Begründung: Über Antrag der Angelika G***** wurden mit Beschluss des Erstgerichts vom 24. 11. 2009 zu TZ 7562/09 ob der Liegenschaft EZ 748 Grundbuch *****, je zur Hälfte im Eigentum des Michael und der Monika O*****, nachstehende Eintragungen bewilligt: 1. Einverleibung der Löschung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 200.000 EUR für die B***** AG (nunmehr U***** AG) C-LNR 9; 2. Einverleibung des Eigentumsrechts im Rang TZ 6371/09 für Angelika G*****, geboren am 9. 3. 1980; 3. Einv... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren aufgrund des rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses des Bezirksgerichts Linz vom 11. August 2006, GZ 40 A 774/05s-20 sowie unter Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ob den der Dipl.-Kfm. M***** B***** grundbücherlich zugeschriebenen 300/1000-Anteilen der EZ 1***** Grundbuch ***** (B-LNR 3) folgende bücherliche Eintragungen: a) Die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller, b) die Einverleibung des Vo... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zu einem Viertel (Erstklägerin) und zu je drei Achtel (Zweitklägerin und Drittkläger) eingeantwortete Erben des am 26. 2. 2005 verstorbenen Erblassers, der mit Kaufvertrag vom 28. 11. 1998 vom Beklagten eine Eigentumswohnung und Miteigentumsanteile an einem Weg gekauft hatte. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags war der Erblasser bereits geschäftsunfähig. Die Eigentumswohnung war von 2000 bis 2003 befristet vermietet. Der Mietvertrag wurde dan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am 25. April 2005 verstorbenen Margot M*****, zuletzt wohnhaft, *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ludmilla K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Preisl und Dr. Helgar Georg Schneider, Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgenden nur Masseverwalter) der nun Zweitbeklagte ist. Die Erblasserin hinterließ zwei Wohnungseigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Geschäftslokal an einem Haus ... mehr lesen...
Begründung: Die in Libyen wohnhaften Kläger sind die Witwe und die Kinder des am 21. 12. 1996 in Wien verstorbenen Rafalla E*****. Dieser hatte sich im Jahr 1988 in Wien einer Zahnbehandlung unterzogen, die über seinen Wunsch unter Anwendung einer Vollnarkose durchgeführt wurde. Diese hatte die beklagte Fachärztin vorgenommen. Im Zuge der Behandlung kam es zu einem Herzstillstand. Es wurde eine Reanimation durchgeführt. Der Patient fiel in ein Koma, aus dem er bis zu seinem Ableben ... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die Liegenschaft EZ***** Grundbuch ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksg... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 6. 1990 verstorbene Philipp Heinrich G***** errichtete am 14. 10. 1987 und ergänzt am 1. 3. 1988 sowie am 13. 3. 1990 ein Testament, in dem er Holger G*****, einen seiner Söhne, zum Alleinerben einsetzte und hinsichtlich der übrigen Kinder, darunter auch den Kläger und den Beklagten bestimmte, dass er ihnen "je sieben Prozent" seines Realbesitzes zur Abgeltung ihres Pflichtteiles" vermache. Weiters sollten der Beklagte sowie ein weiterer Sohn sich alle Sche... mehr lesen...
Begründung: Roman V*****, der Vater der Streitteile, verstarb am 24. 1. 1998 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Neben den beiden Streitparteien, seinen Töchtern, sind seine Ehegattin gesetzliche Erben. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens gaben der für Roman V***** mit Beschluss vom 30. 12. 1997 bestellte Sachwalter sowie die Beklagte an, dass der Nachlass nur aus einer Schrotflinte, einem Flobertgewehr, einem Pensionskonto mit einem Kontostand von ca S 8.000,--... mehr lesen...
Norm: ABGB §797
Rechtssatz: Wirkung der erbrechtlichen Universalsukzession ist es, daß eine unter Beteiligung des ruhenden Nachlasses (vor Einantwortung) verwirklichte Aufrechnungslage ebenso auf den eingeantworteten Erben übergeht und zu dessen Gunsten fortwirkt, wie alle anderen sonst im Erbweg erlangten Rechte. Entscheidungstexte 4 Ob 303/98g Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 12.4.1905 geborene Versicherte Friederike P***** bezog seit 1994 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5. Ein am 28.8.1995 eingebrachter Erhöhungsantrag wurde mittels Bescheid der Beklagten vom 20.9.1995 abgelehnt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 17.1.1996 wurde ein weiterer Antrag der Klägerin vom 22.12.1995 auf Erhöhung des Pflegegeldes mit der
Begründung: zurückgewiesen, seit Rechtsk... mehr lesen...
Norm: ABGB §547ABGB §797ABGB §819
Rechtssatz: Der Erbe kann selbst in höchstpersönlichen Angelegenheiten des Erblassers, und zwar schon vor der Einantwortung, im eigenen Namen einschreiten. Entscheidungstexte 4 Ob 2316/96h Entscheidungstext OGH 29.10.1996 4 Ob 2316/96h 9 Ob 4/06p Entscheidungstext OGH 07.06.2006 9 Ob 4/06p ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 11.März 1985 wurde der Nachlaß der am 3.November 1984 verstorbenen, zuletzt in Wien ***** wohnhaft gewesenen Theresia W***** auf Grund des Gesetzes ihrer Schwester Franziska M*****, München,***** eingeantwortet. Franziska M***** ist am 12.Juli 1989 verstorben. Eine Verlassenschaftsabhanldung fand wegen Vermögenslosigkeit nicht statt. Der Kläger ist das einzige Kind der Franziska M*****. Am 29.Jänner 1986 errichtete ... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §798GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Da der Erbe durch die Universalsukzession die volle Herrschaft über den Nachlaß erhält und Schuldner der Erbschaftsgläubiger wird, also im wesentlichen die Person des Erblassers "fortsetzt", werden durch eine Berichtigung der Eintragungen im Lastenblatt der ererbten Liegenschaft nach § 21 GUG durch Aufnahme des nicht miteingespeicherten Vorkaufsrechts ein bücherliches Recht einer "dritten Person"... mehr lesen...
Begründung: Die Katastralgemeinde Maria Wörth des Grundbuches des Bezirksgerichtes Klagenfurt wurde am 1.März 1984 auf automationsunterstützte Datenverarbeiten (ADV) umgestellt. Dabei unterblieb die Aufnahme einer Eintragung, und zwar der zu TZ 912/54 bei der damals im Eigentum der Brigitte M***, geborene T*** gestandenen Liegenschaft EZ 13 KG Maria Wörth erfolgten Einverleibung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Marianne W***, geborene T***. Der Nachlaß der am 29.März 1984 verstor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger sind die aus der geschiedenen Ehe des Waldemar und der Margarethe L*** stammenden Kinder. Die Beklagte stand mit Waldemar L*** bis zu dessen Tod in sehr enger Beziehung. Der Nachlaß des Genannten wurde den Klägern auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte rechtskräftig eingeantwortet. In der vorliegenden Klage wird die Herausgabe des sogenannten "goldenen Sparbuches" mit einem Einlagenstand von S 414.281,88 mit der
Begründung: begehrt, dieses habe ... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §819
Rechtssatz: Universalsukzession tritt erst mit (formeller) Rechtskraft der Einantwortungsurkunde ein. Entscheidungstexte 5 Ob 65/87 Entscheidungstext OGH 14.07.1987 5 Ob 65/87 Veröff: SZ 60/142 4 Ob 2316/96h Entscheidungstext OGH 29.10.1996 4 Ob 2316/96h 7 Ob 142/0... mehr lesen...
Begründung: Am 27.6.1957 mietete Elias W***, der Vater des Antragstellers, vom Antragsgegner, der damals noch schlichter Miteigentümer des Hauses Wien 1., Gölsdorfgasse 2 war und nunmehr Wohnungseigentümer des Mietobjektes ist, das "zu linker Hand vom Haustor (gassenseitig gesehen) gelegene, aus zwei Öffnungen bestehende Gassengeschäftslokal im Haus Wien 1., Gölsdorfgasse 2 mit dem anschließenden Verbindungsgang und dem an diesen Gang anschließenden Lagerraum" zur Verwendung zu Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §819ABGB §823KO §44
Rechtssatz: Der Erbschaftskläger ist im Konkurs der Erbschaftsbesitzers aussonderungsberechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 234/69 Entscheidungstext OGH 11.12.1969 1 Ob 234/69 Veröff: MietSlg 21912 = SZ 42/187 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015455 ... mehr lesen...
Die am 21. Februar 1967 verstorbene Cäcilie J., die Großmutter der Klägerin, war Eigentümerin von 950/11180-Anteilen der Liegenschaft EZ. 596 Katastralgemeinde F., mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 7 im Haus H.-Gasse 55 in Wien X untrennbar verbunden ist. Der Nachlaß wurde am 2. Oktober 1967 dem erblasserischen Sohn Karl J., der auf Grund des Gesetzes die unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Am 17. Oktober 1968 wurde sein Eigentumsrecht ob den Nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §797code civil Art711
Rechtssatz: Zur Dartuung des Erbrechtes nach französischem Recht ( kein Erbschein und keine Einantwortungsurkunde ). Entscheidungstexte 8 Ob 13/67 Entscheidungstext OGH 21.02.1967 8 Ob 13/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0015456 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §819
Rechtssatz: Durch die Einantwortung gehen die zur Todeszeit im Besitz des Erblassers befindlichen Rechte auf den Erben über (GlU 4524 und GlU 14215), wobei die Einantwortung alle zum Nachlass gehörigen Vermögensbestandteile umfasst und nicht nur jene, welche der Abhandlung unterzogen worden sind (3 Ob 465/29 = JBl 1930,169). Entscheidungstexte 6 Ob 53/66 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §889
Rechtssatz: Ein Miterbe kann vom Käufer von Nachlaßsachen nur den seiner Erbquote ( nicht Einantwortung, sondern Erbteilungsübereinkommen maßgebend ) entsprechenden Kaufpreisteil verlangen. Er muß sich hiebei an einen anderen Miterben geleistete Zahlungen des Käufers quotenmäßig anrechnen lassen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wie die Verrechnung zwischen den Miterben erfolgte. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §819ABGB §1500
Rechtssatz: § 1500 ABGB ist auf den Erwerb durch Erbgang nicht anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 94/63 Entscheidungstext OGH 03.04.1963 6 Ob 94/63 4 Ob 527/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 527/77 1 Ob 686/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 ... mehr lesen...
Auf dem Dornbacher Friedhof in Wien ist im September 1951 auf das dem Kläger gehörige Grabmal der Grabstein einer Nachbargrabstelle gefallen. Der Kläger macht die beiden Beklagten für den an seinem Grabmal angerichteten Schaden verantwortlich und begehrt, sie als Benützer der benachbarten Grabstelle zur ungeteilten Hand zur Zahlung des Ersatzbetrages in der Höhe von 7110.80 S zu verurteilen. Die benachbarte Grabstelle samt dem dazugehörigen Grabstein habe die Mutter der beiden Beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §797AußStrG §72
Rechtssatz: Mangels einer Einantwortung kann kein erbrechtlicher Erwerb angenommen werden, wohl aber können die zur Erbschaft Berufenen, wenn eine Abhandlung unterbleibt, in eine Art Besitzverhältnis zu den Nachlassgegenständen kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 83/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 83/54 Veröff: SZ 27/37 = EvBl 1954/95 S 144 ... mehr lesen...
Beklagte wurde wegen Diebstahl eines Ringes aus dem Besitz des Ehepaares P. zur Strafe des Kerkers in der Dauer von zwei Jahren verurteilt. Kläger begehrt 33.000 S aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Beklagte hat mangelnde Aktivlegitimation eingewendet, weil der Ring nicht Eigentum des Klägers, sondern seiner Gattin gewesen sei. Im Laufe des Prozesses ist Kläger gestorben. Die Gattin des Klägers gab als Zeugin vernommen an, daß sie die Erbserklärung als Universalerbin zum Nachlaß i... mehr lesen...
Begründung: In der Abhandlungssache nach Sidonie (Serena) L*****, die ungarische Staatsbürgerin war und am 27. 3. 1943 in Budapest verstorben ist, wurde mit Beschluss vom 10. 5. 1943 gemäß § 78 A.P. für den inländischen Nachlass Dr. Richard H***** zum Verlassenschaftskurator bestellt. Nachdem mit Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 14. 8. 1946, 49 S 13/46, über das Vermögen dieser Verlassenschaft der Konkurs eröffnet worden war, hat das Abhandlungsgericht mit... mehr lesen...