Entscheidungsgründe: Die beklagte und widerklagende Partei (im Folgenden kurz Beklagte) erteilte der klagenden und widerbeklagten Partei (im Folgenden kurz Kläger) im Oktober 1994 den Auftrag zur Fertigung und Lieferung von 2 Stück "Oberer Umlenkstuhl" und einem ausgelenkten Doppelheftaggregat vor dem Sammelzylinder für ihre Tiefdruckmaschine, um ihre Tageszeitung und ihre Fernsehbeilage in einem Produktionsgang fertigen zu können. Die Idee für diese Produktionsweise ("Heft in Heft"... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft, die ihren Sitz in Deutschland hat, bot der beklagten Partei über deren Aufforderung am 21. 11. 1995 einen von ihr in Sonderanfertigung herzustellenden Zweikreis-Tischkühler an, der für ein vom Fernwasserverband F***** in V***** (Deutschland) errichtetes Wasserwerk bestimmt war und der Beklagten in ihr Werk nach L***** geliefert werden sollte, um dort überprüft werden zu können. Im betreffenden Anbot wies die Klägerin auf die Geltung ihrer (jewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte kaufte bereits 1981 (damals gemeinsam mit ihrem Gatten) in B***** ein Grundstück mit Tankstelle samt Tankstellenvertrag (Beilage P) mit der B***** (im Folgenden kurz: Firma B*****) zum Bezug und Vertrieb deren Treibstoffe und sonstigen Produkte. Bei der Abwicklung war damals so vorgegangen worden, dass von Seiten B***** die Preise der in der Umgebung von B***** liegenden Tankstellen herangezogen und auf dieser Grundlage die Gewinnspanne ("Provis... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte war Gesellschafter/Geschäftsführer der klagenden GmbH. Als zweiter Geschäftsführer fungierte ein weiterer Gesellschafter, der nunmehrige Liquidator der klagenden Partei. Die Geschäftsführer vertraten die Gesellschaft gemeinsam. Deren Stammkapital von 1,125.000 S wurde von den drei Gesellschaftern zur Gänze bar eingezahlt und dem Konto der Gesellschaft bei der erstbeklagten Partei gutgeschrieben. Kontoverfügungen bedurften infolge der kollektiven Zeich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war aufgrund eines am 18. 11. 1991 zwischen ihm und der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrages, der als Werkvertrag bezeichnet wurde, für die beklagte Partei bis 13. 1. 1995 tätig und mit Detektivarbeiten betraut. Als Honorar wurde zunächst pro Stunde ein Betrag von S 100,-- und mit Honorarvereinbarung vom 20. 5. 1994 von S 120,-- je Einsatzstunde zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer vereinbart. Die beklagte Partei hat dem Kläger alles, was aufgrund des Werkver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende ungarische Aktiengesellschaft als Verkäuferin schloss am 4. Februar 1994 mit der beklagten österr. Aktiengesellschaft als Käuferin einen Liefervertrag über die Lieferung von Gasölen und Benzinen für den Zeitraum 1. Februar 1994 bis 31. Jänner 1995; vereinbart wurde darin die Anwendung österr. Rechts. Nach dem Auslaufen dieses Liefervertragsverhältnisses sandte die klagende Partei den von ihr am 28. Februar 1995 bereits unterfertigten Entwurf eines... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtsansicht vertreten, dass im Räumungsverfahren wegen Mietzinsrückstandes gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB keine Kompensation gegen die festgestellte Mietzinsschuld des Mieters stattfinden kann (RIS-Justiz RS0021036). Nach der Rechtsprechung ist auf Schuldtilgungsgründe, die auf einen Tatbestand gestützt sind, der im Zeitpunkt der Tagsatzung, die der erstinstanzlichen Beschlussfassung nach ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betrieb eine Tabaktrafik, die sie zwecks Tilgung ihrer nach einem Hausverkauf noch aushaftenden Kreditschulden bei der Klägerin verkaufte. Mit dem Verkaufserlös wurden sämtliche Konten mit Ausnahme des Kontos mit der Endziffer 159 abgedeckt. Von diesem Konto sollten im Einvernehmen der Streitteile die noch zu erwartenden Abbuchungen zu Gunsten der Lotto-Toto-Gesellschaft erfolgen und nach Schließung aller anderen Konten die noch offenen Geschäftsfälle bi... mehr lesen...
Begründung: In der Kanzlei des beklagten Notars wurde am 15. 5. 1997 ein Liegenschaftskaufvertrag errichtet, an dem die klagende Partei als Käuferin beteiligt war. Auf der Liegenschaft waren drei Reihenhäuser errichtet worden, die mit einem Darlehen des Oberösterreichischen Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds von S 900.000 gefördert waren. Die Verkäuferin hatte am 27. 6. 1997, noch vor Verbücherung des Kaufvertrages, den Schuldschein unterfertigt. Über Antrag der klagenden Partei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 15. 6. 1991 ein Darlehen im Betrag von S 184.681,52, welches beginnend mit 15. 6.1991 - sodann jeweils am 15. der Folgemonate - in Monatsraten zu je S 2.374,69 bei Terminsverlust bis spätestens 15. 5. 2001 rückzahlbar war. Sollte der Darlehensbetrag bis zum 30. 12. 1991 vollständig bezahlt werden, ist nur dieser zu bezahlen (./A). Die Klagsforderung haftet nach Zahlung - zum Teil während des Verfahrens -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mutter und Sohn. Die Eltern der Klägerin schenkten den Parteien im Jahr 1955, als der Beklagte knapp 10 Jahre alt war, die gegenständliche Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, je zur Hälfte. Der steuerliche Einheitswert beträgt S 64.000,--. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 4956 m2. Das Grundstück liegt im Bauland/Wohngebiet und ist bis zu 15 % der Grundstücksfläche offen oder gekuppelt bebaubar. Der Zeitwert des Grundstücks... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 1. 1995 bis 17. 5. 1995 als kaufmännischer Leiter mit einem monatlichen Gehaltsfixum von S 35.000 netto bei einer Gesellschaft mbH beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit Klage vom 1. 6. 1995 begehrte er zunächst von seiner ehemaligen Dienstgeberin wegen unberechtigter vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses Gehalt für den Zeitraum vom 1. 3. 1995 bis 31. 8. 1995 von insgesamt S 210.000, eine Sonderzahlung von S 3... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 5. 1995 beauftragte die Beklagte die spätere Gemeinschuldnerin mit der Durchführung von Werkleistungen auf einer Baustelle in Linz mit einem Auftragsvolumen von S 4,238.877,60. Diese begann schon im April/Mai 1995 die Arbeiten, die jedoch bis zur Konkurseröffnung am 13. 11. 1995 und Bestellung des Klägers als Masseverwalter nicht fertiggestellt waren. Der Masseverwalter beendete diese und legte am 27. 1. 1997 für die Fertigstellung der Baustelle die Schlussrec... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines mit der Beklagten und nunmehrigen Gemeinschuldnerin (in der Folge Beklagte) geschlossenen Alleinvertriebsvertrages war der Kläger zur Abnahme von 10 Entkalkungsanlagen eines bestimmten Modells pro Monat verpflichtet. Er übernahm die vereinbarte Stückzahl und leistete Zahlung an die Beklagte. Überdies bezog er eine für ein Krankenhaus bestimmte Entkalkungsanlage eines anderen Modells. Auf die von der Beklagten dem Kläger darüber gelegte Rechnung haften ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Ab
Rechtssatz: Forderungen auf Auszahlung der EU-Familienzulagen einerseits und der österreichischen Familienbeihilfe andererseits sind gleichartig im Sinn des § 1438 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 216/00m Entscheidungstext OGH 21.03.2001 3 Ob 216/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 23. 12. 1991 wurde der beklagten Partei gegen die klagende Partei auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Schiedsspruches des Amerikanischen Schiedsgerichtsverbandes vom 1. 11. 1990, Zl 33 T 1990084-89, zur Hereinbringung einer Forderung von US-$ 150.000 samt 12 % Zinsen seit 28. 9. 1990 und der Kosten von US-$ 14.240,16 zum Kurs des amerikanischen Dollar an der Wiener Börse am Zahlungstag (Noten, Brief) und der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der beiden mj. Beklagten. Auf Grund des Scheidungsvergleiches vom 24. 6. 1996 steht die Obsorge für die Beklagten deren Mutter allein zu. Der Kläger verpflichtete sich, dem am 31. 12. 1984 geborenen Erstbeklagten einen Unterhalt von S 3.800,-- monatlich und der am 10. 7. 1988 geborenen Zweitbeklagten einen solchen von S 3.420,-- monatlich zu bezahlen. Eine Wertsicherung wurde ebenfalls vereinbart, wobei die Obergrenze der Al... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümer, der Beklagte Bestandnehmer der Liegenschaft W*****. Mit der Klage zu 5 C 1510/96h des Erstgerichtes nimmt die Klägerin den Beklagten wegen eines seit Juli 1995 aufgelaufenen Zinsrückstandes in Anspruch, den sie zunächst mit S 931.004,76 bezifferte; später dehnte sie das Zahlungsbegehren auf S 2,341.841,79 aus. Unter Berufung auf diesen behaupteten Zinsrückstand begehrt die Klägerin zu 15 C 1201/96t des Erstgerichtes die Räumung d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Ried im Innkreis, bestehend aus einem 169 m2 großen Grundstück mit einem darauf errichteten Wohn- und Geschäftshaus. Nach einer zwischen den Rechsvorgängern der Streitteile getroffenen Benützungsregelung ist die Wohnung im ersten Stock dem Kläger und diejenige im zweiten Stock dem Beklagten zugewiesen. Der Keller, das Erdgeschoss und der Dachboden sind nach einzelnen Räumen aufgeteilt. Im Erdgeschoss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 2. 9. 1986 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin begehrt (nach Klagseinschränkung) die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 1.400 ab 1. 5. 1999; sie beziehe eine monatliche Pension von S 10.217, der Beklagte ein monatliches Nettoeinkommen von S 23.000. Der Beklagte wendete ein, das monatliche Durchschnittseinkommen der Klägerin betrage S 13.000, er beziehe hinge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der beklagte Gemeinschuldner hat bis zuletzt als Rechtsanwalt weder über seine Barauslagen noch über seine Kosten Rechnung gelegt. Nach ständiger Judikatur ist aber dann, wenn die Ermittlung des Entgeltanspruches nach der Natur des Geschäftes und den Umständen des Falles eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und aufgewendeten Kosten voraussetzt, die Fälligkeit des Entgeltes mit der ordnungsgemäßen Rechnungsle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde mit Straßenbauarbeiten samt Rutschungssanierungen an der Zellerain Bundesstraße betraut. Die Auftragssumme betrug zunächst 6,248.687,76 S. Es war vorgesehen, dass talseitig Steinsätze mit Aushubarbeiten bis 5 m errichtet werden sollten. Im Zuge der Bauarbeiten stellte sich die Unzulänglichkeit der in der Ausschreibung vorgesehenen Stützmauer und die Notwendigkeit, diese auf 11 m zu erhöhen, heraus. Die klagende Partei und der örtlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Berufungsgerichtes entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach gemäß § 1096 ABGB die Zinsminderung oder Befreiung für die Zeit der Gebrauchseinschränkung ex lege eintritt (vgl RIS-Justiz RS0107866 = SZ 70/96; 9 Ob 58/98i; Würth in Rummel ABGB2 § 1096 Rz 10 uva). Über den Zinsrückstand wurde aber bereits rechtskräftig entschieden (vgl im Zusammenhang auch RIS-Justiz RS0... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war im Jahr 1987 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der T***** GmbH & Co KG (in weiterer Folge als Firma T***** bezeichnet) und Kommanditist der KG. Diese unterhielt bei der Klägerin mehrere Kreditkonten. Daneben unterhielt der Beklagte auch ein Privatkonto bei der Klägerin. Im September 1987 verkaufte er seine Geschäftsanteile. Mit Ende September 1987 schied er als Geschäftsführer der Firma T***** aus. Er blieb aber ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei verkaufte Dritten Eigentumswohnungen und bestellte zur Abwicklung der Kaufverträge einen - bis Mai 1995 eingetragenen - Rechtsanwalt als Treuhänder (im Folgenden nur Kontoinhaber), der seit 1989 bei einer näher bezeichneten Zweigstelle der beklagten Bank das Geschäftsgirokonto Nr 427 028 600 (im Folgenden nur Girokonto) samt einem im März 1993 eingerichteten Subkonto unterhielt; nur er war insoweit verfügungsberechtigt. Dem Girovertrag lag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anton S***** war Geschäftsführer (im Folgenden Geschäftsführer) der T***** GmbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin). Darüber hinaus betrieb er auch noch ein nicht prot. Einzelunternehmen. Da er nicht in der Lage war, seine - durch Pfändungen der beklagten Partei nur unzureichend besicherte und daher zum Großteil nicht einbringliche - Einkommenssteuerschuld als Einzelunternehmer zu begleichen, beantragte er im Jahre 1997, das damals bestehende Steuerguthaben der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Soweit die beklagte Partei geltend macht, das Berufungsgericht habe unter Verstoß gegen § 405 ZPO einen gar nicht geltend gemachten Mietzinsbetrag für den Monat September 1996 in Höhe von S 34.040,99 zugesprochen, steht dies mit dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung nicht im Einklang. Vielmehr ist nur ersichtlich, dass das Berufungs- wie schon das Erstgericht eine Mietzinsdifferenz in Höhe von S 1.629,06 für den ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichts Wels vom 17. 9. 1998 wurde der beklagten Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 63.714,67 DM sA - zahlbar in Schilling nach dem Umrechnungskurs im Zahlungszeitpunkt, höchstens jedoch 452.374,15 S sA - unter anderem die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung bewilligt. Als Drittschuldnerin hatte die beklagte Partei eine österreichische Bank beze... mehr lesen...
Begründung: Im Juli 1991 beauftragte der Beklagte die klagende Partei mit der Errichtung eines Fertighauses zum Preis von S 1,683.348. 50 % der (hievon gesondert zu entrichtenden) Kosten der Herstellung des Kellers sollten bei Baubeginn, die restlichen 50 % bei Fertigstellung des Kellers bezahlt werden. Der für den Bau des Fertighauses vereinbarte Werklohn war stufenweise zu bezahlen, ein Drittel bei Produktionsbeginn, ein weiteres Drittel bei Montagebeginn, und das restliche Drit... mehr lesen...
Begründung: Der gegenständliche Bestandvertrag wurde am 3. Februar 1994 geschlossen. Die klagende Partei qualifiziert diesen Vertrag als Pachtvertrag, mit dem sie ihr in Wien 1, ***** befindliches Textileinzelhandelsunternehmen gegen einen Monatspachtschilling von S 170.547,60 an die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte sei, verpachtet habe, und begehrt mit der am 27. Juni 1997 erhobenen Klage rückständige Pachtzinse für die Monate ... mehr lesen...