Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekämpft werden, wenn sie mit den Sprachregeln, den allgemeinen Erkenntnissätzen oder mit den gesetzlichen Auslegungsregeln, z. B. der §§ 914, 915 ABGB, in Widerspruch steht. Wenn aber eine nach diesen Kriterien unbedenkliche Urkundenauslegung nur durch eine andere ebenfalls mögliche Auslegung ersetzt werden s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf der Liegenschaft EZ *****, KG N*****, W*****, befindet sich neben einem Hauptgebäude ein kleines Holzhaus, bestehend aus einem Zimmer, Küche und Schuppen; an dieses Gebäude schließt ein Zubau im Ausmaß 1,2m x 3m an. Voreigentümerin der Liegenschaft war Anna K*****, die Tante des Beklagten. Nach deren Tod fiel die Liegenschaft 1992 aufgrund einer Schenkung auf den Todesfall an den Beklagten. Im Jahre 1967 hatte Anna K***** dem Kläger das kleine Holzhaus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung der dort genannten Rechtsfragen abhängt. Als solche formulierte das Berufungsgericht, dass zur Frage, "ob durch die fallweise Nutzung von Parkplätzen für die Dauer von ca einem Jahr eine offenkundige Dienstbarkeit des Parkens entsteht, - soweit ersichtlich - eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des Verschuldens des Antragsgegners gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden. Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß Paragraph 55... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft mit einem Wohn/Geschäftsobjekt. Der Erstbeklagte ist der Sohn der Klägerin, die Zweitbeklagte deren Schwiegertochter. Die Beklagten bewohnen die im Erdgeschoß südlich gelegene Wohnung, bestehend aus Flur, kleinem Gang, Bad, WC, Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, zwei Kinderzimmern und Büro im Ausmaß von ca 92 m**2 samt Zubehör. Früher waren die Klägerin und ihr Ehegatte je zur Hälfte Eigentümer dieser Liegenschaft. In ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 21. 12. 1998 eingebrachten Klage begehrten die klagenden Parteien die Verurteilung der beklagten Partei gegenüber ihnen sowie ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum der EZ 883 GB 50326 W***** und EZ 887 GB 50326 W*****, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gebrauches gemäß Punkt V. des Kaufvertrages vom 16. 8. 1994 an der Liegenschaft EZ 814 GB 50326 W*****, BG Vöcklabruck, hinsichtlich des Grundstückes 642/3 für die klagenden Parteien und deren Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30. 9. 1976 verstorbene Armida K***** war Eigentümerin des Hauses N*****straße 1 in L*****. In ihrem Testament vom 20. 11. 1975 setzte sie folgendes Legat aus: "Die Ehegatten H***** (dies waren die Beklagte und ihr Ehemann) haben ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht in der von ihnen zuletzt innegehabten Wohnung im zweiten Stockwerke des Hauses N*****straße 1. Auch sind sie berechtigt, für den Eigengebrauch Obst vom Garten zu entnehmen. Sollte ein... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage des am 2. 7. 1998 zu GZl 7081 vom öffentlichen Notar Dr. B***** in Wien aufgenommenen Notariatsaktes, mit dem eine Servitutsvereinbarung gleichen Datums bekräftigt wurde, begehrte der Antragsteller die Einverleibung eines Wohnrechts auf der Liegenschaft EZ *****. Diese Liegenschaft steht im Eigentum der Doris P***** und weist als einzigen Gutsbestand das Grundstück 182/2 auf. Es ist im Grundbuch als "landw. genutzt" bezeichnet. Die Servitutsvereinbaru... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer von 5/9 Anteilen der Liegenschaft EZ *****. Die übrigen Miteigentümer sind Friedrich K***** zu 2/9 und Ingrid K***** zu 2/9. Zur Liegenschaft gehören drei Grundstücke, darunter das Grundstück ***** Baufläche (begrünt) und das Grundstück ***** Baufläche mit dem Haus K*****straße 20. In einem Übereinkommen vom 1. 7. 1998 räumte der Antragsteller Frau Renate K***** ein die genannte Liegenschaft betreffendes Fruchtgenußrecht nach Maßgab... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 6. Februar 1998 übergab der Zweitantragsteller der Erstantragstellerin die in seinem Alleineigentum stehende Liegenschaft EZ ***** mit dem Wohnhaus ***** und hat sich dabei ua die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes an Ferdinand G***** jun. (geboren am ) ausbedungen. Anna G*****, die Ehegattin des Zweitantragstellers, der ebenfalls ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt wurde, ist diesem Vertrag beigetreten und hat ebenso wie die Erstantrags... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1989 erwarb die C***** Handels GmbH, im folgenden kurz C***** genannt, die klagsgegenständlichen Möbel und brachte diese zunächst in einem von der beklagten Partei angemieteten Büro in der W*****gasse ***** unter, der diese von der C***** zur freien und unentgeltlichen Benutzung überlassen und von ihr in den Jahren von 1989 bis 1995 auch tatsächlich benützt wurden. Im Jahre 1995 übersiedelte der gesamte Büroverband in das Palais F***** am S*****platz Nr. ****... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat (übereinstimmend mit dem Erstgericht) das auf § 136 GBG gestützte Begehren der Antragsteller, ein ihre Liegenschaft belastendes Wiederkaufsrecht zu löschen, weil die Frist für dessen Ausübung längst (nämlich am 31. Dezember 1965) abgelaufen sei, aus folgenden Erwägungen als nicht berechtigt angesehen: Das Rekursgericht hat (übereinstimmend mit dem Erstgericht) das auf Paragraph 136, GBG gestützte Begehren der Antragsteller, ein ihre Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** R*****, auf dem das Wohnhaus F*****weg *****, ***** R***** errichtet ist. Aufgrund des Übergabsvertrags, der zwischen den Antragstellern am 30. 10. 1998 abgeschlossen wurde, begehren sie die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und die Einverleibung der Dienstbarkeit der Wohnung gemäß Punkt II des Übergabsvertrags für den Erstantragsteller. Aufgrund des Üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Haus samt Garten befindet. Die Beklagte hatte diese Liegenschaft dem Erstkläger - ihrem Sohn - mit Vertrag vom 4. 9. 1986 übergeben. In diesem Vertrag wurde unter anderem vereinbart, daß der Beklagten die ausschließliche Benützung der in der Mansarde gelegenen abgeschlossenen Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Küche und Nebenräumen, sowie die Mitbenützung von Keller und Garten zustehe. Damals wa... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt im Haus G*****, S*****gasse 2, eine Wohnung (ein Zimmer mit WC-Benützung), an der ihm 1988 im Zusammenhang mit von ihm erbrachten Leistungen (Grabpflege, Botengänge, Teppichklopfen) von der damaligen Hauseigentümerin Christina O***** ein "für immer" geltendes unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt wurde. Der Beklagte war einige Zeit auch als Hausbesorger im genannten Haus tätig; er kündigte das Hausbesorgerdienstverhältnis am 19. 2. 1993 auf. Mit L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Beklagten hat im Herbst 1993 im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens die Liegenschaften EZ 61 und 240 Grundbuch ***** A***** erstanden. Zu diesen Einlagen gehören mehrere Grundstücke mit den darauf befindlichen Gebäuden, nämlich dem Wohnhaus A***** Nr. 53b, dem Stallgebäude, der Wagenhütte und der Holzhütte. Über Antrag des Erstehers und aufgrund des notariellen Schenkungsvertrages vom 16. 11. 1994 wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger, die Eltern des Beklagten, sind Eigentümer des Hauses A*****, A*****weg *****. Der Beklagte und seine Gattin sind taubstumm. Der Zweitkläger bot dem Beklagten, der bis dahin mit seiner Familie im Keller dieses Hauses wohnte und vergeblich auf eine Gemeindewohnung wartete, etwa 1984 an, er könne sich auf seine eigene Kosten den Dachboden im elterlichen Hause als Wohnung ausbauen. Dabei wurde nicht darüber gesprochen, wie lang der Beklagte im ausgeb... mehr lesen...
Begründung: Zu dem für die Beurteilung des vorliegenden Grundbuchsgesuches maßgebenden Zeitpunkt (31.Oktober 1997) war der Erstantragsteller Alleineigentümer der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft in der Weise, daß ihm die zu verschiedenen Zeitpunkten erworbenen und verschieden belasteten (C-LNR 1 und 2 bezüglich Anteil 2, C-LNR 3 und 4 bezüglich Anteil 1) Hälfteanteile B-LNR 1 und 2 zugeschrieben waren. Die Antragsteller begehrten unter Vorlage der erforderlich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) ist Mieterin mehrerer Bestandobjekte in einem Haus in der Wiener Innenstadt. Sie betreibt in diesen einen Gastronomiebetrieb. Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin (in der Folge erstbeklagte Partei) ist seit 1978 zu einem Sechstel Eigentümerin der Liegenschaft, auf der sich das Haus mit den Mietobjekten befindet. Seit dem Jahre 1995 ist der Zweitbeklagte und Zweitgegner (in der Folge Zweitbeklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §847WEG 1975 §1
Rechtssatz: Haftet eine Dienstbarkeit der Wohnung (Wohnungsrecht) bereits auf der ganzen Sache, so ändert die nachträgliche
Begründung: von Wohnungseigentum nichts am Umfang der Sachhaftung. Eine Löschung der Dienstbarkeit hinsichtlich jener Mindestanteile, an denen sie nicht ausgeübt werden kann, kommt dann nur mit Zustimmung des Servitutsberechtigten in Frage; deren Verweigerung kann nicht als Schikane gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Karoline R***** (die Schwägerin des Beklagten) war Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****Grundbuch R***** KG 5***** S***** mit dem Haus S*****, M*****staße *****. Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 30.4.1987 übergab sie Felix H*****eine ideelle Hälfte dieser Liegenschaft. Der Kläger erwarb dessen Hälfteanteil mit Kaufvertrag vom 17.3.1988. Am 28.12.1989 starb Karoline R*****. Die Verlassenschaft wurde ihrer leiblichen Schwester Rosa R***** (der inzwische... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §521 F
Rechtssatz: Familienrechtliche Wohnverhältnisse sind durch das Fehlen einer vertraglichen Bindung gekennzeichnet, haben ihren Grund nur in familienrechtlichen Ansprüchen (Unterhalt, Anspruch des Ehegatten nach § 97 ABGB) und sind daher beim Erlöschen dieser Ansprüche vom über die Wohnung Verfügungsberechtigten jederzeit beendbar. Durch Vertrag kann aber auch unter Familienangehörigen ein Wohnungsgebrauchsrecht begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte wohnte vor dem Jahr 1971 auf einer im Eigentum der Mutter der Streitteile stehenden Liegenschaft. Das Eigentumsrecht der Mutter war durch eine fideikommissarische Substitution zugunsten der Beklagten beschränkt. Im Zuge des Autobahnbaus wurde diese Liegenschaft enteignet und erhielt die Mutter einen Ablösebetrag von S 550.000,--. Die Beklagte zog darauf in das Haus ihrer Eltern, wo der Vater der Streitteile den Plan entwickelte, für die Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer einer Liegenschaft mit den GSt 447/1 und 500/2 Weg. Mit der Behauptung, daß sich die beklagte Grundnachbarin die nicht verbücherten Dienstbarkeiten des Abstellens von Pkw auf diesem Weg, der Überdachung des Wegs und der Anbringung eines grundsätzlich verschlossen zu haltenden Tors am Weg anmaße, begehrten die Kläger die Feststellung des Nichtbestehens solchen Dienstbarkeiten sowie die Unterlassung deren Anmaßung und Ausübung. Die Vorinstanzen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die Kinder und die Beklagte ist die Witwe des am 5.9.1991 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Augustin W*****. Der Nachlaß wurde den Parteien zu je einem Drittel eingeantwortet. In den Nachlaß fällt eine Liegenschaft. Die Kläger waren schon zu Lebzeiten des Erblassers zu je einem Sechstel Eigentümer dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Haus, in dem die Beklagte mit ihrem verstorbenen Ehemann ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 AStadtErnG §9 Abs2StadtErnG §9 Abs3StadtErnG §31 Abs1StadtErnG §31 Abs13 Z2
Rechtssatz: Die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 31 Abs 1 letzter Satz leg cit, ein Rechtsgeschäft sei gemäß § 9 Abs 3 nicht genehmigungspflichtig, setzt voraus, daß es sich überhaupt um ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 9 Abs 2 leg cit handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 2325/96i Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 521 ABGB A Abgrenzung: Wohnungsrecht - Fruchtgenuss B Wohnungsrecht - Bestandvertrag C Aufnahme Dritter (Pflegeperson) D Rechtsdurchsetzung, Umfang E Dauer, Erlöschen, Übertragung F Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102580 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000ABG00521_9600000_001 ... mehr lesen...