Norm
ABGB §776 Abs1Rechtssatz
Für die Verwirklichung eines für die Pflichtteilsminderung erforderlichen „längeren Zeitraums“ iSd § 776 Abs 1 ABGB bedarf es im Eltern-Kind-Verhältnis im Regelfall des Verstreichens eines Zeitraums von mindestens zwanzig Jahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Naheverhältnis; Minderung Pflichtteil; HälfteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133874Im RIS seit
07.03.2022Zuletzt aktualisiert am
07.03.2022