Zweitbeklagte vor, die Klägerin solle zu den Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurden, können in der Revision nicht mehr gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1990, 535; EFSlg. 64.136 u.v.a.). Nach ständiger Rechtsprechung kann sich eine Partei auf die Verletzung der Vorschriften der §§ 321, 323 und 324 ZPO nur berufen, wenn sie den Vorgang gemäß § 196 ZPO in erster Instanz gerügt hat (1 Ob 739/79; RdW 1984, 317 u.a.). Wie... mehr lesen...
Begründung: Am 20.5.1989 räumte der Beklagte dem Kläger eine bis 30.6.1990 befristete Option zum Kauf der Liegenschaft Gp ***** in EZ ***** Grundbuch Z***** zu einem Quadratmeterpreis von S 850,-- ein. Die Liegenschaft ist 7049 m2 groß, unverbaut und im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Zirl nach wie vor als Aufschließungsgebiet/Gewerbegebiet verzeichnet. Am letzten Tag der Optionsfrist nahm der Kläger das ihm eingeräumte Recht wahr. Am 12.7.1990 kam es zur Unterfertigung des ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt S 167.390,-- sA. Der Beklagte habe für eine private Reisegruppe Zimmer bestellt; die Gruppe habe vom 30.9.1995 bis 9.10.1995 im Gasthof der Klägerin gewohnt. Vor Reiseantritt habe der Beklagte das Entgelt für die Beherbergung der D***** Gesellschaft mbH übergeben, welche einen Verrechnungsscheck ausgestellt habe. Der Beklagte habe der Klägerin den Scheck zur Begleichung der Rechnung übergeben. Der Scheck sei jedoch nicht gedeckt gewesen. Das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Postermöbel. Der Beklagte ist seit 36 Jahren als selbständiger Handelsvertreter in der Möbelbranche tätig und betreibt eine Möbelagentur in der Bundesrepublik Deutschland. Ende 1992, Anfang 1993 suchte er einen renommierten Möbelhersteller, für den er zusätzlich tätig werden wollte. Nachdem er gehört hatte, daß ein Verkaufsgebiet der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland frei wurde, führte er mit dem Vertriebsleiter der Klägerin Verhan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob der Beweggrund für den Abschluß eines entgeltlichen Geschäftes Vertragsinhalt geworden ist und daher zur
Begründung: eines (wesentlichen) Geschäftsirrtums werden kann (EvBl 1973/27, RIS-Justiz RS0016267), läßt sich nur durch Auslegung des Vertrages im Einzelfall beurteilen. Da dem Berufungsgericht hiebei keine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen ist (RZ 1994/45), kommt der hier entscheidungswesentlichen Vertragsaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Teppichhändler führte im Zuge der Auflösung seines Handelsgewerbes einen genehmigten Teppichausverkauf durch, wobei er durch Postwurfsendungen ankündigte, Orientteppiche mit einem Preisnachlaß bis zu 70 % zu verkaufen. Dadurch wurde die Klägerin auf den Beklagten aufmerksam, suchte bei ihm in der Zollfreizone mehrere Teppiche unterschiedlichen Formats aus, die zur Vorlage in ihre Wohnung kommen sollten und erklärte, daß ihr maximal 60.000 S zum ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I1
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung von Erklärungsverantwortung, Risikoaufteilung, Selbstverschulden und den sich aus § 871 ABGB für die Beachtlichkeit des Geschäftsirrtums ergebenden Wertungen, kann ein offener Kalkulationsirrtum wie ein Geschäftsirrtum behandelt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2043/96d Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2043/96d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Brüder. Ihr Vater verstarb am 7.1.1994. Aufgrund seines Testamentes war die Mutter der Streitteile und Ehegattin des Verstorbenen als Alleinerbin berufen. Sie schenkte jedoch den Streitteilen und deren Schwester je 2/9 ihres testamentarischen Alleinerbrechts. Die drei Geschwister gaben hierauf zu je 2/9 und ihre Mutter gab zu 3/9 des Nachlasses die unbedingte Erbserklärung ab und es wurde ihnen schließlich der Nachlaß zu diesen Anteilen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II4
Rechtssatz: Der Wegfall der Geschäftsgrundlage wirkt immer nur ex nunc. Entscheidungstexte 4 Ob 148/97m Entscheidungstext OGH 13.05.1997 4 Ob 148/97m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107510 Dokumentnummer JJR_19970513_OGH0002_0040OB00148_97M0000_001 mehr lesen...
Begründung: Der am 31.7.1971 geborene Beklagte unterzeichnete auf Anraten guter Bekannter, die als Vermögensberater mit der Vermittlung von Gewinnscheinen der Nebenintervenientin für die Firma I***** tätig waren, am 26.6. und am 28.6.1990 in den Räumen der Firma I***** insgesamt drei Zeichnungserklärungen betreffend "R*****-Gewinnscheine I", die von der Nebenintervenientin emittiert worden waren. Jede Zeichnungserklärung umfaßte je 41 Gewinnscheine zu einem Nominale von je S 10.... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 901 ABGB I Motivirrtum 1) Abgrenzung zwischen Motivirrtum und Geschäftsirrtum im allgemeinen 2) Erhebung des Motivs zur Bedingung a) ausdrücklich b) stillschweigend (schlüssig) 3) Einzelfälle 4) Unentgeltliche Rechtsgeschäfte II Wegfall der Geschäftsgrundlage 1) Allgemeines 2) Abgrenzung typische - individuelle Voraussetzungen 3) Voraussetzungen des Wegfalls a) Keine Voraussehba... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1ABGB §1063ABGB §1376ABGB §1378KSchG §18
Rechtssatz: Beim drittfinanzierten Kauf kann der Bürge der Darlehensschuld dem Finanzierer die Novation des Kaufvertrages und den damit allenfalls verbundenen Wegfall der Bürgschaft (§ 1378 ABGB) einwenden, wenn der Finanzierer der Novation zugestimmt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 572/95 Entscheidungstext OGH 30.10.1995 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §901 II1ABGB §914 I
Rechtssatz: Auch gemeinsame Vorstellungen beider Parteien werden nur dann Vertragsinhalt, wenn ein nach seinem objektiven Erklärungswert als Willenserklärungen zu beurteilendes Verhalten gesetzt wurde. Entgegen Tomandl in ZAS 1988, 11 gelten solche gemeinsamen Voraussetzungen nicht schlechthin als vertragliche Grundlage. Entscheidungstexte 3 Ob 534/... mehr lesen...