Norm: BGB §891ABGB §896
Rechtssatz: Die Solidarhaftung in der Hauptsache bezieht sich auch auf verzugsabhängige Nebenforderungen, wie etwa Eintreibungskosten, sofern der betreffende Solidarschuldner in Verzug ist. In diesem Fall hat jeder für den Verzug des anderen einzustehen und haftet auch für Kosten, die bei Eintreibungsversuchen gegen den anderen entstanden sind. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §891
Rechtssatz: Die geteilte Schuld stellt gegenüber der Solidarschuld kein aliud, sondern ein minus dar. Entscheidungstexte 1 Ob 127/98b Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 127/98b 7 Ob 17/10s Entscheidungstext OGH 30.06.2010 7 Ob 17/10s 5 Ob 207/10t Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §890ABGB §891ABGB §1002ABGB §1004ABGB §1011ABGB 1014ABGB §1022
Rechtssatz: Wird zwei Rechtsanwälten gemeinsam ein Mandat für die Führung eines Prozesses erteilt, entsteht auf ihrer Seite ein Gesamtschuldverhältnis. § 1011 ABGB ist auf die gemeinsame Auftragserteilung an zwei Rechtsanwälte nicht anwendbar. Mangels gegenteiliger Vereinbarung wird durch den Tod eines der beiden Rechtsanwälte das Auftragsverhältnis nicht beendet, das Hon... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EABGB §888ABGB §891ABGB §1090 IIfABGB 1118 A1KSchG §6 Abs1KSchG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Vereinbarung, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen von mehreren Leasingnehmern als wichtiger Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung gelten soll, ist nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit zulässig. In der Vereinbarung, dass im Falle einer Personenmehrheit auf Leasingnehmerseite der von einem solidarisch haftenden Leasingneh... mehr lesen...