Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwar hätte in einem Rechtsstreit über die Zahlung des Mietzinsrückstandes und Räumung über das Mietzinsbegehren mit Teilurteil entschieden werden müssen; dem Gericht steht aus prozessökonomischen Gründen kein Wahlrecht zwischen der Beschlussfassung nach § 33 Abs 2 und 3 MRG und der Fällung eines Teilurteils zu (1 Ob 253/98g). Da eine trotzdem erfolgte Beschlussfassung nach § 33 Abs 2 MRG aber nur eine Mangelhaftigkeit d... mehr lesen...
Begründung: Die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu der hier maßgeblichen Bestimmung des § 1118 ABGB wurde von den Vorinstanzen zutreffend dargestellt. Sie lässt sich - in Anschluss an die E 1 Ob 280/98b - wie folgt zusammenfassen: Die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu der hier maßgeblichen Bestimmung des Paragraph 1118, ABGB wurde von den Vorinstanzen zutreffend dargestellt. Sie lässt sich - in Anschluss an die E 1 Ob 280/98b - wie folgt zus... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin eines von einem Garten umgebenen Hauses. Sie hatte es mit Kaufvertrag vom 1. 7. 1996 gekauft. Im Vertrag war unter anderem vorgesehen, dass die klagende Partei den mündlichen Mietvertrag vom 31. 8. 1984 zwischen dem Beklagten und dem Voreigentümer betreffend die Wohnung im Obergeschoß übernahm. Um den 7. 1. 1997 ereignete sich im WC der Wohnung des Beklagten ein frostbedingter Rohrbruch, welcher im Haus einen Wasserschaden auslöst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3, zweiter Fall, MRG setzt kein Verschulden voraus. Grundsätzlich ist daher auch Geisteskrankheit kein Freibrief für unleidliches Verhalten (MietSlg 48.337; MietSlg 37.412; MietSlg 37.182 uva). Das Verhalten einer geisteskranken Person ist aber nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich (dh. für die Mitbewohner unerträglich), wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Lösung der Frage, ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden (vgl dazu insbes. WoBl 1991/60; WoBl 1992/22; 1 Ob 315/98z) hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Auslegu... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Rechtl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes vom Beklagten die Zahlung von S 90.491,50 samt Zinsen wegen unrichtiger Beratung über die Ursache des an ihrem Fahrzeug aufgetretenen Wasserverlustes und des Anstieges der Kühlwassertemperaturanzeige und des Aufleuchtens der Kühlmittelanzeige. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von S 48.485 samt Zinsen und wies das Mehrbegehren auf Zahlung weiterer S 28.865,30 sA ab. Es bejahte die Haf... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben bei der beklagten Partei für ihr landwirtschaftliches Anwesen in P***** eine Bündelversicherung abgeschlossen, die unter anderem eine Feuer- und eine Betriebsunterbrechungsversicherung umfaßt. Dem Versicherungsvertrag liegen (ua) die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) 1984 und die Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Gebäuden und Einrichtungen soweit sie industriell oder gewerblich genutzt sind oder Wohn- und Bürozwecken die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Abweisung des Räumungsbegehrens betrifft einen Einzelfall, der vom Berufungsgericht im Rahmen der oberstgerichtlichen Rechtsprechung zu § 1118 zweiter Fall ABGB gelöst wurde. In der Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß in der Äußerung des Erstklägers gegenüber der Beklagten am 3. 12. 1996, als er diese in ihrem Wohnhaus traf, die "fälligen Mietzinse" zu bezahlen, ohne diese näher zeitlich oder betraglich zu prä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision liegen die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 2. 12. 1996, wurde Gertrude F***** schuldig erkannt, eine näher bezeichnete Wohnung samt Zubehör von allen nicht in Bestand gegebenen Fahrnissen zu räumen und den nunmehrigen Beklagten geräumt zu übergeben. Der Berufung der damaligen Beklagten wurde nicht Folge gegeben, ihre außerordentliche Revision wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Am 28. 8. 1997 beantragten die Beklagten zu 4 E 15/97t des Erstgerichtes die R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: In einem wegen Räumung und Zahlung des Mietzinsrückstandes geführten Rechtsstreit ist über den behaupteten Zahlungsrückstand zwingend mit Teilurteil zu entscheiden. Ein Wahlrecht des Richters, statt dessen einen Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG zu fassen, besteht nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 253/98g Entscheidungstext OGH 27.04.199... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten die Bezahlung von rückständigem Mietzins und die Räumung des Bestandobjekts. Die Beklagten gestanden als richtig zu, keine Mietzinse zu bezahlen, wendeten jedoch ein, ein Mietzinsrückstand bestehe nicht, weil mit der Voreigentümerin eine Mietzinsvorauszahlung bis 31. 12. 2010 vereinbart worden sei, wovon die Klägerin Kenntnis gehabt habe. Darüber hinaus werde eine Gegenforderung von S 200.000 eingewendet, weil der Erstbeklagte au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Erstklägerin, die am 17. 1. 1996 verstorbene Anna R*****, und die Zweitklägerin waren zu je einem Viertel, die Nebenintervenientin (Verlassenschaft nach Dkfm. Dr. Rudolf T*****) zur Hälfte Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Meidling mit dem Haus *****. Mit gerichtlichem Beschluß vom 8. 6. 1989 wurde Peter F*****, Immobilienverwalter in Wien, zum Verwalter dieser Liegenschaft bestellt. Die beklagte OHG ist Mieteri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Großhandelsgesellschaft verfolgt ein Vertriebssystem auf drei Ebenen: Auf der untersten die Nah & Frisch Geschäfte, darüber die Extra Nah & Frisch Märkte und auf der obersten Ebene die Uni Märkte. Das Nah & Frisch Geschäft, wie es von der Klägerin geführt wurde, ist als Nahversorger konzipiert, die Extra Nah & Frisch Märkte sind insgesamt preisaggressiver gestaltet und führen auch ein etwas größeres Warensortiment, das durch zusätz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerberin wäre zwar zuzugestehen, daß die volle Vertragsübernahme (vgl Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht20 § 12 MRG Rz 4) dem Nachmieter dieselben Verpflichtungen, wie sie den Vormieter getroffen haben, überbürdet. Die ratio des § 1118 erster Fall ABGB stellt jedoch neben einem objektiven Nachweis der Substanzgefährdung des Hauses auf den Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Bestandnehmers ab (vgl Würth-Zin... mehr lesen...
Begründung: Am 19. März 1977 schloß der Kläger als Vermieter mit dem Rechtsvorgänger und nunmehrigen Geschäftsführer der beklagten Partei als Mieter einen schriftlichen Bestandvertrag über ein Geschäftslokal und über eine Wohnung im selben Haus. Punkt III. dieses Vertrags lautet: Am 19. März 1977 schloß der Kläger als Vermieter mit dem Rechtsvorgänger und nunmehrigen Geschäftsführer der beklagten Partei als Mieter einen schriftlichen Bestandvertrag über ein Geschäftslokal und übe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: § 33 Abs 2 MRG ist unanwendbar, wenn der Mieter mit der Erbringung von Arbeitsleistungen als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung in Verzug geriet. Entscheidungstexte 1 Ob 265/98x Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 265/98x 4 Ob 145/09s Entscheidungstext OGH 29.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Haus in der Stadt Salzburg. Der Bestandvertrag datiert vom 6. April 1992. Die Beklagten beantragten in der Folge bei Gericht die Herabsetzung des Mietzinses. Dieses Verfahren wurde am 21. Februar 1996 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Nach dessen Inhalt beträgt der „monatliche Nettohauptmietzins“ ab 1. Jänner 1996 2.000 S (Pkt. 1). Die Beklagten sind verpflichtet, der Klä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch während des Räumungsstreites fällig werdende Bestandzinse können nach Lehre und Rechtsprechung den Aufhebungstatbestand des § 1118 ABGB jedenfalls dann erfüllen, wenn diese Beträge zu irgendeinem Zeitpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens einen qualifizierten Rückstand ergaben (Würth in Rummel ABGB**2, § 1118 Rz 19; Binder in Schwimann ABGB**2 § 1118 Rz 88; RIS-Justiz RS0020952). Auch während des Räumungsstreites f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die damalige Liegenschaftseigentümerin protokollierte Firma A***** vermietete der beklagten Partei mit Mietvertrag vom 25. 3. 1987 das auf der Liegenschaft EZ ***** GB I***** (***** W*****, ***** Straße 87) befindliche Büro-Gebäude (Objekt 4) im gemieteten Ausmaß von 1408 m2 (ohne Keller und ohne Verkaufslokal) und fünf Abstellplätze im Hof dieser Liegenschaft. Das Mietverhältnis hat am 1. 4. 1987 begonnen; der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgesch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Verbreiten des unwahren Gerüchtes durch eine Arbeitnehmerin, zwischen dem Arbeitgeber und einer anderen Arbeitnehmerin bestünde ein Verhältnis, den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG begründete, läßt sich nur an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten (RIS-Justiz RS0029630, RS0105955 ua). Die im konkreten Fall vorgenommene Würdigung des Sachverhaltes durch das Beruf... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Ein Teilzeitnutzungsverhältnis an einer Immobilie ("Time-Sharing") kann als Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit aufgelöst werden. Ist das Teilzeitnutzungsrecht übertragbar, liegt ein wichtiger Auflösungsgrund solange nicht vor, als dem Nutzungsberechtigten eine zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht, das Teilzeitnutzungsrecht zu marktgerechten Bedingungen zu veräußern. ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Österreich hat und dessen Statut - auszugsweise - wie folgt lautet: "§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen ... und hat seinen Sitz in ... § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: 1) Seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus ... zu verschaffen und hiebei seine Mitglieder zu betreuen. 2) Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1
Rechtssatz: Der Aufhebungsgrund des qualifizierten Mietzinsrückstands gemäß § 1118 ABGB erneuert sich mit jedem Zinstermin. Entscheidungstexte 1 Ob 157/98i Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 157/98i 3 Ob 219/08i Entscheidungstext OGH 17.12.2008 3 Ob 219/08i 8 Ob 26/1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietet seit September 1986 Appartements in ihrem Haus in Salzburg. Sie ist Mitglied des Landesverbands der Salzburger Privatzimmervermieter und hat gemäß § 4 Abs 1 Sbg PrivatzimmervermietungsG 1966 "die Aufnahme der Privatzimmervermietung mit 10 Schlafstellen" beim Magistrat Salzburg angezeigt. Die Appartements sind von unterschiedlicher Größe und voll möbliert. Sie verfügen über eine Gasheizung, Telefon und Farb-TV. Es gibt keine Gemeinschaftsräume. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger, die Eltern des Beklagten, sind Eigentümer des Hauses A*****, A*****weg *****. Der Beklagte und seine Gattin sind taubstumm. Der Zweitkläger bot dem Beklagten, der bis dahin mit seiner Familie im Keller dieses Hauses wohnte und vergeblich auf eine Gemeindewohnung wartete, etwa 1984 an, er könne sich auf seine eigene Kosten den Dachboden im elterlichen Hause als Wohnung ausbauen. Dabei wurde nicht darüber gesprochen, wie lang der Beklagte im ausgeb... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Kölner Ford Werke Aktiengesellschaft für Ford-Kraftfahrzeuge schloß mit der klagenden Kfz-Vertragshändlerin mit Wirkung vom 1.April 1989 einen Kfz-Händlervertrag ab, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: Art 6. Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) Artikel 6, Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) ... Abs 6 Verkaufsleistungen Absatz 6, Verkaufsleistungen De... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1118 CZPO §462ZPO §468 Abs2ZPO §503 Z4 E2a
Rechtssatz: Stützt der Kläger sein Räumungsbegehren sowohl auf Zinsrückstand als auch auf unleidliches Verhalten und gibt das Erstgericht dem Räumungsbegehren nur aus letzterem Grund statt, weil es der rechtlichen Ansicht ist, das gleichfalls erfolgreich gestellte Zahlungsbegehren falle nicht unter den Rechtsgrund Mietzins, so ist der siegreiche Kläger nicht gehalten, in der Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1118 CMRG §24MRG §25MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Stellt der Vermieter auf Grund eines von ihm abgeschlossenen Strombezugsvertrages mehreren Mietern elektrische Energie gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung, handelt es sich bei diesem Entgelt um einen Bestandteil des Mietzinses. Entscheidungstexte 3 Ob 367/97k Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob 367/97k... mehr lesen...