Norm: EO §35 AgABGB §870 AABGB §871 FABGB §918 Abs1 IVCABGB §933 I
Rechtssatz: Bei der Oppositionsklage muss der Umstand, auf den der Kläger seine Einwendungen stützt, wie bei jeder Klage bis spätestens Schluss der Verhandlung erster Instanz eingetreten sein. Das ist nicht der Fall, wenn erst im Oppositionsprozess Anfechtung wegen List oder Irrtums oder Preisminderung geltend gemacht wird, da die Gestaltungswirkung erst mit Rechtskraft des Urte... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I1
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung von Erklärungsverantwortung, Risikoaufteilung, Selbstverschulden und den sich aus § 871 ABGB für die Beachtlichkeit des Geschäftsirrtums ergebenden Wertungen, kann ein offener Kalkulationsirrtum wie ein Geschäftsirrtum behandelt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2043/96d Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2043/96d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIV
Rechtssatz: Gemeinsamer Irrtum schließt nicht aus, daß dem Anfechtungsgegner der Irrtum des Anfechtenden hätte auffallen müssen; dafür genügt leichte Fahrlässigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 2043/96d Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2043/96d Veröff: SZ 70/133 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §873
Rechtssatz: Auch ein Irrtum in der Person nach § 873 Satz 2 ABGB macht ein Geschäft nur dann anfechtbar, wenn unter anderem die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen. Entscheidungstexte 3 Ob 237/97t Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 237/97t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CI
Rechtssatz: Nur bei Verletzung einer Aufklärungspflicht kann ein Irrtum durch Schweigen veranlasst werden. Entscheidungstexte 3 Ob 237/97t Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 237/97t 3 Ob 194/10s Entscheidungstext OGH 11.11.2010 3 Ob 194/10s 7 Ob 217/13g Entscheid... mehr lesen...