Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Bauunternehmen. Für ein Strassenbauvorhaben der Stadtgemeinde M*****, für das die Anbotseröffnung am 14. 6. 2004 erfolgte, forderte die Klägerin (als Generalunternehmerin) die Beklagte unter Übersendung eines Leistungsverzeichnisses zur Anbotserstellung auf. Am 1. 4. 2005 erstellte die Beklagte ein Anbot samt einem Begleitschreiben, dem ihre Allgemeinen Bedingungen (AGB) angeschlossen waren. Am 30. 6. 2005 erteilte die Klägerin der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V*****-Ka... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der beim Bezirksgericht Vöcklabruck eingebrachten Mahnklage von der beklagten Partei Zahlung restlicher 7.732,27 EUR aus einer Rechnung vom 23. 6. 2006, wobei sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf eine Gerichtsstandsvereinbarung stützte. Die beklagte Partei erhob in ihrem Einspruch gegen den Zahlungsbefehl die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Ihr Sitz befinde sich in E*****, Kärnten, eine wirksame Zuständigkeitsverein... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EARB 2002 Art6 Pkt7.3KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Massenschadenklausel in Art 6 Pkt 7.3 der Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung legt die Leistungspflicht des Versicherers hinreichend deutlich fest und ist nicht gröblich benachteiligend. Entscheidungstexte 4 Ob 128/08i Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 128/08i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §28
Rechtssatz: Was unter den (auch noch in den §§ 879 Abs 3 ABGB und 28 KSchG verwendeten) Begriffen „Allgemeine Geschäftsbedingungen" und „Vertragsformblätter" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Im Hinblick auf eine teleologische Verwandtschaft zwischen dem Anliegen des deutschen AGBG einerseits und dem KSchG andererseits wird nach herrschender Meinung eine Orientierung an § 305 BGB (e... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: § 864a ABGB erfasst alle dem Kunden nachteilige Klauseln, eine grobe Benachteiligung im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB wird nicht vorausgesetzt. Entscheidungstexte 4 Ob 5/08a Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 5/08a 3 Ob 12/09z Entscheidungstext OGH 19.05.2009 3 Ob 12/09z Beisatz: Hier... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3KSchG §27d Abs1 Z7KSchG §27h Abs2
Rechtssatz: Der Heimvertrag endet mit dem Tod des Heimbewohners. Der Heimvertrag muss über die Vorgangsweise des Heimträgers bei Beendigung des Vertragsverhältnisses informieren. Dies betrifft insbesondere auch die Räumung der Wohnräume von Fahrnissen. Entscheidungstexte 6 Ob 261/07m Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EARB 97 Art19 Pkt3.1.3
Rechtssatz: Die Risikoausschlussklausel des Art 19 3.1.3 ARB 97 ist weder ungewöhnlich noch überraschend noch gröblich benachteiligend. Entscheidungstexte 7 Ob 250/07a Entscheidungstext OGH 28.11.2007 7 Ob 250/07a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0... mehr lesen...