Begründung: Der seit 1994 bei der Beklagten als Prosekturgehilfe beschäftigte Vertragsbedienstete wurde aufgrund bestimmter Vorfälle von der Beklagten zum 30. 4. 2004 gekündigt. Mit Urteil des Erstgerichts vom 19. 11. 2006, zugestellt am 29. 3. 2007, gab das Erstgericht dem Begehren des Klägers auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses im zweiten Rechtsgang statt. Das Oberlandesgericht gab der Berufung der Beklagten mit Urteil vom 7. 1. 2008 nicht Folge. Der Oberste Gerich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155 Abs1
Rechtssatz: Im Allgemeinen besteht eine Verpflichtung des leistungsbereiten Arbeitgebers, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er die angebotene Arbeitsleistung nicht annehmen will oder kann. Ohne eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers, die auch schlüssig erfolgen kann, dürfte nämlich der Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass seine Dienste an dem betreffenden Arbeitstag endgültig nicht angenommen werden. Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155 Abs1
Rechtssatz: Arbeitswillige nicht streikende Arbeitnehmer, die aufgrund des Streiks an ihrer Arbeitsverrichtung gehindert sind, müssen gegenüber dem Arbeitgeber ihre Leistungsbereitschaft erklären, um ihren Entgeltanspruch während der Arbeitsverhinderung zu wahren. An die Erklärung der Arbeitsbereitschaft durch den Arbeitnehmer sind strenge Anforderungen zu stellen sind: Er muss seine Dienste dem Dienstgeber ausdrücklich an... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8 Abs2BEinstG §8 Abs4 litbABGB §1155 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn der Behinderte unfähig wird, die vereinbarten Dienste zu leisten, hat er gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnzahlung solange das Dienstverhältnis (durch Zustimmung des Behindertenausschusses) nicht rechtswirksam gelöst ist und die Entgeltzahlungspflicht nicht aus anderem Grunde als der Behinderung fortgefallen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155 Abs1ARG §6
Rechtssatz: Der Arbeitgeber kann die auch während der Kündigungsfrist bestehende Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und seine Entgeltzahlungspflicht nicht dadurch beseitigen, daß er einseitig den Verbrauch der Ersatzruhe anordnet. Ein derartiges Anordnungsrecht steht dem Arbeitgeber nicht zu. Entscheidungstexte 8 ObA 49/99k Entscheidungstext OGH 18.03.1999 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155 Abs1
Rechtssatz: Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) sind auf den Entgeltanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB ebensowenig anzurechnen wie Leistungen aus einer (Alterspension) Pension. Entscheidungstexte 4 Ob 40/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 40/83 Veröff: RdW 1984,179 = Arb 10311 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Vertragsbediensteter der Polizeidirektion Wien, der mit dem Sondervertrag vom 1. 6. 1954 in den Sicherheitswachdienst aufgenommen worden ist. Er hat bis 31. 5. 1956 als Sicherheitswachorgan Dienst gemacht und wurde dann von der Beklagten außer Dienst gestellt. Wegen Erreichung der Altersgrenze ist sein Dienstverhältnis mit 31. 3. 1959 beendet worden. Er verlangt von der Beklagten die Bezahlung der Wachdienstzulage (§ 74 Abs 1 GehG 1956) in der Höh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155 Abs1
Rechtssatz: Nach dieser Vorschrift wird dann, wenn der Dienstnehmer zur Dienstleistung bereit war und durch Umstände, die auf der Seite des Dienstgebers liegen, daran verhindert worden ist, fingiert, der Dienstnehmer habe den Dienst so wie bisher erbracht und könne dafür das Entgelt verlangen. Das Ausmaß der Entlohnung hängt davon ab, welche Arbeit der Dienstnehmer bis dahin regelmäßig geleistet hatte. Es wird aber nicht f... mehr lesen...