RS Vwgh 2022/12/16 Ra 2021/13/0130

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Veröffentlicht am 16.12.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Gemäß § 166 BAO gilt der Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel. Es ist Sache der Abgabenbehörden, die Ermittlungsschritte zu setzen, die sie für erforderlich erachten, um einen bestimmten Nachweis erbringen zu können (vgl. VwGH 24.2.2005, 2004/16/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130130.L01

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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