Entscheidungen zu § 1220 ABGB

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2007/06/11 47.11-2/2007

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld vom 30.01.2007, GZ: 9.20 233-05, wurde der Berufungswerber gemäß §§ 28 Z 2 und 35 SHG verpflichtet, für seine im Bau und Sozial Pflegewohnheim J-M untergebrachte Mutter, Frau A G, ab 01.11.2006 einen monatlichen Verpflegskostenbeitrag in Höhe von ? 268,47 zu entrichten. In der Begründung: dieses Bescheides führte die Erstbehörde aus, dass sie von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Berufungswerbers von ? 1.863,03 (inklu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.06.2007

RS UVS Steiermark 2007/06/11 47.11-2/2007

Rechtssatz: Von der Bemessungsgrundlage für den Aufwandersatz nach § 28 Z 2 Stmk SHG sind auch jene Beträge, die für den Ausstattungsanspruch des Sohnes des Ersatzpflichtigen nach § 1231 ABGB zu leisten sind, abzuziehen. Im Zuge der Gleichbehandlung von Söhnen und Töchtern besteht nach neuer Lehre und Judikatur kein quantitativer Unterschied zwischen dem Heiratsgutanspruch der Tochter (§ 1220 ABGB) und dem Ausstattungsanspruch des Sohnes mehr (zumal § 1231 ABGB darauf verweist, dass der Au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.06.2007

Entscheidungen 1-2 von 2