Norm: ABGB §1012ABGB §1489
Rechtssatz: Der den allgemeinen Schadenersatzregeln folgenden Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 1012 ABGB unterliegt der kurzen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Entscheidungstexte 8 Ob 5/06b Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 Ob 5/06b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 Satz1 IIbABGB §879 Abs3 EAAB für Wirtschaftstreuhänder 1986 §8 Abs4AAB für Wirtschaftstreuhänder 2000 §8 Abs4
Rechtssatz: § 8 Abs 4 AAB 1986 für Wirtschaftstreuhänder und § 8 Abs 3 AAB 2000 für Wirtschaftstreuhänder sind wie folgt zu lesen und zu verstehen: „Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens der langen Verjährungsfrist im Sinn des § 1489 ABGB kommt es auf die konkrete vom Täter verwirklichte Straftat an (hier: Verletzung eines Polizisten im Dienst). Entscheidungstexte 9 Ob 34/06z Entscheidungstext OGH 04.05.2006 9 Ob 34/06z 10 Ob 34/07h Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ASVG §332ABGB §1489 IIA
Rechtssatz: Für den Beginn der Verjährungsfrist gegenüber einem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt er von jenem Schaden Kenntnis erlangt hat, für den er mit seiner Leistung einzutreten hat. Die Kenntnis des ersten in Anspruch genommenen Sozialversicherungsträgers von Schaden und Schädiger ist (nur) für den Beginn der Verjährung in Ansehung des eigenen Anspruchs von B... mehr lesen...
Norm: ABGB §874ABGB §1489 I
Rechtssatz: Der aus § 874 ABGB und den Grundsätzen der Haftung für culpa in contrahendo abgeleitete, auch bei fahrlässiger Irreführung zustehende Schadenersatzanspruch gegen den Vertragspartner verjährt unabhängig vom Anfechtungsrecht wegen Irrtums (vgl § 1487 ABGB) nach den allgemeinen Schadenersatzregeln nach § 1489 ABGB (so schon 6 Ob 663/94). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1489 IIBAHG §6 Abs1
Rechtssatz: Mit der Konkurseröffnung über das Vermögen einer Bank ist für einen Kontoinhaber bereits ein „Primärschaden" eingetreten, weil an die Stelle seines liquiden Bankguthabens eine Konkursforderung tritt. Wenn auch allein aus der Tatsache der Konkurseröffnung noch nicht in allen Fällen mit voller Gewissheit geschlossen werden kann, dass es zu einem Forderungsausfall kommen wird, muss für den Glä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIbMP §47VersVG §12 Abs1 Satz2
Rechtssatz: In der Probandenversicherung, wo dem Dritten (Probanden) die Versicherungsleistung zusteht, beginnt die Verjährung zu laufen, wenn diesem sein Recht auf Leistung des Versicherers bekannt wird, wobei Bekanntwerden positive Kenntnis des Anspruchs voraussetzt, Kennenmüssen reicht nicht aus. Die Kenntnisnahme des Anspruchs hat schon dann als erfolgt zu gelten, wenn der Dritte die für eine ... mehr lesen...