Norm: ABGB §364a
Rechtssatz: Für eine Haftung nach § 364a ABGB reicht das Vorliegen genereller Rechtsvorschriften oder Normen nicht aus, sondern setzt § 364a ABGB einen individuellen behördlichen Rechtsakt voraus. Die behördliche Zulassung eines Spritzmittels stellt keine dem behördlichen Genehmigungsverfahren im Sinne des § 364a ABGB gleichzuhaltende behördliche Genehmigung einer "Anlage" dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §364a
Rechtssatz: Es ist daher in den Fällen fehlender behördlicher Genehmigung eine Regelungslücke anzunehmen, die durch analoge Heranziehung der im § 364a ABGB (auch) enthaltenen Gefährdungshaftung geschlossen werden kann, wenn ein Immissionsschaden auftritt und einerseits der geschädigte Nachbar der Schadensgefahr ausgeliefert war und andererseits für den Haftpflichtigen der Eintritt des Schadens ein kalkuliertes Risiko dar... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364a
Rechtssatz: Die aufgrund von Bundesgesetzen eingerichteten Autobahnerrichtungsgesellschaften (in casu: ASFINAG) benützt jene Grundstücke, auf welchen schadensträchtige Bauarbeiten verrichtet werden und von denen schädliche Immissionen ausgehen, nicht für eigene Zwecke; damit ist deren Passivlegitimation - da sie auch nicht Eigentümerin dieser Grundstücke ist - für nachbarrechtliche Ansprüche zu verneinen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B2ABGB §364aABGB §1096 EGewO 1994 §74 Abs3
Rechtssatz: Da der durch Kunden eines Unternehmens hervorgerufene lokalbezogene Verkehrslärm im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen ist, ist der Weg für eine auf § 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsklage offen. Entscheidungstexte 3 Ob 2413/96s Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 B1ABGB §364a
Rechtssatz: Das Absenken des Grundwasserspiegels ist eine Immission im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB. Entsteht durch das Absenken des Grundwasserspiegels auf der Nachbarliegenschaft im Zuge der Errichtung einer Tankstelle beim Einbau von unterirdischen Tanklagern ein Schaden, dann steht dem geschädigten Grundeigentümer ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch gemäß § 364a ABGB zu. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 B4ABGB §364a
Rechtssatz: § 364a ABGB ist unter Umständen auch auf Baumaßnahmen, also den "Baubetrieb", unmittelbar analog anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 2170/96s Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2170/96s Veröff: SZ 69/220 1 Ob 135/97b Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 135/97b Auch; Beisat... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AABGB §364 Abs1 B4ABGB §364a
Rechtssatz: Welche Immissionen im öffentlichen Interesse zu dulden sind, regelt § 364 a ABGB. Diese Bestimmung erfasst aber weder unmittelbare Zuleitungen noch grob körperliche Einwirkungen. Auch öffentliches Interesse kann daher - ohne besondere gesetzliche Grundlage - die Immission grob körperlicher Stoffe unabhängig davon nicht rechtfertigen, ob die Beeinträchtigung durch Schutzmaßnahmen verh... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §1293GewO 1994 §79GewO 1994 §89a
Rechtssatz: Treten Schäden ein, die von der zuständigen Gewerbebehörde bei der Betriebsanlagengenehmigung unter Vornahme einer Interessenabwägung beurteilt worden sind und trat eine Änderung der Sachlage nicht ein, dann ist der Eingriff nicht rechtswidrig und daher zu dulden. Liegen aber die Voraussetzungen nach § 79 GewO vor und blieb die Behörde untätig, liegt ein rechtswidriger... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §346bABGB §1323 A
Rechtssatz: Auch auf einen Ausgleichsanspruch nach § 364 b ABGB in analoger Anwendung des § 364 a ABGB ist die Bestimmung des § 1323 ABGB anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 620/94 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 620/94 Veröff: SZ 68/101 7 Ob 103/98t Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...