RS Vwgh 2008/10/1 2005/04/0161

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Veröffentlicht am 01.10.2008
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16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs5;
ORF-G 2001 §13 Abs8;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 12. Dezember 2007, Zl. 2005/04/0244 klargestellt, dass Hinweise auf Begleitmaterialien nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 5 letzter Satz ORF-G nur "für die Berechnung der höchstzulässigen Werbezeiten" nicht als Werbung gelten. Nach diesem Erkenntnis sind, soweit es nicht um die Berechnung von Werbezeiten geht, auch "Hinweise auf Begleitmaterial" als "Werbung" anzusehen und daher nach den diesbezüglichen Vorschriften zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005040161.X01

Im RIS seit

12.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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