Norm: ABGB §879 BIIaVerG 2002 §7VerG 2002 §8 Abs1
Rechtssatz: Ungeachtet eines vereinsinternen Instanzenzuges ist eine gerichtliche Überprüfung auch von (der Satzung entsprechenden) Vereinsbeschlüssen jedenfalls insoweit zulässig, als grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Beschlussinhalt gesetzwidrig oder sittenwidrig ist. Solcherart gefasste Beschlüsse sind vom Gericht als unwirksam festzustellen. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo5AuslBG §2FBG §15
Rechtssatz: Für das Firmenbuchgericht besteht eine Prüfungspflicht, wenn nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrags der dringende Verdacht besteht, dass die der Anmeldung zugrunde liegenden Rechtsakte wegen Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unwirksam sein könnten. Alleine aus der Weigerung, einen Feststellungsbescheid des Arbeitsmarktservice zu erwirken, lässt sich nicht der Schluss ziehen, der Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIgABGB §1120 AB
Rechtssatz: Schließt ein Fruchtgenussberechtigter rechtsmissbräuchlich einen Bestandvertrag, der zur fast gänzlichen Entwertung der Liegenschaft über mehrere Generationen führt, und ist dem Mieter der dadurch für den Liegenschaftseigentümer eintretende Schaden zumindest erkennbar, so kann der nach dem Tod des Fruchtgenussberechtigten in den Mietvertrag eintretende Liegenschaftseigentümer den Mietvertrag wegen S... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIABGB §1175 CABGB §1182ABGB §1215
Rechtssatz: Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der über formell eigenes Vermögen, in Wahrheit aber über Vermögen der Gesellschaft verfügt, ist wie ein Treuhänder zu behandeln. Der nach außen allein bücherlich berechtigte Eigentümer-Gesellschafter ist hinsichtlich der von einem Mitgesellschafter „quoad sortem" eingebrachten Liegenschaftsanteile dessen Treuhänder. Ein Drit... mehr lesen...