Norm: ABGB §879 EKSchG §6 Abs3KSchG §14
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes in den AGB „sofern nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen" verstößt gegen das Transparenzgebot. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: Hier: AGB für Ankauf- und Barkredite. (Klausel 23) (T1) 10 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EKSchG §10 Abs3
Rechtssatz: § 10 Abs 3 KSchG soll verhindern, dass der Unternehmer dem Verbraucher mündliche Zusagen macht, deren Gültigkeit er nachträglich unter Berufung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abrede stellt. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: So bereits 9 Ob 15/05d. (T1)B... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EKSchG §6 Abs1 Z11
Rechtssatz: Eine sogenannte Tatsachenbestätigung sieht eine widerlegbare Erklärung des Verbrauchers über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Tatsache vor. Erschwert eine solche Tatsachenbestätigung, wenn sie in einem Vertragsformular zum Abschluss eines Schuldverhältnisses enthalten ist, die Rechtsdurchsetzung des Verbrauchers, indem sie ihn mit einem Beweis belastet, den er sonst nicht erbringen müsste, ist... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EKSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z1 KSchG will sicherstellen, dass die Bindungsfrist des Verbrauchers nur solange dauert, als es für die Willensbildung auf Seiten des Unternehmers angesichts der typischen Umstände des Falls sachlich erforderlich ist. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: 2-monatige Bindun... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine Klausel, die die Zinsen in Prozenten „p.a." (somit pro Jahr), die Verwaltungsgebühren und Kreditprovision jedoch „p.m." (pro Monat) angibt, verstößt mehrfach gegen das Transparenzgebot. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: Hier in AGB für Ankauf- und Barkredite. (Klauseln 41a und ... mehr lesen...