Norm: ABGB §1118 B1ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Die Möglichkeit, die klagende Pächterin könnte den verlangten Pachtzins unter Vorbehalt (der Rückforderung) bezahlen und später mittels Leistungsklage zurückverlangen, kann das rechtliche Interesse der Klägerin an der Feststellung der tatsächlichen Höhe des Bestandzinses nicht beseitigen (vgl MietSlg 42.273). Entscheidungstexte 2 Ob 255/07z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 14. 6. 2002 Mieter der Wohnung in *****. Mit Aufkündigung vom 24. 10. 2005 begehrte die Klägerin, dem Beklagten aufzutragen, das genannte Objekt bis 31. 1. 2006 geräumt der Klägerin zu übergeben. Die Klägerin stützte sich auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 1 (dieser Kündigungsgrund ist für das drittinstanzliche Verfahren nicht mehr von Bedeutung) und § 30 Abs 2 Z 3 zweiter und dritter Fall MRG. Der Beklagte dehne durch Installation v... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1ABGB §1118 Fall1
Rechtssatz: Wenn eine Gefährdung der Substanz des Hauses und seiner Holzdecken wegen der fehlenden Feuchtigkeitsabdichtung unterhalb des vom Mieter einst errichteten Bades nur unter bestimmten Gegebenheiten nicht auszuschließen ist, die aber nie vorlagen, ist der Kündigungsgrund des nachteiligen Gebrauchs nicht verwirklicht. Nach vielen Jahren trat infolge Rohrbruchs in der Wand, nicht aber durch die ... mehr lesen...